Hallo zusammen,
lange nichts mehr gehört und gesehen, was daran liegt, dass eigentlich ausser den üblichen kleinen Umgangsspielchen meiner Ex, alles soweit im Lot war. Verwundert war ich allerdings, dass ich meine Ex beim Abholen meiner Tochter zum Umgangswochenende wiedermal wochenlang nicht an der Haustür war und nur die neuen Geschwisterchen oder der neue Mann an die Tür kam. Üblicherweise war Sie bei diesem Verhalten entweder SCHWANGER oder wieder beim ANWALT.... und prompt leider das letztere, wobei ich ihr doch soooo gerne das erste, am besten mit Drillingen gewünscht hätte... aber dies nur am Rande.
Nun also zum Schreiben ihres netten, überaus eifrigen Anwaltes. Er lässt wissen, dass seine Mandandin (also meine liebe Ex) nun Unterhaltsänderungsklage für den Kindesunterhalt einreicht, weil Sie doch mit dem Geld von mir auf keinen Fall auskommt. Anhängend eine auf Papier mit Filzstift gemalt Aufstellung der monatlichen Kosten die Sie doch anscheinend tatsächlich für meine Tochter ausgibt.
Darin enthalten
- Wohnung incl. Nebenkosten anteilig 200,- Euro
- Essen, Waschmittel, Zahpflege 120,- Euro
- Urlaub und Kleidung 125,- Euro
etc.etc... so kommt Sie dann auf läpische 588,- Euro, dich ich doch bitte rückwirkend zum 03/2008 zu zahlen hätte. Klagegegenstandswert 3.325,- Euro ! :phantom:
Und nun das beste: Nachdem wohl in ihrer neuen Familie nicht genügend Geld da ist weil wie gesagt mittlerweile noch zwei neue Geschwister da sind und ihr jetztmann auch schon schön Unterhalt an Ex und zwei Kinder zahlt, möchte der nette Herr Anwalt, dass ICH ihr Prozesskostenhilfe von 960,-Euro zahle !!!!!!! :gunman: :gunman: :gunman:
Hallo ? Also im Klartext, soll ich ihr die Prozesskosten zahlen für eine Klage gegen mich ????
Zur Info, bevor ich mir alles sagt, dass dies schon machbar ist.... ich zahle gemäß Scheidungsurteil nach DT 10 und habe dies sogar titulieren lassen, das sind also momentan 336,- Euro (KG hälftig abgezogen) ... kann mir einer sagen was die Alte von mir will und vor allem welche Aussichten das für Sie hat... meiner Meinung nach kann Sie doch nur Klagen, wenn auch Erfolgsaussichten da sind oder ?????
Ausserdem, wann sollte ich den Rechtschutz, den ich habe und teuer bezahle einschalten ????? BIn morgen zum Vorgespräch bei meinem Anwalt... reagieren müssen wir wohl, das sagte er schon....
DANKE und viele Grüsse
Melmi, der es wiedermal nicht fassen kann.....
Life is a Rollercoaster 😉
Ergänzung: Natürlich zahle ich gem. neuer DDT ab 01.01.2008 nach Zeile 6 und nicht mehr nach 10 wie in der alten TAbelle... also netto alles gleich geblieben.....
Life is a Rollercoaster 😉
Ausserdem, wann sollte ich den Rechtschutz, den ich habe und teuer bezahle einschalten ????? BIn morgen zum Vorgespräch bei meinem Anwalt... reagieren müssen wir wohl, das sagte er schon....
Hallo,
Rechtsschutz zahlt in Familiensachen nicht. Deinen Anwalt wirst du also selbst berappen. Derzeit sehe ich aber noch gar keine Notwenigkeit, den einzuschalten, das lächerliche Zeug würde ich selbst beantworten. Zum Geschreibsel des gegnerischen Anwaltes: haben sich denn deine Einkommensverhältnisse seit dem Urteil eklatant verbessert? Von wann datiert das denn eigentlich? Die geforderte Summe ist grotesk, die ist ja nicht mal mehr in der DT enthalten, also müsstest du über 5.101€ bereinigtes Netto im Monat haben. Die Aufstellung der angeblichen Kosten ist völlig unbeachtlich. Und rückwirkend fordern geht schon mal gar nicht.
/elwu
Hallo elwu,
also das Urteil ist aus 2005 und am netto Festgehalt ändert sich was ab Oktober weil ich die Firma wechsel, da hätte ich aber so oder so den Unterhalt angehoben. Es geht um folgendes. Ich erhalte im Laufe eines Jahres auch manchmal beträchtliche Provisionszahlungen, die ich dann am Jahresende hochrechne und natürlich den Ausgleich zwischen SOLL und IST an meine Ex als Einmalsumme zahle. Dies Provisionen variieren aber jeden Monat und kommen auch nicht regelmässig, heisst also man kann monatlich erstmal nur vom Festgehalt ausgehen und dann am Jahrende "abrechnen". Das nimmt meine Ex wohl zu wörtlich und möchte nun pauschal auf 588,- Euro erhöhen auch wenn ich keine Provisionen bekommen würde... das geht ja wohl schonmal gar nicht hoffe ich ? !
