Ich wünsche euch einen guten Abend,
mein Chef hat mir gestern eröffnet, dass mein Arbeitsvertrag eben nicht in einen festen AV übergeht, demnach zum 31.08.2015 endet.
Das ist schon schlimm genug, schlimmer macht es, dass:
- ich Kindesunterhalt zahlen muss
- 200 km fahren muss, will ich meine Kids sehen.
Gerichtlich hatten meine Ex und ich "ausgehandelt", dass ich die Kinder jedes zweite WE bei ihr hole, sie sie dann widerrum bei mir wieder nach Hause holt.
Dies wurde bei der Berechnung des KU auch berücksichtigt, ich wurde quasi eine Stufe heruntergestuft.
Momentan verdiene ich rd. € 1.800,00 netto, zahle rd. € 560,00 Unterhalt.
Ab 01.09.2015 habe ich noch ca. € 1.000,00. Und dann?
Davon einmal abgesehen, dass ich mich bewerbe wie doof und hoffe zum 01.10. vllt. sogar zum 01. oder wenigstens 15.09. irgend etwas zu finden, beunruhigen mich die folgenden Fragen momentan am meisten. Durch googeln und sufu konnte ich nicht wirklich beantworten, falls die Antwort doch irgendwo steht und ich sie übersehen habe bitte ich um Nachsicht:
- Das Arbeitsamt hat mir schon mitgeteilt, dass ich eine Sperre von einer Woche bekomme, weil man verpflichtet ist, sich drei Monate vor Ende eines befristeten Vertrages arbeitssuchend zu melden. Das war mir nicht bekannt, bis gestern habe ich auch niemals daran gedacht, dass mein AV nicht verlängert werden würde. Ich habe der KM jetzt direkt eine E-Mail gesandt, in der ich ihr alles mitteile und werde mich morgen mit ihrem Sachbearbeiter (sie bezieht Hartz4) in Verbindung setzen. Droht mir hier auch noch irgendeine Strafe / Buße / Sperre, weil ich nicht früh genug Bescheid gesagt habe?
- Ist der Vorgang jetzt irgendwie anders als beim "ersten Mal"? Das Jobcenter schickt mit Auskunftsbögen, ich fülle diese aus mit Einkünften, Weg zu den Kids etc., sende diese zurück und thats all? Oder gibt es auf Grund der Kurzfristigkeit eine Verschärfung?
- Meines Wissens nach wird KU im Voraus gezahlt. Heißt, meine Zahlung am 01.09.2015 ist für den Monat 09.2015. Ist das richtig? Im Monat September habe ich ja aber eben nur geringe Einkünfte. Ende August bekomme ich ja mein Gehalt für August. Was mache ich mit dem Unterhalt für September? Zunächst nicht zahlen? Doch zahlen? Ich weiß gerade nicht wie ich ich verhalten soll.
- Sofern ich für den KU September zunächst nicht zahle; bekommt die KM noch in der Zeit Geld vom Amt? Immerhin braucht sie das ja. Wenn nicht, was ratet ihr mir? Vom "Überschuss" des Augustgehalts einen Kredit geben?
- ich habe meinen Job durch eine Umschulung erlernt, welche ich 2010 abgeschlossen habe, In diesen fünf Jahren hatte ich bereits drei Jobwechsel (tatsächlich nicht weil ich schlecht in meinem Job bin) Ich hoffe bei meiner nächsten Stelle länger bleiben zu können, es geht ja auch um die Zukunft, einen stabilen Lebenslauf und ein geregeltes Einkommen für mich und die Kids. Inwieweit und ab wann kann mich die Jobbbörse zwingen irgendeinern Job anzunehmen? Nicht das ich mich jetzt drei Monate ausruhen möchte, aber wenn ich jetzt den erstbesten Aushilfsjob annehmen würde, war die ganze Arbeit der letzten Jahre für die Katz.
- Angenommen ich finde einen Job, welcher deutlich weniger Geld abwirft als der vorherige, aber ich kann den KU für diese Gehaltsklasse zahlen, hat das Amt dann einen Hebel? Nach dem Motto "fiktives Einkommen", schließlich habe ich vorher mehr verdient?
