Quotelung des Vollj...
 
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Quotelung des Volljährigenunterhalt

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo liebe Wissende.

Ich habe nochmal ne Frage, die zwar noch hypothetisch ist, aber für mich doch mal wichtig werden könnte:

Beim Volljährigenunterhalt werden die Lasten ja auf beide Eltern verteilt, und zwar je nach Einkommen.

Um es einfach zu halten, folgende Annahme:

Ich verdiene z.B. 4.000,- € und zahle 2.000,-€ Unterhalt. Verbleibender Rest 2.000,-

Die KM arbeitet nicht bekommt aber 2.000,- € Unterhalt von Ihrem Ex. (Nicht ich, aber auch dann wäre das Interessant)

Wie wird denn da gequotelt?
Zahlt jeder die Hälfte, weil jeder gleich viel in der Tüte hat, oder
zahle ich 2 Drittel, weil KU ja vor EU geht?

Natürlich würde ich ne Quote von 50/50 erwarten, nur ist das auch so? Und wenn ja, wo steht das, bzw. wie wird das begründet?

Wenn 50/50 würde mich mal interessieren, wie die Juristen, die ja bekanntlich nicht rechnen können, sich in den sich daraus ergebenden Iterationsschleifen verheddern  :rofl2:

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2008 16:15
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Beppo

Hört sich erst mal spannend an, doch Du als alter Fuchs solltest doch wissen, dass Du dieses genauer aufschlüsseln müsstest. Was heisst hier 2000,- Euro UH - ist das KU oder noch mehr? Soweit ich das interpretiere sind BU/TU/EU Einkommen im Sinne des Steuerrechts - aber hier weiss LBM bestimmt genaueres - und damit des UH-Rechts und sind somit unmittelbar für KU einzusetzen. Die Maßgaben für SB etc sind dabei natürlich zu berücksichtigen.
Naja, KU geht natürlich vor EU - die Rangfolge bleibt also bestehen.
Iteration trifft's gut - 'ne andere Übersetzung könnte sein - Potenzierung der Absurdität. Aber mal ehrlich, die Verhältnismässigkeit ist hier irgendwie nicht mehr gewahrt.

Trotzdem, schlüssel dies mal genauer auf - Du weisst ja: vom Gesetz her bin ich Grenzgänger (wenn es blos nicht die blöden Richter geben würde). 😉

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2008 19:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi oldie,

ich habe es eben bewusst vereinfacht und es handelt sich in diesem Beispiel auch nicht um mich.

Daher nehme ich einfach mal an, dass außer diesem einen Kind keines mehr da ist und alle "Unterhälte" EU sind.

das ist natürlich nicht sehr wahrscheinlich, mir geht es aber darum das Prinzip zu verstehen und dabei hilft Vereinfachung oft ungemein.

Natürlich ist EU auch Einkommen, nur die Frage ist eben, beiden bleiben nach EU 2.000,- nur hatte vor EU eben 4.000,- € und der andere nix.

Ich suche einfach eine Regel, die diese Situation auflöst.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2008 19:53
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Huhu ihr zwei,

die 2000 EU sind EK im Sinne des Steuerrechts, wenn der Unterhaltsleistende sie als Sonderausgaben geltend macht und dann bis höchstens 13.805 Euro. Es könnte also durchaus sein, dass diese als BMG für die Leistungsfähigkeit der KM herhalten müssten. (Wenn es nicht unterhaltsrechtlich andere Möglichkeiten gibt, NICHTsteuerrelevante Einnahmen in die BMG miteinzubeziehen).

Ich tendiere aber zu der Variante:
4000 Euro minus 640 Euro (bei bspw. Studenten, entspricht dann 154 Euro KG +486 Euro KU) = 3360 Euro und davon dann den neuen EU berechnet.

Aber nee... kommen volljährige Kinder nicht NACH den Ehegatten, wenn es nicht privilegierte Kinder sind?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2008 20:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Huhu du Eine!
Lasst bitte die Steuer außen vor.

Das ist alles schon raus gedacht.

Beide haben nach Steuern und nach EU 2.000,-
Wer zahlt was?

