Hallo liebe Mitstreiter,
ich habe eine Frage zur PKH-Rückzahlung und eventuell der Neuberechnung von Unterhalt an meine Ex.:
Also meine Ex hat während der Scheidung für alle Verhandlungen PKH erhalten. Ich gehe davon aus, dass meine Ex ja irgendwann die PKH zurückzahlen muss, falls sie über eigenes Einkommen verfügen sollte.
Ich habe gehört, dass vier Jahre nach der Scheidung die Gerichtskasse (?) nachfragt ob Einkommen vorhanden ist und meine Ex- müsste alles offenlegen (Konten, LV´s, etc.)
Ist das so richtig?
Meine konkrete Frage dazu lautet:
Meine Ex hat eine LV die ruht, wird diese eingerechnet zum Vermögen bei der Rückzahlung der PKH?
Ebenso verdient sie "offiziell" 400 €, dies müsste sie ebenso angeben oder?
Wie weit ist ihr Selbstbehalt, oder die Obergrenze ihres Einkommens?
Zweitens bin ich zur Zeit daran, eine Neuberechnung des Unterhalts an Sie vorzunehmen. Zur Zeit bekommt "Frau Blutsauger" 627 € monatlich.
Werden die Rückzahlungen - falls sie denn welche leisten muss - als einkommensmindernd für sie angesehen, oder nicht?
Ich weiß nicht ob ich mich klar ausgedrückt habe. Aber ich hoffe der Eine oder die Andere kann mir helfen.
Danke
Panther
EINE EX-FRAU KANN WIE EINE CHRONISCHE KRANKHEIT WERDEN, GEGEN DIE KEIN KRAUT GEWACHSEN IST
Hallo
Ich habe gehört, dass vier Jahre nach der Scheidung die Gerichtskasse (?) nachfragt ob Einkommen vorhanden ist und meine Ex- müsste alles offenlegen (Konten, LV´s, etc.)
Ist das so richtig?
Nein, ist es nicht. Das Gericht kann nachfragen, es ist aber keine Zwangsläufigkeit und in diesem Fall auch nicht zu erwarten, da sie schon ein sehr hohes Einkommen haben müsste um auch nur für die Mindestrate von 15 Euro in Frage zu kommen. Für sie ungünstig gerechnet müsste sie mehr als 1090 Euro + Miete und Nebenkosten haben, um an das "einzusetzende Einkommen" ran zu kommen.
Inwieweit eine LV einzusetzen ist, kann ich nicht sagen. Ich nehme aber an, dass sie keine Rolle spielt, da sie sonst bei der Gewährung der PKH berücksichtigt worden wäre.
In Anbetracht dessen, dürfte die zweite Frage erledigt sein.
LG Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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Halle Jemmy,
danke für die ernüchternde Antwort.
Ich war gestern bei meiner Anwältin, die hat ähnliches verlauten lassen. Sie geht jedoch davon aus, dass sie auch bei der anstehenden Neuberechnung des Unterhaltes - wenn es dann zur Gerichtsverhaltung kommt, davon gehe ich aus - auch PKH bekommen würde und sie letztendlich aber dieses nicht umsonst bekommt, d.h. sie würde sehr wahrscheinlich kleine Raten zurückzahlen müssen.
Naja wir schauen mal, was aus allem wird. Ich persönlich hoffe nur, dass der Richter, der sonst überaus frauenfreundliche aufgetreten ist :gunman:, diesmal erkennt, das Madame ruhig vollschichtig arbeiten sollte, damit ich von den 627 € Unterhalt runter komme. Ein Wehrmutstropfen wird die Neuberechnung wohl haben, und zwar die Erhöhung des Kindesunterhalts läßt sich wohl nicht vermeiden.
Ich melde mich wieder.
LG Panther
EINE EX-FRAU KANN WIE EINE CHRONISCHE KRANKHEIT WERDEN, GEGEN DIE KEIN KRAUT GEWACHSEN IST