Hallo zusammen.
Nach längerer Abstinez von diesem Forum melde ich mich mit einem Erfolg.
Als nichtehelicher, ohne anerkannte Vaterschaft und ohne gemeinsames Sorgerecht, aber leiblicher Vater meines 3 Jahren alten Sohnes,
habe ich seit Mitte diesen Jahres die Vaterswchaft und das GS erkämpt. ! 🙂 🙂 🙂 🙂 🙂 🙂 🙂 🙂 🙂 🙂 🙂 🙂
Vorab sei gleich an all diejenigen, die ähnliches im Sinn haben erwähnt: Dieser Kampf wurde nicht vor Gericht oder mit richterlicher Gewalt ausgetragen. Der
Grund dafür liegt in den vielen Schicksalen die ich in diesen Foren gelesen habe und die Informationen über die Rechte (KEINE ausser Zahlen) eines Vaters
der weder in Besitz einer anerkannten Vaterschaft ist noch das GS besitzt. Ich möchte damit niemanden den Mut nehmen, Vaterschaft und GS nicht auch vor
Geriicht auszutragen, aber ich habe erst einmal den "Privatkampf" gewählt, da ich nach sorgfältiger Prüfung meiner Lage nur geringe Chancen für meinen Fall
gesehen hätte, in Sachen Vaterschaft und GS etwas was zu bewirken. Nach einem verlorenen Privatkampf hätte ich einen richterlichen Streit nur zur Klarstellung
der Sachverhlte verwenden können, um der KM nicht Kampflos das Feld zu überlassen und KM's Familie und Freunden Einblick zu geben, was KM so alles
tut..Für meine Genungtuung wäre das Plan B gewesen. Ich bin natürlich sehr froh darüber dass dieser Plan B nicht zu Ausführung kam.
Da ich die Einzelheiten meines "privaten Kampfes" als nicht verwendbare Informationen für diejenigen betrachte die in ähnlicher Situation sind, da die
Informationen doch sehr von dem jeweiligen Fall abhängig sind, verzichte ich hier in diesem Beitrag davon zu berichten. Wer trotzdem näheres zu so einem
"privaten Kampf" erfahren möchte, kann mich natürlich gerne per PN dazu befragen.
Soviel vorweg. Ich glaube das alles möglich ist, wenn man starke Nerven mitbringt, Ausdauer und vorallem viel Mut auch mal andere Wege zu gehen.
Nun bin ich also in Bestitz zweier Urkunden die Besagen, dass ich offiziell der Vater bin mit GS. Nun stehen die nächsten Schritte an, deshalb auch der Titel
dieses Beitrages: Präventivmaßnahmen vor Trennung ?
Es ist angedacht, dass wir uns trennen. Da unsere gemeinsame Wohnung, in der auch unser Sohn gemeldet ist zu Groß und Teuer für die KM ist, hat sie sich
entschlossen in eine kleinere Wohnung zu ziehen. Dabei hat KM deutlich gemacht, dass sie unseren Sohn mit nehmen will. Nun meine Fragen:
- Da das GS auch das AB regelt gehe ich davon aus, dass wenn die KM auszieht und ich in unserer gemeinsamen Wohnung belibe, das AB
automatisch dort verbelibt wo unser Sohn gemeldet ist ?
- Für den Fall dass die KM das AB nicht für sich beantragt, nach welcher Frist ist das AB damit automatisch bei mir, ohne dass es durch Beantragung wieder
Entzogen werden kann ?
- Worauf ist zu achtren, wenn unser Sohn öfters bei KM schläft, damit das AB nicht gefährdet ist ?
- Sollte ich das AB gleich nachdem KM ausgezogen ist als "alleiniges AB" beantragen und wenn ja, worauf muß man hier achten?
Gruß haskie
Moin haskie,
auch wenn die Details Deines Sorgerechts-Verfahrens nicht bekannt sind: Kann es sein, dass Du ein wenig träumst?
