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Quotelung des Volljährigenunterhalt

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(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Naja, das betrifft ja nur die Rangfolge lt. Gesetzeslage. Hierran etwas zu ändern hat zumindest die UH-Reform vom 01.01. dieses Jahres ermöglicht. Fraglich ist, kann Mensch (Mann) daraus was machen? Es bleibt leider das Problem der altbackenden Richter, welches der hier Betroffene ja bestens kennen sollte.

LG oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2008 01:14
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

erschwerdend käme in diesem "gestellten" Fall hinzu, dass zwei verschiedene OLG-Bezirke Urteile fällen können. Es kann also sein, dass beide Bezirke ähnlich denken, es kann aber auch sein, dass sie verschiedener Meinung sind. Und nun rate mal, wer dann die Zeche zahlen muss?

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2008 01:32
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