- Nachdem ich ja wahrscheinlich zumindest für den Monat September ein Mangelfall sein werde: Meine Freundin wohnt mit mir in der gleichen Wohnung. Wir führen KEINE Lebensgemeinschaft, sie hat sogar einen Untermietsvertrag. Tatsächlich war sie meine Untermieterin, bevor sie meine Freundin wurde 🙂 Sie bewohnt das Wohn- ich das (kombinierte) Schlaf- und Kinderzimmer. Gebe ich dies nun als Untermieter an? Was sollte ich hierbei beachten?
Bitte entschuldigt das ich euch mit Fragen überhäufe. Das alles kam halt sehr plötzlich und ich habe ehrlich gesagt gerade eine immense Panik.
Ich hoffe ja, dass ich schnellstmöglich unter bin, hoffentlich in einem ordentlichen Betrieb, so dass ich in drei Monaten froh über all das hier bin und mich darüber freue. Jetzt aber weiß ich gerade nicht wie ich mich verhalten soll, habe Angst vom Amt über den Tisch gezogen zu werden und vor allem, weiß nicht wie ich mir meine Kinderwochenenden leisten können soll. Das sind jedesmal EUR 60,00 für Sprit. Wie ich das von EUR 1.000,00 VOR Unterhalt zahlen soll? Keine Ahnung.
Ich freue mich über jede Antwort.
Grüße
Dirk
Hallo,
1) Man muss sich spätestens 3 Monate vor Ende eines Arbeitsvertrages arbeitssuchend melden, dass haben wir auch Schröder zu verdanken.
Vielleicht hilft es, wenn Dein Arbeitgeber Dir bescheinigt, dass die Nichtverlängerung nicht vorhersehbar war, aber ich mache Dir da wenig Hoffnung.
2) Arbeitslosigkeit gilt als vorübergehend und deshalb gilt der Titel erst einmal weiter. Nach 6 Monaten kann dann eine Abänderung erfolgen. Ggf. musst Du Abänderungsklage erheben.
Was Du versuchen kannst ist, dass die Arge Deine titulierten (Beschluss des Gerichts) Unterhaltszahlungen zu berücksichtigen damit Dir wenigstens H4 zur Verfügung steht. (siehe <a href="http://www.vatersein.de/Forum-topic-29913-start-msg351778.html#new>Beitrag" von debugged</a>).
Ob es auch bei ALG 1 geht weiss ich nicht, aber ich sehe hier eigentlich die einzige Möglichkeit.
Bei Auskünften nicht die Wahrheit zu sagen ist eine ganz schlechte Idee. Sie ist Deine Untermieterin, Du hast einen Mietvertrag und die Miete ist Einkommen. Ansonsten beruhige Dich erst einmal, auch wenn die Aussichten nicht gut sind.
VG Susi
Hallo zusammen,
Sie ist Deine Untermieterin, Du hast einen Mietvertrag und die Miete ist Einkommen.
Äh, Moment mal, das kann's doch auch nicht sein. Mal ein einfaches Beispiel:
Man kann entweder eine kleine Wohnung mieten, sagen wir mal für 500 Euro; oder eine größere Wohnung, die man zu einem Drittel untervermietet, d.h. man zahlt z.B. 750 Euro Miete für die große Wohnung und erhält 250 Euro davon vom Untermieter zurück.
Warum zur Hölle soll man nun im zweiten Fall die 250 Euro Untermiete, die man erhält, als Einkommen angerechnet bekommen? Dieser Einnahme steht schließlich eine Ausgabe gegenüber, nämlich die anteilige Miete der Gesamtwohnung, und bei einem halbwegs sauberen Untermietvertrag wird man ja wohl annehmen dürfen, dass der Untermieter ziemlich genau den Bruchteil der Miete bezahlt, der seinem untergemieteten Anteil an der Wohnung entspricht!
Oder denke ich mal wieder viel zu geradlinig?
@Dirk: Die entscheidende Frage auf dieser Baustelle ist allerdings, ob sie nun deine Freundin oder deine Untermieterin ist, bzw. wie der Amtsschimmel dies sieht. Ich gehe davon aus, dass die ARGE so oder so von "Freundin" und nicht von "Untermieterin" ausgeht, weil das nämlich für die Gemeindekasse die deutlich günstigere Variante ist ...
