Hallo Forum,
ich weiss jetzt nicht, ob ich wieder schreiben darf? Ich hoffe ja.
Also, ich bin der Vater.
Noch mal kurz meine Situation.
Ich zahle im Moment "freiwillig" 125 Euro Kindesunterhalt.
Bin unterhalb 900 Euro Einkommen, selbständig
Habe Post vom Amtsgericht bekommen. Einen Antrag auf Festsetzung von Unterhalt. In diesem Antrag hat die Beistandschaft für die erste Alterstufe 279 Euro angegeben.
Ich habe jetzt eine Widerspruchsfrist von 4 Wochen.
Denkt ihr ich sollte zum Anwalt gehen? Oder reichen Gespräche z.B. mit dem JA?
Ich finde das ganze eigentlich schade, da ich mich mit der KM auf 125 Euro geeinigt habe und die Beistandschaft das jetzt los tritt.
Ich überlege die 125 Euro nicht mehr zu zahlen, da der Kompromiss mit der KM jetzt hinfällig ist und ich das gesetzlich ja auch nicht muss.
Was denkt ihr zu dieser Situation?
viele Gruesse
Schreibsel
Hey
Ich finde das ganze eigentlich schade, da ich mich mit der KM auf 125 Euro geeinigt habe und die Beistandschaft das jetzt los tritt.
Naja, eigentlich habt ihr euch dann ja nicht geeinigt, denn sie hat ja eine Beistandschaft demanch beim JA laufen.
D.h. das JA wird bezüglich KU fürs Kind tätig, und dasbeauftragt durhc die KM, also kann hier ja von keiner Einigung zwischen dir u der KM die Rede sein.
Ich überlege die 125 Euro nicht mehr zu zahlen, da der Kompromiss mit der KM jetzt hinfällig ist
Siehe oben..es kann ja gar keinen Kompromiss geben zwischen dir u der KM ..
Einfach jetzt gar nichts mehr zahlen, dürfte der falsche weg sein...
und ich das gesetzlich ja auch nicht muss.
Seit wann bist du gesetzlich nicht zum KU verplichtet...?
Ich zahle im Moment "freiwillig" 125 Euro Kindesunterhalt.
Bin unterhalb 900 Euro Einkommen, selbständig
Eher solltest du freiwillig zusehen, das du schleunigst mehr Einkommen erziehlst, denn du unterliegst einer gesteigerten Erwerbspflicht, und wenn deine Selbstständigkeit nicht genug einbringt, um zumindest KU zu leisten, wird man dir bald nahe legen die Selbstständigkeit aufzugeben u eine unselbstständige Tätigkeit aufzunehmen, in der du entsprechendes Einkommen erziehlst um somit KU leisten zu können, oder aber man wird dir einfach ein entsprechendes fikltives Einkommen zu grunde legen.
Denkt ihr ich sollte zum Anwalt gehen? Oder reichen Gespräche z.B. mit dem JA?
Das mußt du selber für dich entscheiden würd ich sagen, letztendlich wird bei beidem nicht viel anderes bei rum kommen...
(außer den zusätzliche Kosten für den RA)
Gruß
Jens
*edit
Habe Post vom Amtsgericht bekommen. Einen Antrag auf Festsetzung von Unterhalt. In diesem Antrag hat die Beistandschaft für die erste Alterstufe 279 Euro angegeben.
Ups, das hab ich wohl grad eher nicht wirklich wahr genommen...
Das heißt ja, das das JA schon Klage eingereicht hat...
Heißt aber auch das du schon vorher vom JA aufgefordert worden bist, bzw. angeschrieben wurdest..du hast so vermute ich jetzt mal scheinbar nicht drauf reagiert? .. und bist vielmehr mit der KM einen "Kompromiss" eingegangen?!?!
Also hier wäre dann doch schon zu überlegen ob nicht jetzt ein RA ratsam wäre..klingt als wenn du eher da sehr geträumt hast..denn das dürfte dann ja schon die Klage auf Feststellung von zu leistendem KU sein..da dürfte oben beschriebenes ja dann bald auf dich zu kommen.
Hallo!
