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postgraduaeles Studium des Kindes finanzieren?

 
(@wschiwek)
Schon was gesagt Registriert

Ich bin 49 Jahre alt, verheiratet (mit einem Mann), seit 01.10.2011, nach langer Arbeitslosigkeit, wieder berufstätig, habe eine Tochter und einen Sohn.

Mein Sohn, 20, studiert, bekommt Bafög und ich muss jährlich meine Einkommensverhältnisse offenlegen.
Meine Tochter, 24, verheiratet, möchte ihr postgaduales Studium (psychologischer Psychotherapeut) von mir finanziert haben.

Muss ich dieses postgraduale Studium mitfinanzieren? ( In der Vergangenheit brauchte ich keine Zahlungen leisten, da ich nicht genügend Einkommen hatte. Jahrelang habe ich trotz Arbeitslosenhilfe monatlich 250.- € an meine Kinder gezahlt, obwohl ich oft nicht wusste, wie ich meine Miete bezahlen sollte. Aber ich war mir auch der Verantwortung meinen Kindern gegenüber bewusst.

Vielen Dank für eine Antwort!

Wolfgang


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2011 10:08
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ich gehe davon aus ,das die Tochter eine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Eine weitere Unterhaltspflicht ist für mich dann erstmal nicht zu erkennen. Da sie ja auch verheiratet ist wäre auch erstmal der Ehemann zu Unterhalt hernazuziehen.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2011 10:15
(@wschiwek)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,

der Mann meiner Tochter studiert mit ihr zusammen. Sie haben also beide das Psychologiestudium beendet und absolvieren nun beide das postgraduale Studium zu psychologischen Psychotherapeuten.

Gruß Wolfgang


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2011 10:39
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus,

trotzdem sind sie sich gegenseitig erst mal selbst zum Unterhalt verpflichtet.
Ein Studium muss man sich eben auch leisten können als erwachsener verheirateter Mensch...

Ich sehe es wie Tina. Sie hat eine abgeschlossene Ausbildung.
Was hält sie davon ab, neben dem Aufbaustudium in ihrem Beruf als Psychologin zu arbeiten?

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2011 10:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Für mich hängt diese Frage auch ganz stark davon ab, auf welche Weise sie vorgetragen wurde.

Eine Bitte versuche ich zu erfüllen, eine Forderung lehne ich ab.
Wie ist denn euer Verhältnis und wie freundlich hat sie dich gebeten?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2011 10:54
 elwu
(@elwu)

Muss ich dieses postgraduale Studium mitfinanzieren?

Hallo,

nein, das musst du nicht. Ob du freiwillig etwas zuzahlst, solltest du vom Verhalten deiner Tochter und eurem Verhältnis zueinander abhängig machen.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2011 12:30
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Zusammen!

Bei euren Antworten fehlen mir irgendwie die rechtlichen Begründungen - da  oft ein zweites Studium zum ersten gehört (Bachelor - Master) und mittlerweile viele Studiengänge  umgestellt werden.

Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Bologna-Prozess
und:
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/1js4/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE110001705%3Ajuris-r01&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint

Mir fehlt leider auch das Wissen, das Vorhaben der Tochter zu beurteilen. Habe z.B. bei der M.L.Universität gefunden, das der Master Voraussetzung für die Zulassung des gewählten Studiums ist.
http://www.psych.uni-halle.de/abteilungen/klinische_psychologie/lehre/
Auf anderen Seiten habe ich gelesen, dass dies ein Masterstudiengang ist und Bachelor Vorrausetzung ist.

Grüße,
kosmos


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Geschrieben : 14.11.2011 14:37
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Kosmos

Mit der Eheschliessung endet die Unterhaltsplicht des Vaters und geht auf den Ehemann über.
Warum sollte wschiwek dann noch verplichtet sein das Studium zu finanzieren?

Meine EX war 17 bei unserer Heirat und ihre Ausbildung zu finanzieren war dann meine Sache. Mein Schwiegervater durfte seine Unterhaltszahlungen an seine Ex sofort einstellen.

Güsse Gerhard


Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

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Geschrieben : 14.11.2011 14:42
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Gerhard!

Anscheinend warst du leistungsfähig!

