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Prozesskosten, Nachzahlung: Wann und wie?

 
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Zahlknechte und -knechtinnen,
ich habe da mal die möglichen Folgen des Unterhaltsprozesses gegen mich durchgerechnet.

Seit dem ist mir irgendwie schwindelig.

Also, Prozesskosten sollten mit 2 Anwälten und Streitwert von 13.000Euro so bei 4000 liegen. Dann kommen noch etwaige Nachzahlungen hinzu, die zum Teil zu der KM und zum Teil zum Amt.

Das Alles neben den Kosten, die so oder so auflaufen.

Jetzt will ich aber nicht stöhnen, sondern eine Frage beantwortet haben.

Ich kann das Geld nicht sofort aufbringen. Im Schlimmsten Fall brächte ich dafür 2 Jahre. Aber wie kann ich verhindern, dass ich als nächstes den Gerichtsvollzieher (der ja wegen Ausland noch einmal erhebliche Kosten erzeugen dürfte) auf den Hals gehetzt bekomme.

Bei euren Ratschlägen solltet ohr aber im Kopf behalten, dass meine Ex einen inneren Reichsparteitag feiern würde, wenn sie das nur machen könnte.

Also lasst mal hören.

Gruss,
Michael


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2005 13:03
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

wegen der Gerichtskosten kannst Du Dich direkt an das zuständige Gericht wenden und Ratenzahlung beantragen. Für die Anwaltskosten und Nachzahlungen (Unterhalt?) bleibt Dir auch nur Ratenzahlung anzubieten. Ein schriftlicher Zwangsvollstreckungsverzicht bei Einhaltung der Raten wäre gut.

Gruss
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2005 14:14