Hallo ihr alle hier im Forum,
Glückwunsch zu dieser hervorragenden Plattform, welche sehr nützliche Informationen bereithält.
Habe mal drei dezente Fragen:
1. bin seit Dezember 2007 geschieden und zur Zeit gesetzlich versichert, in welcher auch mein 4-jähriger Sohn ist. Im Unterhalt muss ich auch die KV für die KM bezahlen, da sie nicht arbeitet. Nun will ich mich privat versichern und habe auch schon bei der GKV angerufen, das mein Sohn auf die KM übertragen wird, was an sich auch kein Problem darstellt. Wenn nun die KM wieder arbeiten geht und zwar in der Schweiz, muss sie sich privat versichern, d.h. jemand muss für Sohnemann aufkommen und ihn privat versichern. Da die KM volle Bezüge kassiert, wird sie es kaum machen. Wer ist verpflichtet den Betrag zu bezahlen ?
Die KM hat mehr Kohle wie ich, da ich für das Umgangsrecht, welches ich gerne ausübe, monatlich Benzinkosten von ca. 250 Euro habe und ihr noch Wohnvorteil 400 euro zugesprochen wurde.
2. Bis zu welchem Tag muss der Unterhalt überwiesen sein ? Der RA der KM schrieb schon x.mal das der UH am 1. zu zahlen sei. Wenn mein Gehalt aber erst am zweiten Werktag eingeht, ist es doch unversändlich, das ich Vorschusszinsen bezahle oder ? Habe mal was gehört, das man bis zum 3. Werktag überweisen muss. Was stimmt ?
Umgangrecht
3. Kann man es der KM zumuten unseren gemeinsamen Sohn bei Fahrten mir entgegenzubringen (Gesamtstrecke 200 km), um sich an den Umgangskosten zu beteiligen ?
(nicht falsch verstehen, liebe unseren Sohn über alles, bin aber nur am zahlen und arbeiten, wie viele im Forum und ohne Rechte)
Wünsche allen noch einen schönen Abend und viel Erfolg.
Danke für eure Hilfe.
paolini
Hallo paolini,
1. Wenn die Kinder ne eigene KV brauchen z.B. wg. PKV, so bist du dafür zusätzlich zuständig. Wie könnte es auch anders sein. Bezahlen ist immer Aufgabe des Vaters.
2. Der 3. ist richtig. Auch das ist ja eigentlich schon ein Vorschuss, denn du bekommst dein Geld ja nicht am 1. sondern am letzten des Monats.
3. Auch das ist zunächst mall alleine dein Problem. Nur unter ganz bestimmten und engen Voraussetzungen und nur wenn du sonst unter SB fällst kann ein Richter sie daran beteiligen. Das müsstest du dann aber jetzt in der Schweiz erstreiten.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
paolini,
Mein Richter hat mir alles verwehrt was die Mutter belasten könnte. KM ist 250 km weggezogen, ich wollte die Fahrtkosten abziehen lassen bei der Berechnung TU-->
Nein...darf ich nicht.
Versuchen kannste es...hab wenig hope
ZOE
Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am Amts- oder Oberlandesgericht.