Pflicht zum Realspl...
 
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Pflicht zum Realsplitting ?

 
 Sash
(@sash)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

habe mal wieder Post vom Anwalt bekommen. Folgende Situation:

wir sind bisher immer von einem Mangelfall bei der Berechnung des TU ausgegangen.
Jetzt fordert meine Ex aber das ich Realsplitting anwenden soll. Dadurch erhöht sich die TU-Zahlung von bisher berechneten 750,- EUR auf jetzt geforderte 1090,- EUR !!!

Hilfe? Ist das jetzt sinnvoll für mich? Es wird auf die Pflicht verwiesen alle steuerlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.
Mir würde ja dann in der Steuerkarte der Freibetrag eingetragen werden. Allerdings besteht doch eigentlich nicht die Pflicht das zu tun, oder? Ich dachte ich könne den TU und später EH als aussergewöhnliche Belastung absetzten.
Dann würde ich ja später was davon haben.
So jedoch profitiert doch nur meine Frau davon! Oder versteh ich hier wieder was falsch?
Ist also Realsplitting pflicht bei für mich ? Kann sie das fordern? Oder ist es wieder nur ein Versuch der g.RAin mehr raus zu holen?

[Editiert am 11/4/2006 von Sash]


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2006 16:09
 elwu
(@elwu)

Dadurch erhöht sich die TU-Zahlung von bisher berechneten 750,- EUR auf jetzt geforderte 1090,- EUR !!!

Hi,

würdest du den Rechenweg der Anwältin posten? Grundsätzlich hat sie Recht dass alle steuerlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen. Allerdings muss im Gegenzug zu deiner Steuerersparnis berücksichtigt werden, dass deine Ex dann den TU versteuern muss, was bei ihr höhere Steuern verursacht, welche du wiederum ausgleichen musst. Dazu muss deine Ex den Nachweis (z.B. Vergleichsberechnung des Finanzamtes, geht kostenlos) über ihre steuerlichen Nachteile führen. Es mag auch andere Nachteile geben, etwa beum Wohngeld, auch diese muss sie mit gerichtsfesten Belegen nachweisen (nicht nur behaupten, wie es gerne versucht wird).

Die Berücksichtigung von Realsplitting ist ein mehrfach iterativer Prozess, bei dem Anwälte sehr gerne nicht durcblicken (und die Software die es dafür natürlich gibt zum Vorteil ihres Mandanten fehlbedienen).

cya,

elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2006 16:20
 Sash
(@sash)
Zeigt sich öfters Registriert

die genauen Zahlen kann ich morgen posten... hab die Post zuhause !

Irgendwie finde ich hört sich das schon wieder alles nach gewisser Abzocke an!

Habe ich nun die Pflicht oder nicht ???


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2006 16:29
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

in allen unterhaltsrechtlichen Leitlinien findest du die Formulierung (sinngemäß): "Der Unterhaltsverpflichtete hat alle ihm sich bietenden Möglichkeiten der Steuerminderung zu verfolgen." Dazu gehört auch Realsplitting.

Hingegen ist der Steuervorteil auf deiner Seite und den Steuernachteil auf Exens Seite zu reduzieren.

Exakte Zahlen wären aber gut, um den Sachverhalt zu prüfen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2006 17:49
 Sash
(@sash)
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Also..hat ein bisschen gedauert..hatte mal wieder Stress mit der Ex..inzwischen übers JA !

Aber hier jetzt mal die Zahlen um zu prüfen ob Realsplitting sinnvoll ist:

So rechnet die Gegenpartei:

  • Jahrenettoseinkommen: 30.772,17 EUR
  • Realsplittingvorteil wird mit 259,44 EUR angegeben.
    Einkommen ergibt sich dann mtl. 2823,79 EUR
    abzügl. berufsbed. Aufwendungen 141,19 EUR
    verbleiben 2.682,60 EUR
    abzügl. Kredit 561,- EUR
    verbleiben 2.121,60 EUR

    das bedeutet für Tochter (6 Jahre) 107% des Regelbetrages 257,00 EUR
    und für Sohn (3 Jahre) 199,00 EUR
    Für Ex dann unter verrechnung des Kindergeldanteils 636,00 EUR
    macht gesamt 1092,00 EUR!!!!