Nach der mir bekannten Formel müsste er 2/3 bezahlen und sie 1/3.

Das kann aber irgendwie nicht richtig sein.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2008 20:04
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hee Einer,

wenn Du beides als bereinigtes Netto behandelst, dann dürften zwei Fragen zu klären sein:

1. Neuberechnung von EU, weil EM zunächst den KU in Abzug bringt und dann der Rest meinetwegen 50/50 geteilt wird (und somit ja auch der KU)
2. Ob der KU "hinterher" gezahlt wird, dann hat ja jeder Elternteil Einkommen zu verteilen.

LG LBM, die so oder so auf 50/50 kommt

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2008 20:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich bin ja auch für 50/50 nur mit welchem Gesetz/Leitlinie lässt sich das so errechnen oder begründen.

Wenn es in diesem stark vereinfachten Fall schon nicht zu erklären ist, wie soll ich das dann später erklären, wenn ich von unterschiedlichen Beträgen und zusätzlich KU ausgehe?
Und ich möchte bei der dann anstehenden Diskussion eben schon berücksichtigt wissen, dass ich EU zu bezahlen habe.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2008 20:14
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

stimme LBM da zu, da beide bzgl. UH an das Kind gleiches EK haben. Interessant wäre vielleicht der SB lt. Richterspruch und damit im weiteren Sinne das verfügbare EK, da ja hier einer offensichtlich nicht arbeiten geht.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 15.10.2008 20:17
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*g* Ich denke, es geht nicht um Dich? Bis Tick 18 ist, dauert es ja noch ein Weilchen, bis dahin bist Du den EU hoffentlich los, weil Track dann auch schon 15 ist und dann JEF nun wirklich keinen Grund mehr gegen das Arbeiten finden kann. Und bis dahin basteln wir ein schönes schlüssiges Konzept 😀

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 15.10.2008 20:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nicht ganz!

Tick wird in 2 Jahren 18. Zumindest AufstockungsU. habe ich dann bestimmt noch an den Backen.

Der Aufhänger für meine Überlegungen bin ich schon selbst und frage mich wie denn dann meine EU-Pflicht berücksichtigt wird.

Wenn ich jetzt einfach gefragt hätte, wie EU beim KU berücksichtigt wird, hätte jeder gesagt (so auch ich), garnicht!
Nur führt das eben zur Konsequenz, das mein Beispiel bei 2/3 zu 1/3 aufgeht.

Trotzdem sagt ihr: Kann nicht sein! Es muss 50/50 sein. Ich auch!
Wo ist die Lösung dieses Paradoxons?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2008 20:29




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber Ticky hat doch mit JEF nix zu tun?

Verständnislos, ich.

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2008 20:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vielleicht wird es so deutlicher:

Mein bereinigtes Netto wurde mit 4.300,-€ / Monat festgestellt.

Angenommen, die KM meiner Ältesten würde 1.500,- Einkommen haben. (Egal ob durch Arbeit oder Unterhalt).

Mir bleiben aber nach KU/EU nur 1.300,- übrig.

Nach der  mir bekannten Formel müsste ich sogar 3/4 des KU meiner Tochter bezahlen, obwohl KM mehr Geld übrig hat als ich.

Wer kriegt was Anderes raus und wie?

Nach der mir bekannt

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2008 20:43
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Beppo,

ich hab das jetzt nur überflogen, aber ich glaube du machst da einen Verständnisfehler, er mich aber auch ein ziemlich per* Modell bringt.

Der KU wird ja immer vom bereinigten Netto errechnet (also erstmal nix mit Abzügen durch EU oder sonstiges).

Ab 18 wird der KU so brechnet das die bereinigten Nettoeinkommen beider Elternteile zusammengerechnet werden und dann dieser Bedarf geqoutelt wird.

Gäbe es nun z.B. ein ber. Nettoeinkommen von 4.000 € und wird an Exilein 2.000 davon an EU gezhalt, wäre das ein Gesamteinkommen zur Berechnung von 6.000 € .... merkst du was?