Laut Gesetz muss ich keinen KU zahlen, wenn ich unterhalb des Eigenbehaltes liege, oder nicht?
Es war so, die KM ist gleich zum JA gegangen, ohne das Gespräch zu suchen. Denn habe ich ihr vorgeschlagen ich zahle vorerst 125 Euro.
Damit war sie einverstanden. Die Frau vom JA hat denn gesagt, das geht nicht und bla bla... danach dachte die KM ich will sie übervorteilen.
viele Grüsse
S.
Hey
Laut Gesetz muss ich keinen KU zahlen, wenn ich unterhalb des Eigenbehaltes liege, oder nicht?
Lt. Gesetz mußt du erstmal KU leisten, und notfalls dafür alles tun um diesen KU sicher zu stellen..sich auf einer Selbststänmdiogkeit "auszuruhen" die nicht genug Einkommen einbringt um KU zu leisten wird, dauerhaft nicht gehen..
Man wird dir wie schon gesagt eben nahelegen, entweder deine Einnahmen, schnellstens zu steigern, oder aber eine unselbstständige Tätigkeit aufzunehmen, damit du im Stande bist KU zu leisten..oder man wird dir eben einfach ein fiktives Einkommen anrechen, nach dem du dann KU leisten mußt, egal dann wie du das regelst..
Die Frau vom JA hat denn gesagt, das geht nicht und bla bla...
So eine einigung geht auch nicht, wenn die KM die Beistandschaft weiterhin bestehen lässt, letztendlich kann sie sich mit dir gar nicht einigen, denn dafür hat sie das JA "beauftragt" ...
danach dachte die KM ich will sie übervorteilen.
Heißt doch dann, die KM, war dann doch nicht mehr damit einverstanden, und hat auch die Beistandschaft weiterhin bestehen lassen u die haben eben die Ansprüche des Kindes bei dir geltend gemacht u du dich offensichtlich nur auf die Zusage der KM berufen, was aber nicht geht...naja nun wird es wohl gerichtlich geklärt..das ist Fakt..
Gruß
Jens
Ok, jetzt versteh ich das. Bin doch etwas gutgläubig und dachte man kann sich vernünftig einigen.
Das ich 125 Euro zahle, mache ich ja freiwillig. Wenn ich jetzt nur 30 Euro zahle, kann ich damit meine Situation verschlechtern? Und wenn ja wie?
Es geht ja eh vor das Gericht.
Jetzt nur noch 30,- € zu bezahlen ändert deine Situation nicht, da du im Zweifelsfall sowieso nachzahlen musst.
Es würde allerdings den Streitwert erhöhen und dein Ansehen senken.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Es würde allerdings den Streitwert erhöhen und dein Ansehen senken.
Meinst Du mein Ansehen spielt noch eine Rolle?
Also ich glaube nicht an den Weihnachtsmann. Ich habe versucht mich mit allen vernünftig zu einigen. Ich habe Kontakt zur Beistandschaft gehalten und meine Situation erklärt. Alles fruchtlos.
Denn wollten Sie mich zu einem Titel drängen.
na ja, tausend mal das gleiche... 🙂
gruss
S.
Meinst Du mein Ansehen spielt noch eine Rolle?
Dann zahle nix mehr. Lass dich vom Gericht verprügeln und im Urteilstext darauf hinweisen, wie sich ein erwachsener Mensch zu verhalten hat. Das ist ja echt nicht auszuhalten mit dir.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ich habe nicht geschrieben, das ich nichts zahlen will.
Aufgabe des Gerichtes ist es nicht moralische Massregeln zu erteilen.
gruss
Wie stehts denn nu mit einer Antwort in deinem anderen Thread?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
@ Schreibsel,
Dann zahle nix mehr. Lass dich vom Gericht verprügeln und im Urteilstext darauf hinweisen, wie sich ein erwachsener Mensch zu verhalten hat. Das ist ja echt nicht auszuhalten mit dir.
in Ergänzung dazu: Und lass Dich auf der Basis eines fiktiven Einkommens zum Mindestunterhalt verurteilen; dann spielt der Selbstbehalt keine Rolle mehr. Ob der verbleibende Rest zum Leben reicht, ist Dein Privatvergnügen.