§ 1608
Haftung des Ehegatten oder Lebenspartners

(1) Der Ehegatte des Bedürftigen haftet vor dessen Verwandten. Soweit jedoch der Ehegatte bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren, haften die Verwandten vor dem Ehegatten. § 1607 Abs. 2 und 4 gilt entsprechend. Der Lebenspartner des Bedürftigen haftet in gleicher Weise wie ein Ehegatte.

Hier wird nur die Reihenfolge der Haftung geregelt. Ist der Ehegatte nicht leistungsfähig oder nur teilweise leistungsfähig, sind die Eltern an zweiter Stelle mit Ausbildungsunterhalt an der Reihe. Bei nicht Leistungsfähigkeit sind sie somit an erster Stelle.

Grüße,
kosmos


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Geschrieben : 14.11.2011 14:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

da  oft ein zweites Studium zum ersten gehört (Bachelor - Master) und mittlerweile viele Studiengänge  umgestellt werden.

Das ist der entscheidende Punkt.
Ob das eher die Regel oder eher die Ausnahme ist, spielt für diesen Fall keine Rolle, da beides möglich ist und wir es schlicht nicht wissen.

@WSchiwek, um was für ein Zweitstudium handelt es sich denn?
Und womit der Zusammenhang begründet?
Solange das nicht belegt ist, gibt es nichts.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2011 14:55




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Ob ein Landesarbeitsgericht unterhaltsrechtliche Regeln aufzustellen hat, welche dann als "Leitsatz" fortgelten, wäre auch noch offen. Ich würde grundsätzlich ein Zweitstudium ablehnen. Nix gegen eine innerfamiliäre Regelung, nur auf Druck hin würde ich streiten.

Gruss oldie

PS: Wie sieht es dann mit einem Realschule - Ausbildung - Meister Werdegang? Grundsätzlich sehr ähnlich dem Gymnasium-Batchelor-Master, alles aufeinander aufbauend.


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 14.11.2011 18:02
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

"Psychologischer Psychotherapeut" ist eine Zusatzausbildung, die einen berufsqualifizierenden Abschluss voraussetzt. Mann muss entweder einen Master oder ein Diplom in Psychologie vorweisen können. Das ist ungefähr so, wie jemand, der gerade seine Facharztausbildung macht und dazu vorher Medizin studiert haben muss. Nur, dass man als Facharztanwärter bezahlt wird, als Auszubildender Psychologischer Psychotherapeut aber nur einen Hungerlohn (oder vtl. sogar gar nichts, bin mir da nicht so sicher) bekommt.

Deine Tochter hat also schon einen Abschluss, mit dem sie Geld verdienen könnten. Wenn sie das nicht möchte, ist es ihr Problem. Die Zusatzbezeichnung "Psychologischer Psychotherapeut" kann meines Wissens auch berufsbegleitend erworben werden, es gibt also für Töchting keinen Grund, Dir auf der Tasche zu liegen.

Gruß, PP


AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2011 19:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich schliesse mich den Vorschreibern an: Der Tochter wurde eine berufsqualifizierende Ausbildung finanziert, mit der sie ihren Lebensunterhalb selbst bestreiten könnte; damit ist der TO aus dem Schneider. Die Tochter kann ja auch nicht kommen und zu ihrem Vater sagen "Um Klinikleiterin zu werden, muss ich provovieren - also zahl mal schön" - auch wenn die Promotion ebenfalls auf einem vorangegangenen Studium basiert.

Es ist (zumal für "Kinder", die bereits Mitte 20 sind) ein Gebot des Anstandes, auch die Leistungsfähigkeit des als Unterhaltszahler ins Auge gefassten Vaters zu berücksichtigen und hierfür ggf. ihren "steht mir zu"-Elfenbeinturm zu verlassen, wenn der Vater erkennbar knapp bei Kasse ist. Tun sie das nicht, läge mein eigener Anstand, meine Kinder weiter zu finanzieren, ebenfalls unterhalb des Gefrierpunktes.

Grüssles
Martin
(der "damals" sein Studium komplett selbst finanziert hat - einfach durch Arbeit)


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2011 20:47
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

noch ein Nachtrag, der für Dich interessant sein könnte:

http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=108611


AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2011 21:24
(@wschiwek)
Schon was gesagt Registriert

Ich danke Euch für die vielen Tipps und Ideen!!!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2011 21:51