Hallo,
falls du den Wohnvorteil so noch nicht ausgeglichen bekommst, würde ich noch die Bildung von Rücklagen in Höhe von mindesten 1% des Kaufpreises per annum ansetzen.
Das sind ebenfalls Aufwände, die ein Mieter nicht hat. Und wenn du keine Rücklagen bildest, dann bricht es dir spätestens mit dem neuen Dach oder der neuen Heizung finanziell das Genick.
Thodie
Ach Uwe,
scheint als willst Du manche Dinge nicht verstehen.
Es sind Fahrtkosten ODER 5%-Pauschale, im Unterhaltsrecht sinds 220 Tage im Jahr, keine 230 wie bei der Steuer, und der 30-cent Satz ist ab 30km einfach bei fast allen OLGs vermindert, und aussderdem ist der Teil der Steuererstattung, der auf der Entfernungspauschale beruht, dann natürlich gegenzurechnen. Also allein an dieser Baustelle liegst Du in Deiner Kampfrechnung mit 230€ daneben.
Mietspiegel ist wohl auch nicht von Dezember 12/2009 nacch Januar 2010 von 4,30 nach 3,50 € gefallen.
Kindergeldanteil ist zumindert im BU-Mangelfall wohl auch nichts mehr zu machen, also nochmal 160€ daneben.
Zusammen mit den 150€ Leistungsfähigkeit, die Du ja zugibst, also schon 150+230+160 = 540€.
Wenn Du die 770€ Mindest-BU bezahlst und gemaess §33a EStg von der Steuer abziehen kannst, kostet Dich das netto ziemlich genau diese 540€.
Also zumindest die 667€, die steuerlich abzugsfähig sind hätte ich an Deiner Stelle längst anerkannt und vor allem in 2009 bezahlt, aber da hast Du ja jetzt was verpasst. Also bisschen rationaler musst Du an die Sache schon rangehen.