Aufgabe des Gerichtes ist es nicht moralische Massregeln zu erteilen.
und es ist nicht Deine Aufgabe, die Aufgaben des Gerichts zu formulieren - das schreibt einen Zahlbetrag auf ein Stück Papier und fertig.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Wenn ich jetzt nur 30 Euro zahle, kann ich damit meine Situation verschlechtern?
du verschlechterst die Situation deines Kindes..... Wie soll man mit 30 Euro ein Kind ernähren? 😡
du verschlechterst die Situation deines Kindes..... Wie soll man mit 30 Euro ein Kind ernähren? 😡
Wie soll ich mich mit 30 Euro ernähren? 😡
Ausserdem wird Unterhaltsvorschuss gezahlt, oder? und Kindergeld, oder?
Kaum wieder da, mutieren deine Topics aus dem Nichtsigstel einer Fragebedeutung zu einer Supernova. Du musst wirklich erwachsen werden. Oder schlauer. Oder beides.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ich weiss nicht, ob das eine Klage ist:
Hier steht Antrag auf Feststellung von Unterhalt im vereinfachten Verfahren.
Was ist der Unterschied?
Danke und gruss
S.
Servus Schreibsel!
Ausserdem wird Unterhaltsvorschuss gezahlt, oder? und Kindergeld, oder?
Und woher glaubst kommt die Kohle hierfür? Die drucken ihre Scheinchen nicht selbst, sondern die steruerzahlende Allgemeinhait zahlt erst mal für DEIN Kind!
Dir wäre echt mal geholfen, wenn Du aufwachst und Dich a bissi informierst, anstatt hier gleich loszupoltern. In Deinem allerersten thread haben wir Dich ausführlichst darüber aufgeklärt...
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Ja, ist sicher sinnvoller die Steuergelder für das Bankenchaos zu vergäuden in Milliardenhöhe oder Raketen wegzuschiessen, als seien es Knallerbsen.
Meine letzte Reserveübung hat 3000000 Euro. Da hab ich in einer Woche 10 Schuss abgegeben. Sicher alles gut angelegtes Geld. Oder jetzt vors Gericht zu gehen., obwohl ich bezahle. Sicherlich auch sinnvoll angelegte Steuergelder
gruss
P.S.: ICH HABE GEZAHLT!
Das Kindergeld, wer zahlt denn das?
Hallo
Ja, ist sicher sinnvoller die Steuergelder für das Bankenchaos zu vergäuden in Milliardenhöhe oder Raketen wegzuschiessen, als seien es Knallerbsen.
Meine letzte Reserveübung hat 3000000 Euro. Da hab ich in einer Woche 10 Schuss abgegeben. Sicher alles gut angelegtes Geld.
Was hat das mit dem Unterhalt für dein Kind zu tun ? Mensch, werde erwachsen und stelle dich deiner Verantwortung.
Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Ja, ist sicher sinnvoller die Steuergelder für das Bankenchaos zu vergäuden in Milliardenhöhe oder Raketen wegzuschiessen, als seien es Knallerbsen.
Meine letzte Reserveübung hat 3000000 Euro. Da hab ich in einer Woche 10 Schuss abgegeben. Sicher alles gut angelegtes Geld.
das sind genau die Stammtisch-"Argumente", die Du vor einem deutschen Gericht gerne anbringen kannst, bevor man Dich mit ein paar Ohrlaschen über Deine Zahlungspflichten aufklärt, die NICHT vom Steuerzahler zu tragen sind.
P.S.: ICH HABE GEZAHLT!
Nun, offensichtlich viel zu wenig; ansonsten wäre dieses ganze Verfahren ja überflüssig.
Just my 2 cents
Martin
(der sich fragt, was Du im letzten halben Jahr gelernt hast...)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo
Was hat das mit dem Unterhalt für dein Kind zu tun ? Mensch, werde erwachsen und stelle dich deiner Verantwortung.
Jemmy
Ich bin erwachsen und stelle mich meiner Verantwortung. Daher habe ich auch 125 monatlich gezahlt.
Vielleicht übernehmen andere aber auch Verantwortung? Halten Ihr Wort?
S.