Privatschule
 
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Privatschule

 
(@neo1234)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

bin ja schon ein paar Monate hier angemeldet und in den letzten Monaten war auch alles ruhig, aber jetzt mal wieder eine Nachricht meiner Ex erhalten.
Wichtige Info's:
Sie hat das allenige Sorgerecht, leider.
Ich bin zum zweiten Mal Verheiratet und habe zwei weitere Kinder.

Da meine Tochter wohl Probleme mit zwei Lehrerern auf ihrer öffentlichen Schule hat möchte Madame sie nun auf eine Privatschule schicken. Die Noten meiner Tochter sind soweit ok, nicht überragend , aber ok. Sie geht derzeit in die 6. Klasse und soll ab Sommer in die besagt Privatschule mit einem Schulgeld von 350,-/Monat gehen. Nun hat sie gefragt ob ich die Hälfte der Kosten übernehmen würde, was ich erstmal abgelehnt habe mit der Begründung das es bei uns (Rhein-Main-Gebiet) reichlich öffentliche Schulen gibt die Kostenneutral sind und sie halt auf eine staatl. Schule wechseln soll, aber Privatschule kommt nicht in die Tüte.
Prinzipiell gehe ich davon aus, das bei mir, aufgrund meiner Unterhaltssituation, eh nichts zu holen ist. Aber jetzt droht sie mal wieder mit einer Klage.

Inwieweit kann eine Privatschule (in meinen Augen ohne ausreichende Begründung) zum Mehrbedarf werden, besteht die Gefahr das ich das so ohne weiteres bezahlen muß?

Danke Neo

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2012 12:00
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Neo!

Da meine Tochter wohl Probleme mit zwei Lehrerern auf ihrer öffentlichen Schule hat möchte Madame sie nun auf eine Privatschule schicken.

Das ist mit Sicherheit kein Grund, die Hand aufzuhalten.
Wenn KM meint, aus diesem Grund Eure Tochter in eine Privatschule stecken zu wollen, so darf sie das auch vollumfänglich finazieren ... also kein Sonderbedarf.

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2012 12:09
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Neo,

stimme Marco vollumfänglich zu.

Dass ein Richter das öffentliche Schulsystem als unzureichend bewertet (und als Mehrbedarf anerkennt), tendieren gegen Null.

Eine Chance auf Mehrbedarf sähe ich lediglich, wenn ein Status Quo aufrecht zu erhalten wäre (d.h. der Nachwuchs zum Zeitpunkt der Trennung eine Privatschule besucht hätte).

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2012 12:22
(@Inselreif)

Hi neo,

dann lass sie klagen und sich die Finger (und ihr Geld) verbrennen. Sie wird es sich für andere Fälle merken.
Probleme mit Lehrern gibt es immer mal wieder und davonlaufen ist vorneweg keine gute Lösung.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2012 12:24
(@neo1234)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die schnellen Antworten, ich sehe es ja genauso, aber irgendwie wird man bei sowas immer wieder nervös....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2012 12:26
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Neo,

ich sehe das genauso wie die Vorschreiber: Keine Chance für die KM, Dich für die Beteiligung an den Kosten für eine Privatschule in die Pflicht zu nehmen.

Ich bin über Deine Angabe gestolpert, dass KM das alleinige Sorgerecht hat. Wie ist das möglich, wenn ihr verheiratet wart und das Kind erst 10/11 Jahre alt ist? D.h. bist Du sicher, dass Du kein Sorgerecht hast? Oder ist es nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das die KM alleine hat?

Gruss
Tarek

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2012 12:41
(@neo1234)
Schon was gesagt Registriert

Ich bin sicher das sie das alleinige Sorgerecht hat, ist ne längere Geschichte und eine dieser Auswüchse des deutschen Rechtes die man nicht immer nachvollziehen kann. Kurzgefasst: Sie hat Dreimal (!) auf das ASR geklagt, zweimal hat der Richter sie zum Teufel gejagt, beim dritten Mal hat sie es bekommen, weil sie mir das Kind so entfremdet hat, daß der Richter ihr das ASR zugesprochen hat. Ist am Ende eine "Erfolg" ihrer Umgangsvereitelung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2012 13:03