Dass Euer Sohn momentan in der jetzigen Wohnung gemeldet ist, ist ein Zustand, den Deine Noch-nicht-Ex innerhalb eines halben Tages ändern kann: Sie zieht einfach um und meldet sich und Sohnemann woanders an, fertich. Wenn sie dabei zufällig nach dem Sorgerecht und Deiner Unterschrift gefragt werden sollte, sagt sie eben, sie hätte das alleinige Sorgerecht. Oder sie hätte keine Informationen über den Aufenthalt des Kindsvatrs. Oder beides. Das wird man ihr in den meisten deutschen Einwohnermeldeämtern unbesehen glauben. Sie ist eine Frau.
Du magst einwenden, dass das nicht legal sei. Recht hast Du - aber es interessiert niemanden. Wenn sie auf diese Weise Fakten schafft, kannst Du nur mit einer Klage dagegen vorgehen. An deren Ende wird ein Umgangsrecht üblichen Umfanges stehen, zu dem Du Deinen Sohn - auf Deine Kosten - sehen darfst. Aber kein deutsches Familiengericht wird sagen "Sohnemann war bei haskie gemeldet und durfte nicht umgemeldet werden, also kommt Sohnemann jetzt zu haskie zurück und das Aufenthaltsbestimmungsrecht kriegt haskie gleich dazu."
Wie gesagt: Wach auf; das sind die Realitäten. Automatismen zu Deinen Gunsten sind im deutschen Familienrecht nicht vorgesehen. Und ein Antrag Deinerseits auf ABR wird einfach im Sand verlaufen, solange das Kind von seiner Mutter nicht misshandelt oder erheblich vernachlässigt wird.
Die einzige "Präventivmassnahme", die Dir bleibt, sind vernünftige Gespräche mit der Mutter Eures Sohnes. Alles andere ist Science Fiction.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin brille007
vielen Dank für den Weckruf.
Ich möchte gerne zugeben, dass ich nach all den Anstrengungen die ich mit dem Erhalt des GS hinter mir gelassen habe, sich eventuell eine "träumerische" Sicht der Dinge bei mir entwickelt hat. Dass die Lage aber gelich so bescheiden ist wie du sie beschreibst, hätte ich, ehrlich, nicht gedacht . :exclam:
Wenn man bedenkt, dass in der Zeit in der ich noch keine Vaterschaft und GS hatte, mich die KM mit der Freigabe unseres Sohnes zur Adoption erpresst hat, damit ich das tue was sie möchte (soviel zu den vernüftigen Gesprächen mit der KM), sind meine Wunden noch so tief, dass ich trotz des gewonnenen Kampfes um die Vaterschaft und das GS und dem mittlerweile etwas repektvolleren Umgang und sogar vereinzelter Einsicht über eingeräumte Fehler der KM, die bei uns Einzug gehalten haben, sehr skeptisch darüber, dass ich mich bei einer Trennung darauf verlassen kann, dass KM nun im Sinne unseres Sohnes handeln wird. Wir sind beide Vollzeitberufstätig, unser Sohn geht in den Kindergarten und wird von 16:00 - 19:00 von einer Tagesmutter betreut.. Wenn KM auszieht wird dies große Einschnitte ihres Budgets mit sich bringen. Ich muß also damit rechnen, dass KM auch alles versuchen wird, ihren Materiellen Status zu behalten und dabei das Wohl unseres Sohnes dann wieder in den Hintergrund rückt.. Ich hätte im Prinzip ja nichts dagegen, wenn KM das ABR bekäme, aber ich befürchte dass dies Hauptsächlich aus finanziellen Gründen von der KM angedacht ist, so wie es von Anfang an bei ihr immer nur um das schei... Geld ging.
Wenn ich dich richtig verstanden habe kann KM immer noch sehr viel mehr tun als mir und vorallem meinem Sohn lieb ist. Kann ich denn als Vater den Spies
umdrehen und das ABR beantragen um das zu verhindern was du beschreibts oder gelten die Möglichkeiten die KM hat wieder nur für das vermeindlich
schwache Geschlecht ?