Das wäre für den Fall das es sich um ein eheliches Kind handelt. Bei einem unehelichen, bei dem ja keinen Unterhalt an die KM gezahlt wird, sähe die berechnung besser aus. Auf der einen Seite wären zwar immer noch die 4.000, aber sie würden nicht doppelt gerechnet, das das Einkommen der KM aus einem anderen Trog stammt.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2008 21:01
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nach der  mir bekannten Formel müsste ich sogar 3/4 des KU meiner Tochter bezahlen, obwohl KM mehr Geld übrig hat als ich.

Wer kriegt was Anderes raus und wie?
bekannt

Das wäre erstmal korrekt, allerdings wäre ja noch nachzuschauen, ob du damit mehr zahlen würdest, als wenn du alleine für den KU aufkommen müßtest. Zudem muß ja weiterhin dein SB gewährleistet sein.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2008 21:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tina, es handelt sich bei dieser KM nicht um meine JEF sondern um die Mutter meiner ältesten Tochter.

Ihre Einkünfte hat sie also nicht von mir.

Dennoch kann irgendwas nicht stimmen, wenn ich weniger habe als sie, trotzdem 3/4 des KU bezahlen soll. Auch wenn es nicht mehr wäre als vorher.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2008 21:20
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, einerseits kann sie ja nichts für Tick, Trick und Track. Andererseits ist es natürlich nachteilig, dass es keine Einstufung in die DDT mehr gibt, wenn der volle Satz fällig wird. (640 Euro)

Der Trick könnte darin liegen, dass Tick, Trick und Track privilegiert sind und dann Dein Netto NACH Zahlung KU an die drei zugrundegelegt wird. Das wiederum hebt dann die Quote von S.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2008 21:24
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein lbm,

der volle Satz kommt ja nur dann zum tragen, wenn sie nicht mehr zuhause wohnt und in der Ausbildung ist.

Beppo, ja du hast recht, da kann einiges nicht stimmen. Zum einen muß ja vom Bedarf das gesamte KG noch abgezogen werden, zum anderen, wie gesagt, darfst du nicht schlechter dastehen als zuvor.

Ich werd da nochmal ne Nacht drüber nachdenken ,wo der Denkfehler liegt.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2008 21:32
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Weiß ich, ich ging ja ursprünglich von einem fiktiven Fall aus *räusper*

Wenn nun Tricky volljährig wird, gehen die Geschwister vor, sie wird aber solange noch in Schulausbildung nach Tabelle unterhalten.
Das ändert also m. E. nichts daran, dass Tick, Trick und Track vorgehen, aber der Satz nach Tabelle dann  von beiden nach Quote erfüllt wird. Das heißt, nach Zahlung an die drei guckt man, was netto bei Donald noch da ist und dann muss der entsprechende Zahlbetrag gequotelt werden.

Das meinte ich.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2008 21:38
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi beppo,

primär solltest Du hier strikt die Rangfolge beachten, also minderj. und priv. K. = Rang 1, dann kommt das elendige Treuebekenntnis und erst danch die übrigen vollj. Kinder. Es ist ein Kreuz, doch leider nichts dran zu ändern. Dabei inkl. den SB als auch den angemessenen SB beachten, der aber hier weitestgehend nur zu einem Verlust auf der EK-Seite der übrigen vollj. Kinder führt. M.E. ist hier der Gestzgeber gefordert, bei seinem Bekenntnis zur angemessen berufsausbildung auch entsprechend die Rangfolge anzupassen und endlich von der völlig überholten Regelung der nachehelichen Versorgung loszulassen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2008 21:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

oldie, ich denke du hast Recht.

Das Unterhaltsrecht ist einfach so bescheuert, dass grundsätzlich immer ein idiotisches Ergebnis rauskommt.

Von daher gehe ich auch davon aus, dass ich, trotz geringerem verfügbaren Einkommens, 3/4 des KU bezahlen muss.

Immer wenn scheinbar ein gerechtes Ergebnis raus kommt, ist das ein wichtiges Indiz, dass man irgendwo falsch gerechnet hat. Zumindest nach den Regeln der Justizmathematik.

Die Justiz findet immer einen Weg nachzuweisen, dass 2+2=5 ist.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2008 00:29




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