Aber was ist denn mit den Prozesskosten ? Muss ICH die wirklich vorstrecken nur weil Exe durch ihre ganze Grossfamilie keine Kohle hat ?
Danke schonmal und viele Grüsse
Melmi
Life is a Rollercoaster 😉
Dies Provisionen variieren aber jeden Monat und kommen auch nicht regelmässig, heisst also man kann monatlich erstmal nur vom Festgehalt ausgehen und dann am Jahrende "abrechnen". Das nimmt meine Ex wohl zu wörtlich und möchte nun pauschal auf 588,- Euro erhöhen auch wenn ich keine Provisionen bekommen würde... das geht ja wohl schonmal gar nicht hoffe ich ? ! Aber was ist denn mit den Prozesskosten ? Muss ICH die wirklich vorstrecken nur weil Exe durch ihre ganze Grossfamilie keine Kohle hat ?
Hallo,
ob du die vorschiessen musst entscheidet allein ein Gericht, nicht aber der Anwalt der Ex. Wie viel du nach einer Abänderungsklage zahlen musst ergibt sich aus deinem durchschnittlichen Einkommen der letzten zwölf Monate vor Klageeinreichung.
/elwu
Also ich kann ja in solchen Fällen kaum meine kleine Rachsucht im Zaume halten.
Ich hätte z.B. große Freude daran, ihm jetzt ne Möhre hin zuhalten und ihn ein bisschen durch die Manege zu führen.
Z.B. indem du ihm signalisierst, dass du selbstverständlich bereit wärest, alles notwendige für dein Kind zu tun, sofern dir vorher eine etwas detailliertere Aufstellung der Kosten zur Verfügung gestellt würde.
Natürlich siehst du auch ein, dass du, wenn ihre Armut nur hinreichend nachgewiesen sei, ihr bei den Prozesskosten unter die Arme greifen müsstest, jedoch erst bei Nachweis der entsprechenden Bedürftigkeit und sonstiger Rechtsgrundlagen.
Da du dich ja in juristischen Fragen nicht so auskennst, möge er dir die Zusammenhänge doch nochmal ganz langsam erklären.
Du solltest diese Dinge natürlich nicht in einem Brief ansprechen, sondern schön nacheinander.
Ich gebe es zu. Ich habe Spass an sowas!
Gruss Beppo
Edit:
Wenn es allerdings tatsächlich Grund für ne Erhöhung gibt, muss man damit natürlich etwas zurückhaltender sein.
Stehen diese Zahlungen "außer der Reihe" auch im Urteil von 2005?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
aha, sehr interessant und wiedermal typisch deutsch... also wenn das so wäre und ich dann unter Umständen monatlich "überzahle", wie stelle ich dann sicher, dass ich das zuviel gezahlte von EXE wieder bekomme ?... Die zahlt mir doch im Leben nix zurück....
Und sind die vorausgezahlten Prozesskosten dann futsch oder gehen die zu Lasten von EXE wenn sie verliert, wovon ich stark ausgehe. Heisst, sie muss die Kosten dann an mich zurückzahlen ?
Grüss und wie gesagt, DANKE
Life is a Rollercoaster 😉
@ Beppo
also es steht ganz deutlich folgendermassen im Urteil und danach verhalte ich mich auch jedes Jahr am Jahresende:
" Die Parteien sind sich darüber einig, dass bei der Berechnung des künftigen KU die Provisionszahlungen des Ehemannes in das U-pflichtige Einkommen mit aufzunehmen sind. Zu diesem Zweck wird der Antragseller bis spätestens zum 31.12.eines jeden Jahresfür das laufende Jahr Auskunft geben über die erhaltenen Provisionen durch Vorlage von Belegen"... dies ist dann der letzte Gehaltszettel also 12.
Warum sollte ich also demnach fiktiv schonmal monatlich in Vorleistung gehen.... ich sehe das erstmal gelassen und würde mich doch tatsächlich auf eine Klage meiner Ex und eine Abweisung und besser noch eine Niederlage freuen....
Grüssung
Melmi
Life is a Rollercoaster 😉
Hallo Melmi,
das klingt für mich nur nach einer jährlichen Auskunftsverpflichtung, was schon ungewöhnlich wäre, aber nicht nach einer "Nachschlagszahlung".
