Hallo,
gut, pleite durch Unterhalt ist nunmal kein Einzelschicksal. Was mich jedoch immer stört ist diese quasi Machtlosigkeit, trotz guten Willen nichts an der Misere ändern zu können.
Zu meinem Fall:
Ich habe insgesamt 4 Kinder, 2 davon leben außerhalb meiner Wohnung und haben einen befristeten U-Titel bis zum 18. Lebensjahr, welches die beiden im nächsten Jahr erreichen.
Erst seit kurzem komme ich wieder in die Situation überhaupt Unterhalt leisten zu können, da zuvor mir nur Teilzeitstellen angeboten wurden und ich diese trotz hohen Fahrtaufwendungen angenommen habe. Zeitgleich habe ich meine Zeit genutzt, um meine hier im Haus lebenden Kinder zu versorgen und ein Hochschulstudium abgeschlossen, die Mutter (muss) zwangsläufig arbeiten, jedoch erhalte ich von ihr kein Geld (eher im Gegenteil: Ich muss mich, im Rahmen meiner finanziellen Verhältnisse an allen Kosten beteiligen).
Meinen U-Titel habe ich 1999 unterschrieben, damals noch basierend auf meinem alten Einkommen in Höhe von netto rund 1800 Euro, Fahrtweg 120 km (Entfernung) ... Diesen Arbeitsplatz habe ich aufgegeben um mich beruflich weiter zu entwickeln.
Mein Bestreben, den Unterhaltstitel den realeren Verhältnissen anzupassen, blockierte das OLG in Hamburg mit den wohl erbärmlichsten Argumenten, die man sich vorstellen kann:
1. Der aufgegebene Arbeitsplatz wurde fiktiv an meinem Wohnort gelegt, dadurch entfielen neben den Fahrtkosten. Alle anderen berufsbedingten Aufwendungen wurden nicht berücksichtigt.
2. Meine beiden weiteren Kinder wurden mit der Begründung aus der Unterhaltsberechnung rausgekegelt, dass ja die Mutter *möglicherweise* genug verdient.
3. Mein Selbstbehalt wurde um 210 Euro gekürzt.
4. ... und wenn das dann noch nicht reicht, hätte ich einen 400 Euro Job nehmen müssen.
Ahmen ... und im Namen des Volkes ... OLG Hamburg, gez. Meier
Mein aktuelles Einkommen ist mit knapp 1900 Euro netto (42 Std./Woche) ein wenig höher als damals, jedoch habe ich weiterhin berufsbedingte Aufwendungen (Entfernung knapp 70 km, private Krankenversicherung für mich und meine hier lebenden Kinder, weitere berufsbedingte Aufwendungen wie Fachbücher etc.)
Das zuständige JA hat zwar die Unterhaltshöhe angepasst, jedoch hat daraufhin die KM die Beistandsschaft aufgehoben und nun stehe ich mit den selben Forderungen da. Im Moment verschulde ich mich also weiterhin mit knapp 550 Euro im Monat.
Meine Frage ist eigentlich, ob ich nunmehr eine Unterhaltsabänderungsklage einreichen sollte.
Da es sich um den selben Gerichtsbezirk handelt (Hamburg), bin ich nicht unbedingt der ernsthaften Meinung, dass ich in irgendeiner Weise Recht bekomme. Zumal erst vor kurzem das AMtsgericht in Form eines eher "rustikalen Ich-Bin-Das-Gesetz"- Manier mir noch ein Urteil aufgedrückt hat, wonach ich (nicht vorbestraft) aufgrund einer Unterhaltspflichtverletzung nochmal für 4 Monate in den Bau sollte. Hauptbegründung ist halt, da ich das OLG Urteil nicht "zu akzeptieren geneigt war" und den Unterhalt nicht erfülle 😉 Berufung ist dagegen natürlich eingelegt, was aber wiederum rund 1300 Euro kosten darf (so mein Rechtsanwalt).
Mein Problem ist eigentlich, dass ich, wenn man alle berufsbedingten Aufwendungen, Kinderbetreuung, Krankenversicherung usw. ignorieren würde, ich mindestens ein Brutto von 41700 Euro benötigen würde, um alle vier Kinder nach Stufe 1 der D'Tabelle versorgen müsste. Soviel habe ich noch nicht verdient.
Argumente für eine Änderung des Unterhaltstitels gibt es mehr als genug. Nur mit Fairness und Recht rechne ich vorm Gericht in keinster Weise, da ich nunmal ein Mann bin und demzufolge an allem Schuld. Die Sache mit der PKH wird ja meistens dazu genutzt, um diese Verhandlungen erst gar nicht soweit kommen zu lassen.
Naja, vielleicht hat ja jemand eine andere Meinung...
Gruß
Peter
Moin Peter.
Allerwichtigste Frage vorwerg:
Hast du aufstockendes H4 beantragt?
Wenn nicht, weißt du, was du morgen als erstes zu tun hast.
Das ist das beste Mittel um dem Vernichtungswillen der Gerichte den Mittelfinger zu zeigen.
Du kannst dann dein gesamtes Einkommen für die Titel aufwenden und holst dir dann deinen Bedarf und den, der bei dir lebenden Kinder vom Jobcenter.
Zuzüglich der, zugegeben, schmale Freibeträge.
Das ist zwar auch nicht viel aber immer noch mehr als 0,- was die Familiengerichte für Väter allgemein als ausreichend ansehen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
aufstockendes H4 klingt ja immer gut. Nur ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft und das EInkommen meiner Lebensgefährtin kann ich nicht angeben.
Welche Formulare sollte ich denn ausfüllen? Kann ich ja mal ausprobieren ...
Gruß
Peter
Naja, wenn deine Bedarfsgefährtin genug verdient wird es natürlich schwierig.