Ohh mann ich glaub ich muß kotzen. Ich bin schon wieder mitten drin. :exclam:
Moin haskie,
eine realistische Sicht der Dinge hilft ungemein bei der Lösung realer Probleme.
Auch Du musst Dich damit abfinden, dass wir eine mütterlastige Rechtssprechung haben. Die gilt nicht nur vor Gericht, sondern schon lange davor: Jeder "Berater" wird Deiner Ex erzählen, dass Kinder (zu) ihren Müttern gehören. Wenn sich daraus noch in finanzieller Vorteil schlagen lässt - umso besser - es "steht ihnen ja zu". Dass Deine Ex das Kind mal zur Adoption freigeben wollte, interessiert heute niemanden mehr; da hatte sie eben eine postnatale Depression oder einfach Zorn auf Dich - es ist ja so menschlich... Also vergiss das alles ganz schnell wieder; es taugt nicht als Argument für irgendwas.
Mit dieser Ungleichbehandlung muss man sich zunächst einmal abfinden; dagegen ankämpfen zu wollen ist Unsinn. Was Du machen kannst, ist Deiner Demnächst-Ex eine gemeinsame Betreuung in Form eines Wechselmodells schmackhaft zu machen. Zum Beispiel mit Hilfe der damit verbundenen persönlichen Freiheiten für sie. Du kannst ihr auch anbieten, die Hauptbetreuung zu übernehmen, während sie Sohnemann nach Gusto besuchen bzw. abholen kann. Du kannst ihr anbieten, auf Unterhalt zu verzichten. Wenn sie darauf anspringt: Fein. Nur bitte: Verabschiede Dich von der Vorstellung, derglichen mit juristischer Hilfe durchdrücken zu können; das wird nicht funktionieren.
Sorry, wenn ich Dich auf den Teppich zurückgeholt habe. Ist aber besser als irgendwann vor einem Scherbenhaufen zu stehen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hier kann ich meinem Vorredner nur beipflichten.
Hut ab, vor Deiner Eigenintiative aber es ist nur ein zeitweiser Erfolg!
Du musst Dir eins Merken:
Vor dem Gesetz sind alle gleich, aber KM sind gleicher
und die Damen und Herren Richter intressieren sich für Deine Grundrechte in keinster Weise!
Der Staat hat Mütter unter seinen besonderen Schutz gestellt, bla bla bla......
und das zu Lasten der Väter !!!!!!!!!
Würden die Gerichte nur ein wenig das GG beachten, gäbe es solch einseitige, Frauenbevorzugte Entscheidungen gar nicht, würde ja gegen das GG verstoßen.
Damit kämpfst Du aber gegen Windmühlen!
Soviel zur Gleichberechtigung der Frauen!
Grüße
Fuzzy
Ich habs bald geschafft !
Tja das hört sich alles ganz schön Niederschmetternd an.
Hatte gehofft dass ich der Bevorzugung der KM , nachdem ich das GS bekommen habe, ab jetzt nicht mehr so Tatenlos zusehen muß. Jetzt geht der Schei...
und die Sorge um meinen kleinen schon wieder von vorne los und alles wegen dem schei... Geld. Gerade gestern schon wieder ist die KM lieber zur Nagelpflege, hat den kleinen mitgenommen und kam erst um 22:45 zurück. Der kleine war total überdreht da er sonst um 20:00 im Bett liegt und schon wieder um 07:00 aufsteht
Wenn ich sie darauf anspreche meint sie ich würde übertreiben. Dabei hat er so große Ränder unter den Augen, dass er sichtlich krank aussieht, sehr anhänglich
ist und sich unwohl fühlt..Manchmal hab ich das Gefühl als steh ich mit meiner Meinung alleine da und es interessiert kaum jemanden oder ich Übertreibe wirklich.
Nein, Du stehst nicht alleine dar und übertreibst auch nicht.
Nur leider interessiert es hier in unserem Staat keinen, was die KM mit den Kindern anstellen!
Das Ende des Liedes, siehe die letzten Berichterstattungen im TV!
... und keiner unserer Abgeordneten kann sich das erklären! Welch ein Wunder !!!!!!!!!