Was Du versuchen kannst ist, dass die Arge Deine titulierten (Beschluss des Gerichts) Unterhaltszahlungen zu berücksichtigen damit Dir wenigstens H4 zur Verfügung steht. (siehe <a href="http://www.vatersein.de/Forum-topic-29913-start-msg351778.html#new>Beitrag" von debugged</a>).
Ob es auch bei ALG 1 geht weiss ich nicht, aber ich sehe hier eigentlich die einzige Möglichkeit.
Eigentlich müsste aufstockendes Hartz IV auch und gerade bei zu niedrigem ALG-1 möglich sein. Allerdings bin auch ich nicht gerade ein Experte für solche Fragen ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit,
korrekt, es zählen die Einkünfte. Das bedeutet: Einnahmen - Werbungskosten bzw. Ausgaben. Wenn die Miete so kalkuliert ist, dass kein Überschuss bei raus kommt, gibt es auch keine anrechenbaren Einkünfte.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo zusammen,
erst einmal Danke für eure Antworten.
Ehrlich gesagt stehe ich immer noch auf dem Schlauch.
Darf ich einmal ganz von vorne ausholen?
Bis jetzt:
1. Meine Ex bezieht Alg 2.
2. Ich arbeite.
3. Es gibt eine Unterhaltsverpflichtung. Hierzu wurde mein Gehalt als Grundlage genommen, hierbei Wohnkosten, Fahrten zur Arbeit (verpflichtend mit eigenem PKW, von wegen geschäftlicher Termine) und vor allem Fahrten zu den Kids (Ex wohnt ca. 200 km entfernt) abgezogen. Dies berücksichtigt wurden meine Zahlungen angepasst, zahle also weniger Unterhalt als bei normaler Betrachtung der Tabelle. Für zwei Kinder, eines 4, eines 6, zahle ich € 407,00. Ex bekommt keinen Ehegattenunterhalt.
4. Ich wohne in einer Wohnung mit 72 m², zwei großen Zimmern. Eine Freundin von mir musste aus ihrer Wohnung ausziehen, also wohnt sie jetzt in meinem Wohnzimmer, ich habe das Kinder/Schlafzimmer behalten. Hierüber haben wir damals schon einen ordentlichen Untermietsvertrag gemacht (wie gesagt, waren eigentlich nur befreundet). Die Miete ist auf Grund dessen, dass die Kinder alle zwei Wochen da sind usw. ziemlich niedrig angesetzt. Für sie war das als Übergangslösung, für mich als ein kleines Zubrot für ca. sechs Monate gedacht. In der Zeit wollten wir uns jeweils beide eine neue Wohnung suchen.
Situation ab 01.09.:
1. Meine Ex bezieht Alg 2.
2. Ich bin arbeitslos.
3. Ich bekomme statt ca. € 1.850,00 netto nur noch ca. € 1.000,00 netto. Hiervon soll ich € 407,00 Unterhalt zahlen. Bleiben mir noch ca. € 593,00. Meine Miete ist höher... Rechne ich den Beitrag meiner Untermieterin dazu, bleiben mir noch ca. € 150,00 zum Leben. Nach Abzug der übrigen Kosten (Telefon, HPV usw.) komme ich ziemlich genau auf € 0,00. Muss ich mir eben nur noch die Besuche der Kids sowie Essen und Trinken verkneifen, dann ist das doch machbar :puzz:
Soviel zur grundsätzlichen Situation. Die Beträge sind aus dem Kopf, ich bin gerade auf der Arbeit, sollten aber ziemlich genau hinkommen.
Wenn ich euch richtig verstanden habe, muss ich also meine Unterhaltsverpflichtung voll bedienen, da die Arbeitslosigkeit als nur vorübergehend angesehen wird? Und um irgendwie Essen kaufen zu können, muss ich "aufstockend" AlgII beantragen. Heißt also, an meinen Unterhaltsverpflichtungen ändert sich zunächst nichts, was wenigstens den Vorteil hat, dass ich das Amt auf Seiten der Ex nicht mit ins Boot holen muss.
