Privatgymnasium
 
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Privatgymnasium

 
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Hi @ all

Ich hoffe alle Foris sind gut ins neue Jahr gerutscht und ich wünsche uns allen die Kraft unsere Probleme zu meistern.

Ich habe soeben in einer Email von Exilein erfahren, dass sie mit dem Gedanken spielt unseren Sohn in einem Privatgymnasium anzumelden. Eigentlich bestand Einigkeit das Sohni in die weiterführende Schule gehen und erst mit der 7. Klasse an ein Gymnasium soll. Da ich kein Sorgerecht habe sind meine Einflußmöglichkeiten eher gering. Das Privatgymnasium genießt in unserer Stadt keinen guten Ruf, zu große Klassen, zu teuer, zu wenig Lehrkräfte und die dann auch nicht so motiviert usw. im gegensatz zu der weiterführenden Schule. Nun ist natürlich die Frage sind die Kosten für das Privatgymnasium Sonderbedarf und damit auch zusätlich Kosten für mich ?

was denkt Ihr ich danke vorab schon mal für Antworten

MC

Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2011 13:38
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus mufficrator!
Dir auch ein gutes Neuse Jahrl!

(...), dass sie mit dem Gedanken spielt unseren Sohn in einem Privatgymnasium anzumelden.

Mit welcher Begründung in ein privates und nicht staatliches? Nur weil es evtl. chic und geschmeidig ist, begründet nicht unbedingt Sonderbedarf...

Redet Ex mit Dir, weil sie Dich in die Entscheidung mit einbinden möchte oder weil sie nach Deiner Geldbörse lurt?

Grüßung
Marco

P.S.
Was verstehst Du unter "weiterführende" Schule? Nach meinem Verständnis sind Haupt- und Realschule als auch Gymnasium weiterführend...

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2011 13:51
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

moinsen MC,

also, meine beiden ältesten gehen auch auf ein "Privatgymnasium". Auf das gleiche, auf dem ich auch schon war.
Ist allerdings bei uns so, dass das zwar eine private schule ist (Träger ist eine der größeren hier in deutschland innesitzenden Religionsgemeinschaften (puuh, ich hoffe ist gut genug umschrieben, . . . alter Luther 🙂  ), da es aber in diesem Teil unseres Kreises kein anderes Gümmi gibt, gab, fallen hier überhaupt keine Mehrkosten an. Ist halt wie alle anderen schulen, nur eben ein anderer Träger.
Vielleicht ist das bei Dir auch so?

grüßle
jo

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Geschrieben : 13.01.2011 14:20
(@winterzeit)
Schon was gesagt Registriert

Würde auch zunächst fragen, ob du nur eingebunden werden sollst und man dich fragt oder ob das ganze wirklich nur deine Geldbörse als Ziel hat. ICh kann mir im Grunde aber nicht vorstellen, dass hier eine Sonderzahlung geltend gemacht werden kann. Schließlich gibt es ja durchaus alternativen, zumal diese ja scheinbar sogar besser sind, als dass wofür du hier zahlen müsstest. Kenne die Gesetzteslage aber nciht ganz genau, müsst noch mal wer anders sich zu Wort melden.

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Geschrieben : 13.01.2011 14:55
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Hi @ all

Mein Sohn geht zur Zeit in die 4. Klasse, weiterführend wäre die Realschule die er bis zum Gym. ab 7. Klasse besuchen soll. So war bisher auch die Einigung mit Exilein.

Das Privatgymnasium ist eine kommerzielle Bildungseinrichtung, wenn der Ruf so gut wäre oder wenn ich einen Bildungsvorteil für meinen Sohn sehen würde, wäre ich der erste der Ihn dort anmelden würde. Aber so ist es leider nicht, ich kenne eine Reihe von Eltern die mit oben genannten Begründungen ihre Kinder nach einem Jahr wieder abgemeldet haben.

Die Kommunikation mit Exilein ist hervorragend, der letzte Brief ihrer Rattin kam am 28.12.

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Themenstarter Geschrieben : 13.01.2011 15:15
(@winterzeit)
Schon was gesagt Registriert

Mhmm also ich kann mir nciht vorstellen, selbst in unserem fröhlichen Behördenland, dass auch nur ein Staatsdiener dich dazu zwingen könnte mit einer schlechteren Bildungseinrichtung einverstanden zu sein. Das Problem könnte aber darin bestehen, dass zu beweisen, denn letztlich haben die alle die Erlaubnis des Staates bekommen und dürfen unterrichten, ist glaube ich eine ganz schön kniffelige Frage.

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Geschrieben : 13.01.2011 15:23
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Hi, winterzeit

Ich glaube nicht, dass ich gefragt werde ob ich einverstanden bin. Es geht mir auch um die Frage zu den Kosten, kann Exilein mich zu Zahlungen zwingen?

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Themenstarter Geschrieben : 13.01.2011 15:38
(@papi74)
Registriert

Hallo,

Es geht mir auch um die Frage zu den Kosten, kann Exilein mich zu Zahlungen zwingen?