Das wissen die Robenständer natürlich auch und halten jegliches nicht verhungern eines Vaters für den Beleg nicht ausreichend abgeschöpfter Leistungsfähigkeit.
Falls du es doch probieren willst, stelle einfach erstmal den Antrag, gerne auch unvollständig und kuck dir dann die Formulare an, die in Frage kommen könnten.
Hauptsache der Erstantrag liegt diesen Monat nachweisbar bei denen im Eingangskörbchen. Den Rest kannst du nachreichen.
Es gibt jedenfalls einen für Unterhaltszahlungen und einen für Umgangskosten.
Naja und ob deine LG nun wirklich genug verdient um sich, eure Kinder und dich durch zu füttern, bliebe abzuwarten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Peter,
nach Deinen Beschreibungen liegen die Webfehler woanders; nicht zuletzt in der Diskrepanz zwischen persönlichem Gerechtigkeitsempfinden und deutschem Familienrecht.
Als Unterhaltspflichtiger bist Du tatsächlich verpflichtet, Deine gesamte Arbeitskraft in die Erwirtschaftung von Kindesunterhalt zu investieren; ansonsten muss das nämlich der Steuerzahler tun - und der hat nicht von Dir verlangt, vier Kinder in die Welt zu setzen. Die UH-Pflicht steht da klar vor der beruflichen Weiterentwicklung.
Wenn Du für vier Kinder unterhaltspflichtig bist, sind ein Teilzeit- plus Hausmannjob sowie ein Hochschulstudium jedenfalls genauso ungünstige Voraussetzungen wie eine private Krankenversicherung für Dich und zwei Kinder, nachdem Du jetzt wieder in Lohn und Brot bist. Und warum Du Geld von der Mutter Deiner Kinder erhalten sollst, ist auch nicht schlüssig; offensichtlich seid Ihr nicht verheiratet. Und ja: Anwälte arbeiten auch nicht für lau, auch nicht in Berufungsverfahren.
Beppo's Tipp mit aufstockendem H4 ist eine Überlegung wert; das Problem mit der PKV und den Versäumnissen der Vergangenheit löst er allerdings nicht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
deine Einwände verstehe ich aber das ist nicht das Problem der Sache.
Klar kann man sagen, dass ich niemals hätte studieren dürfen. Wenn aber eine Unterhaltspflicht erst dadurch fiktiv erreich wird, dass ein ganzer Arbeitsplatz transferiert werden muss, ungeachtet von unterschiedlichen Tarifgebieten das gleich hohe Einkommen angenommen wird, weiß ich nicht, wer hier größere Fehler macht. Meine weiteren Kinder sind von Geburt an privat krankenversichert und ich unterliege keiner Sozialversicherungspflicht. Der Eintritt in die gesetzliche KV wäre für mich wesentlich teurer. Und davon mal ab, wollte ich die ersten beiden Kinder nicht, aber das ist eine andere Geschichte.
Mir geht es auch nicht darum, dass man für seine Kinder aufkommen muss. Aber von fiktivem EInkommen können die auch nicht leben - konnten sie in den letzten Jahren auch nicht. Das einzige was dadurch erreicht wurde, ist eine immense Verschuldung auf meiner Seite, die jetzt in die Insolvenz gehen - ergo: Erreichen tut hier keiner was ...
Ich bin nunmal für 4 Kinder und nicht nur für zwei verpflichtet Unterhalt zu erwirtschaften. Das zudem ein OLG zwei Kinder schlicht wegargumentiert verletzt wohl nicht nur mein Gerechtigkeitsempfinden.
Gruß
Peter
Rücksicht auf dein Gerechtigkeitsempfinden ist das Letzte was du vom deutschen Familienrecht erwarten darfst.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo!
Wie ist denn die Mutter deiner Kinder krankenversichert? Wenn sie gesetzlich versichert ist, können die Kinder zu ihr in die Familienversicherung - beitragsfrei. Egal ob die Kids jetzt PKV-versichert sind, oder nicht.
LG Burzel
wir sind alle privat krankenversichert!
Dann ist schlecht.
Bist du selbst. Tätig bzw. Freiberufler nach deinem Studium?
Hi,
Du bist aber nicht zu Hause geblieben und musstest gleichzeitig vollen KU für die Kinder leisten, die bei Dir sind, oder? Wenn doch, liegt das Problem woanders...
mfg
Moin tztztz,
Hamburg ist, was den Kinder- und Familienschutz betrifft, schon einrecht spezielles Pflaster...
Die Gerichte lassen Dir eigentlich keine andere Wahl, als getrennt von Frau und Kindern zu wirtschaften.
Wie wäre es, neuen Wohnraum in der Nähe von Frau und Kindern oder am Arbeitsplatz anzumieten und Dich unter SGB II-Bedingungen neu zu organisieren?
Annahmen:
Brutto 3000, Netto 1900 €
Kinder 1 und 2 nur noch selten bei Dir,
Kinder 3 und 4 regelmäßig Umgang an durchschnittlich 10 Tagen/Monat,
Fahrtkosten für Umgang 100 €/Monat
Warmmiete für 3 Personen-Haushalt (Du mit min. 2 Kindern) 650 €,
Kindesunterhalt 1000 €
Unter Hamburger Bedingungen errechne ich überschlagsmäßig für Dich mit 4 Kindern einen gesetzlichen Grundbedarf von etwa 1325 €, Dein anrechenbares Einkommen liegt bei etwa 570 €. Nach Zahlung von Warmmiete und Kindesunterhalt sollten Dir und vier Kindern unterm Strich gut 1000 € zum Leben bleiben.
VG W.
Hallo tztztz,
wird Dein Thread von Dir noch verfolgt und gepflegt? 😉
W.