Hierzu bitte ich euch noch einmal um euren Rat zu ein paar Kernfragen. Ich freue mich auch über Links etc., ich lese ja gerne selbst und ihr sollt ja nicht die ganze Arbeit machen :):
1. Stimmt obiges? :redhead: Heißt also die nächsten sechs Monate bekommt Ex den bisherigen Unterhalt, hiernach erst kann ich eine Änderung beantragen? Muss nicht auch innerhalb dieser sechs Monate mein geändertes "Einkommen", nämlich eben das Alg1 zugrunde gelegt werden?
2. Wie ist der Vorgang, wenn ich jetzt eine neue Arbeitsstelle finde und ich dabei mit weniger Gehalt als bisher zurande kommen muss? Beantrage ich dann eine Neuberechnung des Unterhalts?
3. Generell bei der Auskunfterteilung; wie gesagt wohne ich mit meiner Freundin zusammen, dies allerdings im Rahmen der Untermiete. Eine gemeinsame Lebensführung lässt sich nicht nachvollziehen, tatsächlich haben wir (damals eigentlich spaßeshalber) sogar im Vertrag festgehalten, wer welche Möbel bzw. Aufstellorte für Möbel nutzt. Gebe ich im Rahmen der Auskunftserteilung meine Untermieterin als Untermieterin an, dazu die Einkünfte durch meine Untermieterin, fertig?
Schon einmal Danke für eure Antworten!
Grüße
Dirk
Richtig ist, dass die Justiz von dir erwartet, dass du den bisherigen Unterhalt weiter zahlst.
Erstmal die 6 Monate und dann nochmal die Zeit, die das Gericht dich auf eine Verhandlung und dann auf eine Entscheidung warten lässt.
Das kann nochmal ein Vielfaches der 6 Monate sein.
Und vermutlich senken sie dir nichtmal dann den Titel ab, da dir unterstellt wird, dass du das selbst verschuldet hast.
Wovon du in der Zeit lebst, spielt für die Justiz keinerlei Rolle.
Für die zählt nur, dass Mutter und Kind genug haben.
Das heißt aber nicht, dass du nun jede Nacht dein Kopfkissen nass heulen müsstest, sondern du wendest dich einfach ans Jobcenter und lässt die dir dein Konto wieder auffüllen.
Die beurteilen, dein Einkommen nämlich danach, was die NACH Unterhalt übrig bleibt. Und sogar Umgangskosten erkennen die an, wovon Familienrichter noch nie was gehört haben wollen.
Auch die werden dich möglicherweise nicht gleich mit Blumengirlanden und Blaskapelle empfangen, sondern dich auch erstmal belügen und abwimmeln. Dein Vorteil aber, dass bei denen nicht nur die Rechtslage auf deiner Seite ist, sondern auch die Justiz. Ein ganz neues Gefühl für einen Unterhaltspflichtigen!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Dirk,
um noch eben die losen Enden zusammenzuknüpfen - dass, was Beppo hier beschreibt, ist genau das, was Susi und ich bereits unter dem Stichwort "aufstockendes Hartz IV" angedeutet hatten.
Du wirst dir nun vermutlich denken, dass das ziemlich verrückt ist: Zuerst zieht dir der Staat so viel Geld aus der Tasche, dass es zum Leben nicht mehr reicht; anschließend kannst du dir von einer anderen Stelle des gleichen Staates wieder ein bisschen Geld zurückholen, sodass es doch halbwegs zum Leben reicht. Offen gestanden: Das ist m.E. nicht nur ziemlich, sondern sogar völlig verrückt.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin
Mal eine etwas abseitige Frage: Wie lange hattest Du diesen befristeten Job denn?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi,
bitte entschuldigt die späte Antwort, ich wollte mich doch eben noch zurückmelden.
Ich war in letzter zeit ziemlich eingespannt, krank und hatte auf der Arbeit viel zu tun 🙂
Ich habe es hinbekommen, direkt einen Job im Anschluss zu bekommen, dieser Kelch ging also an mir vorüber, ist jetzt auch ein Festvertrag, mit ein wenig Glück stellt sich die Frage die nächste Zeit erst einmal nicht mehr.
Euch für eure Antworten vielen Dank!
Grüße
Dirk
Hallo Dirk,
danke für die Rückmeldung, und alles Gute im neuen Job.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.