Nein das kann Sie nicht, da es ja Alternativen gibt.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

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Geschrieben : 13.01.2011 15:55
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin muffricator,

Ich glaube nicht, dass ich gefragt werde ob ich einverstanden bin. Es geht mir auch um die Frage zu den Kosten, kann Exilein mich zu Zahlungen zwingen?

wie im richtigen Leben gilt auch hier: Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Wie wichtig Deiner Ex-Madame dieses tolle Privat-Gymnasium ist, wirst Du feststellen, wenn sie festgestellt hat, dass diese Kosten allein ihr Bier sind.

Etwas anderes könnte vorliegen, wenn Euer Sohn beispielsweise hochbegabt oder behindert wäre und diese Schule eine besondere Förderung darstellen würde. Wenn das nicht der Fall ist, wird der Staat in Form der Familiengerichtsbarkeit einen Teufel tun, sein eigenes Schulsystem dadurch ad absurdum zu führen, dass er Eltern die Bezahlung von halb- oder nichtstaatlichen Privatschulen auferlegt.

In jedem Fall müsste Deine Ex auch dann im Rahmen Eurer gemeinsamen Erziehungsverantwortung das Gespräch über die Bildungsalternativen Eurer gemeinsamen Kinder mit Dir suchen - und auch dann hättest Du die Möglichkeit, "nein" zu sagen. Einfach mal was bestellen und Papa zahlen lassen wird nicht funktionieren; auch nicht mit anwaltlicher oder gerichtlicher Hilfe. Das ist im übrigen auch eine gute und wichtige Botschaft in Richtung Deiner Kinder: Du bist nicht nur ein Zahldepp von Muddis Gnaden...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2011 16:10
 Uli
(@Uli)

Nein das kann Sie nicht, da es ja Alternativen gibt.

Die Realschule vor Ort wäre nur eine bedingte Alternative, wenn eine Quali fürs Gymnasium vorliegt. Die Frage wäre, ob es vor Ort oder in zumutbar erreichbarer Nähe ein kostenfreies Gymnasium gibt. Die "persönlichen" Einschätzungen bzgl der Qualität von Schulen dürften vor Gericht kaum Bestand haben.

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2011 16:10




(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Hi @ all

weder Hochbegabung noch Behinderung liegen als möglicher Grund für den Besuch eines Gymnysium vor.
Eine Quali für das Gymnasium in der 5ten Klasse gibt es in MV nicht mehr oder nur noch letztmalig. Schulreform.

Der Besuch eines Hochbegabtengymnasiums wäre auch nicht vergleichbar mit einem Privatgymnasium. Meine Tochter geht seit der 5ten an ein Hochbegabten Gymnasium, was aber staatlich gefördert wird, das Privatgym. will Geld von den Eltern.

MC

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Themenstarter Geschrieben : 13.01.2011 16:38
 Uli
(@Uli)

Eine Quali für das Gymnasium in der 5ten Klasse gibt es in MV nicht mehr oder nur noch letztmalig. Schulreform.

Na ja, aber wenn das Zeugnis besser ist als durchgehend befriedigend, kann man schon von einer Eignung für das Gymnasium ausgehen. Die Frage in dem Fall also, ob vor Ort ein kostenfreies Gymnasium besteht.

Ja nach Richter müsste mit allen gerechnet werden. Ich kann mich an einen Fall erinnern (weiß aber nicht mehr, ob es User hier war), wo einem Vater derartige Kosten als Mehrbedarf wg. "besonderer Umstände" auferlegt wurden.

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2011 17:12
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Hi uli

in der 5ten kommst du nur mit Hochbegabung oder Bezahlung an ein Gymnasium.

Der Star für alle anderen ist in der 7ten Klasse. Und in unserer stadt gibt es auch kostenfreie Gymnasien.

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Themenstarter Geschrieben : 13.01.2011 17:28
 Uli
(@Uli)

Mein Sohn geht zur Zeit in die 4. Klasse, weiterführend wäre die Realschule die er bis zum Gym. ab 7. Klasse besuchen soll.

in der 5ten kommst du nur mit Hochbegabung oder Bezahlung an ein Gymnasium.

Verstehe ich nicht. Er ist jetzt in der vierten Klasse und soll auf eine weiterführende Schule gehen. Ich lebe zwar in NRW, aber meine Kids gehen auch ohne Hochbegabung oder Bezahlung auf ein Gymnasium. Ganz normal nach der vierten Klasse damals.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2011 18:14
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Hi Ulli in MV erst ab der 7ten Klasse.

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Themenstarter Geschrieben : 13.01.2011 18:26
 Uli
(@Uli)

Hi Ulli in MV erst ab der 7ten Klasse.

OK,
aber dann hast Du ja auch noch ein Weilchen Zei!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2011 20:29
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Ja klar es sei denn Madame besteht auf dem Privatunterricht.

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Themenstarter Geschrieben : 13.01.2011 20:38
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
Naja, wenn sie so ein "Elitedenken" hat, soll sie ruhig machen. Ich sehe es auch so,dass ihre Anstrengungen ziemlich schnell abebben werden, wenn sie merkt, dass Deine Geldbörse hierfür geschlossen bleibt.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2011 20:46