Grüße
Fuzzy
Ich habs bald geschafft !
Hallo, Haskie
erstmal will ich dich beglückwünschen. Mit dem gemeinsamen Sorgerecht hast du eine Riesenhürde als nicht mit der KM verheirateter Vater in Richtung Elternsein für deinen Jungen vollbracht. Freu dich darüber, das ist nicht jedem gegeben. 🙂 🙂
Es war sicher auch eine harte Zeit, wenn man mal euer problematisches Verhältnis sieht (Erpressung mit Adoption und sowas :gunman:).
Zu deinen jetztigen Probs: KM will ausziehen und den Kleinen mitnehmen.
Nun, wie die Vorschreiber schon erwähnten - wenns hart auf hart geht: vor Gericht hast du keine Chancen - dem brauche ich nichts hinzuzufügen.
Das ABR ist Teil des Sorgerechts. Solange offiziell nichts anderes beurkundet ist, ist das ABR bei gem. SR auch ein gemeinsames. De facto hat das ABR aber diejenige Mutter, bei der sich das Kind überwiegend aufhält. Das ABR wechselt nicht je nach Rahmenbedingungen, und schon gar nicht so, dass du dich darauf berufen kannst.
Dir bleibt 1. nur einerseits deine Schäfchen ins Trockene zu bringen: bringe U-Heft, Geburtsurkunden, Taufscheine, alles was mit deinem Sohn zusammenhängt an dich - z.B. Bewilligung zur Tagespflegeförderung-Kinderausweis, sieh zu dass er über deine Krankenkasse familienversichert wird. Dokumentiere übera<ll, das du mit einem Wegzug der KM mit den Jungen nicht einverstanden bist, solange ihr euchg nicht geeinigt habt - betone immer deine Gesprächsbereitschaft. Es hat zwar eigentlich keinen Bestand, aber manchmal lassen sich Einwohnermeldeämter doch beeindrucken- schicke an alle EWMA - deine jetziges und potentielle Ämter (da wo Km evtl. hinziehen will) eine Erklärung, dass ihr gemeinsames Sorgerecht hafür xy habt, und du darauf aufmerksam machst, dass die Ämter ihn ohne deine Einwilligung nicht ohne weiteres ummelden dürfen.
2. und am wichtigsten. versuche dich aussergerichtl. zu einigen. Schlage wenn möglich ein Wechselmodell vor (mit leichtem Übergewicht bei dir). Mache ihr klar, dass ein Kind beide Eltern braucht: Mutter und Vater!. Lasst euch beraten (Karitas, Diakonie, Sozioale Dienste, private Organisationen oder meinetwegen auch JA) macht Mediation. Das alles geht natürlich nur, wenn klar ist, dassihr als Eltern die verdammt Pflicht habt, euch im Sinne des Jungen zu einigen. Um diese Einsicht bei KM zu fördern sind die erstgenannten Massnahmen nützlich - ich würde die "den Schneid abkaufen"-Maßnahmen nennen.
Kannst ja auch mal hier in den Foren nach "ausziehen","einfach mitnehmen", "bei mir" "was tun" suchen - vielleicht erfährst du da viel nützliches für deinen Fall.
Gruß
haddock
PS: Verabschiede dich von der Vorstellung, auf Rechte bauen oder pochen zu können - wir leben in einer lächerlichen Bananenrepublik.
Hallo fuzzy , hallo haddock.
Danke für eure Beiträge.
Werd mich gleich mal im Forum mit den Suchbegriffen auf den Weg machen. Interessant find ich die Idee den EWMÄ eine Erklärung zukommen zu lassen.
Sollte ich dazu meinen Rechtsanwalt für die sorfältige Formulierung bemühen oder es selbst versuchen. Bin mir nicht sicher wenn ich so eine Erklärung selbst
abgebe, ob ich damit die potentielle Wirkung erreiche? Ein Schreiben von einem Rechtsanwalt schätze ich da schon gewichtiger ein?
Nochmal Danke.
P-s. Die Unterlagen von meinem kleinen, Grossen habe ich gerade gesichert..