Wenn sie sowieso so genau über dein Einkommen unterrichtet ist, könnte sie dich natürlich ggf. zu einem höheren Unterhalt, entsprechend der Summe der letzten 12 Monate, auffordern aber weder vorauseilend, noch rückwirkend, noch auf Basis ihrer Kosten.
Wenn du dann nach Aufforderung den, nach DT "richtigen" Betrag bezahlst, soll sie mal versuchen Geld für einen Prozess von dir zu bekommen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
so sehe ich das auch, zumal ich ja wie gesagt am Jahresende die Ausgleichszahlung leiste und dies jedes Jahr seit Trennung....also bekommt Sie immer das was ihr zusteht und ich bin mir absolut keiner Schuld bewusst.... na dann schauen wir mal was mein RA dazu schreibt... ich werde Euch auf dem laufenden halten...
THX
Dirk
Life is a Rollercoaster 😉
... sorry ,wenn ich mich einmische..ist es wirklich so.das der Mann der EXe Knete in den Hintern schieben muss, damit sie IHN verklagen kann??..ich dachte dafür gebe es PKH?
Schön gell?
das sind so die kleinen Besonderheiten des Väterstrafrechts.
Das ist wohl auch noch ein Relikt aus den goldenen Zeiten der Justiz in den 40ern des letzten Jahrtausends:
Damals bekamen die Angehörigen eines gehenkten Volksfeindes auch eine Rechnung für seine Hinrichtung.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@ Beppo...sie muss dann aber wohl bedürtig sein,wie es so schön heißt ..oder?? wenn sie Vollzeit arbeitet und verdient so ca 1200 Netto ..ist dann von so einer Konstellation auszugehen :exclam: mmmhhh ..das kann doch wohl nicht wahr sein ...oder??
Die genauen Vorraussetzungen dafür kenne ich auch nicht, mein RA sagt aber immer, wenn ich wieder gegen die PKH meiner Ex stänkere, dass ich doch froh darüber sein könne, dass ich das nicht auch noch an der Backe habe.
Warum soll der Staat was bezahlen, wenn man es dem Vater aufhalsen kann?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
...ich meine EXe arbeitet und hat Vermögen !!...hat als "Abfindung" ca 60 Riesen bekommen..dann kann sie doch nicht immer PKH bekommen bzw ich muss ihr das Klagen gegen mich bezahlen :question: ;(
Das wird hier jetzt doch etwas off-topic.
Lass uns das hier mal beenden und diesen Faden wieder an Melmi zurück geben.
Ggf. kannst du diese Frage für deinen Fall nochmal in einem eigenen Faden stellen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke Beppo 🙂
@ all
Also es ist tatsächlich so, dass EXE ein Recht auf PKV hat WENN PKH von AG nicht gewährt wird, weil der U-Gläubiger also ich Depp zuviel verdiene !
Kommt aber noch besser, ICH MUSS die PKV auslegen und habe NULL Anspruch auf Rückzahlung wenn EXE den Prozess verliert :gunman:
WEIL und das müsst ihr Euch mal reinziehen... ja eigentlich meine TOCHTER MICH VERKLAGT auf mehr Unterhalt und EXE ja nur die ausführende Person ist, weil die Tochter ja minderjährig.... grööööööööööööööööööööööööööhl is klar ! :phantom:
Also wie auch immer, fest steht:
- der PKV wird nicht einfach so gezahlt, es muss nachgewiesen werden, dass PKH abgelehnt wurde und die Gründe dafür. Sobald EXE wenn auch nur Teilzeit arbeitet hat Sie einen Teil der PK zu tragen. Leider kann Sie das nur teilweise, weil ja zwei neue Kinder da sind aber das stört die AG nicht auch wenn es NULL mit mir zu tun hat.
- RA kann eine mündliche Anhörung verlangen bevor über PKV entschieden wird, denn es sollte natürlich nur geklagt werden, wenn auch Aussicht auf Erfolg besteht, der hier ja offensichtlich nicht gegeben ist. Jedoch entscheiden die lieben AG darüber relativ lax und lassen es auf die Verhandlung ankommen, denn immerhin bekommt der Staat ja vorab mal richtig Kohle ! 😡
Um den ganzen Mist aber nun abzuwenden und nicht 960,- euro im voraus zu zahlen die ich nie wieder sehen, bieten wir jetzt der lieben EXE an dass ich von nun an einfach den Höchstsatz DDT zahle und ich dafür keine Provisionen mehr angeben muss, das sind bei mir eh nur noch zwei Stufen höher. Ansonsten sollse halt klagen die dumme .......
Meld mich wieder falls ich was vom EXE RA höre..... wird bestimmt so sein, ich bin mir irgendwie sicher.... :gunman:
SYA
Melmi
Life is a Rollercoaster 😉