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Psychotherapeuten- / Coaching-Kosten absetzen?

 
(@1000-miles)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
noch eine Frage kurz vor Auskunft an das Jugendamt zwecks erster Unterhaltsberechnung:

Um mit der Kindsmutter besser klarzukommen lasse ich möglichst nichts unversucht. Ein Psychotherapeut hilft mir, sie zu verstehen und den Kontakt besser zu gestalten (keine Psychotherapie, selbstbezahltes Coaching). Ich glaube, derlei ist grundsätzlich für wohl jeden "gesunden" aber frisch getrennten Vater zu empfehlen, der Angst darum hat, auch noch den Umgang zu verlieren. Was ein mütterlicher Anwalt oder ein Jugendamtsachbearbeiter daraus macht, wenn er die Rechnungen sieht, das steht dann auf einem anderen Blatt...

Sollte ich wagen, die Kosten dafür bei der Unterhaltsberechnung vorzulegen? Kosten liegen bald bei einem Monatsgehalt, aber erscheinen mir derzeit sinnvoller investiert als in Anwälte. Wenngleich es wohl bald um das Sorgerecht geht.

Hat jemand damit Erfahrungen? Was würdet ihr tun?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2017 22:54
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Angeben kannst du das. Aber ich fürchte es wird dir nicht helfen. Ich sehe keinen Ansatz nachdem diese Kosten Einkommensmindernd anzusetzen wären.

Worum geht es dir? Möglichst wenig bis keinen KU zu zahlen? Oder bist du so knapp am SB, das du sonst in finanzielle Problem kommst?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2017 23:40
(@azael)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe aus gleichem Grund eine Psychotherapie begonnen. Abgerechnet wird über die gesetzliche Krankenkasse, ich muß da gar nichts bezahlen. Eventl. ist das für dich auch machbar, wenn Du bei einer GKV versichtert bist. Auf jeden Fall gibt es 5 probatorische Sitzungen bezahlt (um den Therapeuten kennenzulernen), dann im Anschluß ist eine Kurzzeittherapie möglich mit ca. 25 Sitzungen. Auch die privaten Krankenkassen zahlen oftmals ambulante Psychotherapie.

Ich kann jetzt nach einem halben Jahr sogar noch in gleicher Frequenz weitermachen, über einen Spezialvertrag zwischen Therapeut und Kasse. Es werden in DE allerdings nur die drei großen Schulen (Psychoanalyse, Verhaltenstherapie und tiefenpsychologisch fundierte Therapie) erstattet. Die meisten psychologischen Psychotherapeuten bieten darauf aufbauend aber weitere Methoden an.

Mir hilft es sehr.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2017 23:47
(@1000-miles)
Schon was gesagt Registriert

Danke.

Ich hörte, dass Elternberatungskosten etc. als Belastungen runtergerechnet werden können - aber ob ein Coaching zum Umgang mit der Mutter dazu gehört, das käme auf den Versuch an.

Mir geht's darum, dass der Unterhalt fair berechnet wird. Dazu gehört, dass ich keine meiner beachtlichen Belastungen vergesse.
Meine Befürchtung ist nur, dass irgendwann einer auf den dummen Gedanken kommt: wer zum Psychotherapeuten geht ist ja irre und kriegt daher kein Sorgerecht...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2017 01:33
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Ich hörte, dass Elternberatungskosten etc.
...
Meine Befürchtung ist nur, dass irgendwann einer auf den dummen Gedanken kommt: wer zum Psychotherapeuten geht ist ja irre und kriegt daher kein Sorgerecht...

Du kennst den Unterschied zw. einer Beratung und einer Therapie?

Was Du machst ist Privatvergnügen, so sinnvoll oder notwendig Du es auch erachten magst. Zumal die KM oder das Kind nicht einbezogen werden. Da anscheinend keine ärztl. Notwendigkeit vorliegt und auch keine gemeinsame Konfliktbewältigung angestrebt wird, wirst Du die Kosten (beim Unterhalt nicht anrechenbar) selber tragen müssen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2017 11:27
(@nadda)
Registriert

Hi,

vielleicht wäre es auch eine gute Idee deine Geschichte mal im Ganzen zu schildern und nicht nur Teilfragen zu stellen.
Grade im Familienrecht wird viel abgewogen, da kann man wenig pauschal einfach mal so beantworten.

Aus eigener Erfahrung kann ich dir nur raten den Unterhalt hier im Forum berechnen zu lassen. Sowohl JA als auch Anwälte
sind teilweise extrem kreativ bei der Berechnung, es macht Sinn eine neutrale Gegenrechnung zu haben und erstmal zu verstehen
was im eigenen Fall theoretisch anwendbar ist.

Nach einzelnen Posten zu fragen ist also nicht unbedingt zielführend.

Hier hängt viel an der Frage wie hoch deine Unterhaltspflicht liegt, im Mangelfall sieht es jedenfalls anders aus als bei einem
Vater der in einer hohen Stufe landen wird.

Diese Beratung ist sinnig für dich, sie hilft dir auch weiter, abziehen wirst du sie kaum können. Was du aber machen kannst:
kostenlose Beratung suchen. Sowas gibts bei den psychologischen Familienberatungsstellen, der Ehe- und Familienberatung, der Caritas,....

Falls du Bedenken hast hier öffentlich deine ganze Geschichte zu erzählen wende dich an einen Moderator.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2017 18:53
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ob die Sitzungen was bringen kann ich nicht beurteilen, aber um den KU zu berechnen muss man nur die Unterhaltsleitlinien des zuständigen OLG (wo das Kind wohnt) und die Düsseldorfer Tabelle kennen.
Problematisch ist so eine Berechnung nur bei Selbständigen oder wenn es einen Dienstwagen gibt, alles andere ist praktisch determiniert solange es keine Mangelfall ist, wovon hier offensichtlich nicht auszugehen ist.

Das Sorgerecht ist nicht in Gefahr, da dieses nur von einem Gericht aberkannt werden kann und dafür brauch es schon handfeste Gründe.

Problematisch kann sich allerdings der Umgang gestalten, da die KM in aller Regel das Kind hat und damit auch versuchen kann mit dem Umgang sehr willkürlich umzugehen.
Hier hilft es zunächst einmal das JA zu bemühen und zu sehen wie es tickt, wenn das nichts bringt dann sollte auf eine Umgangsfestlegung bei Gericht gedrungen werden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2017 22:12