Unterschlagen und nicht berücksichtigt bei der Berechnung wurde :

meine in der Ehe abgeschlossene LV über 99,- EUR
ein weiterer RK von 125,- EUR(auch in der Ehe abgeschlossen, 2 monate vor Beginn des TJ)

Das heisst derzeit hätte ich eine Belastung 785,00 EUR + 1092,00 EUR !

Meine Frau hätte dann 1092,- + 300,- KG + 400,- Einkommen + 127,- Wohngeld = 1919,- EUR
Da das Nettoeinkommen inklusive 1 x im Jahr gezahlter Provisionen beruht, hätte ich letztendlich noch 200,- netto für mich mtl. 🙁

Die wollen mich doch schröpfen !!! Meine Ex hat derzeit ein EK von 400,00 EUR und ab Mai einen Job mit 30 std. pro Woche.
Angerechnet werden soll mir nix, da die Kinder noch zu klein sind. Sie werden aber jeden Tag bis 15 Uhr in der Kita betreut und meistens noch von irgendeiner Freundin abgeholt. Erst abend um 18:00 gehts dann oft erst nachhause. Glaube auch das sie inzwischen nebenbei schwarz arbeitet. Aber naja...

hat jetzt jemand ne Idee .. wie man sinnvoll Rechnen könnte damit ich auch noch etwas zum Leben habe?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2006 20:54
 elwu
(@elwu)

Aber hier jetzt mal die Zahlen um zu prüfen ob Realsplitting sinnvoll ist:

So rechnet die Gegenpartei:

  • Jahrenettoseinkommen: 30.772,17 EUR
  • Realsplittingvorteil wird mit 259,44 EUR angegeben.
    Einkommen ergibt sich dann mtl. 2823,79 EUR
    abzügl. berufsbed. Aufwendungen 141,19 EUR
    verbleiben 2.682,60 EUR
    abzügl. Kredit 561,- EUR
    verbleiben 2.121,60 EUR

    das bedeutet für Tochter (6 Jahre) 107% des Regelbetrages 257,00 EUR
    und für Sohn (3 Jahre) 199,00 EUR
    Für Ex dann unter verrechnung des Kindergeldanteils 636,00 EUR
    macht gesamt 1092,00 EUR!!!!

Unterschlagen und nicht berücksichtigt bei der Berechnung wurde :

meine in der Ehe abgeschlossene LV über 99,- EUR
ein weiterer RK von 125,- EUR(auch in der Ehe abgeschlossen, 2 monate vor Beginn des TJ)

Das heisst derzeit hätte ich eine Belastung 785,00 EUR + 1092,00 EUR !

Meine Frau hätte dann 1092,- + 300,- KG + 400,- Einkommen + 127,- Wohngeld = 1919,- EUR
Da das Nettoeinkommen inklusive 1 x im Jahr gezahlter Provisionen beruht, hätte ich letztendlich noch 200,- netto für mich mtl. 🙁

Die wollen mich doch schröpfen !!! Meine Ex hat derzeit ein EK von 400,00 EUR und ab Mai einen Job mit 30 std. pro Woche.
Angerechnet werden soll mir nix, da die Kinder noch zu klein sind.

Hi,

im Detail hab' ich das jetzt nicht geprüft, aber so furchtbar abwegig scheint die Rechnung nicht zu sein. Das Realsplitting musst du gemäß OLG-Leitlinien durchführen. Was aber nicht durchgeht ist, das Einkommen deiner Ex völlig unberücksichtigt zu lassen. Jedenfalls in den südlichen OLGs, aber zunehmend auch andernorts hat sich in den letzten Jahren eingebürgert, das groteske 'überobligatorisch' zu ersetzen durch einen Betreuungsbonus. Der liegt pro Kind zwischen 100 und 200 Euro, je nach Gesamtsituation. Da sehe ich den relevantesten Ansatzpunkt für dich, zumindest den Trennungsunterhalt zu drücken. Was die LV betrifft: wenn das ein sogenannter Riester-Vertrag ist muss die in voller Höhe berücksichtigt werden. Was den Ratenkredit über 125€ betrifft wird es schwierig, kommt drauf an von wem und für welche Anschaffung der aufgenommen wurde.

Du solltest dir einen fähigen Anwalt nehmen, vielleicht findest du ja einen in der Liste:

http://www.das-familienrecht.de/ras/.

Und in jedem Fall bevor die Gegenseite eine Klage erhebt die unstreitigen Summen titulieren. Das ärgert deinen Anwalt und den der Gegenseite, reduziert aber die Streitwerte und damit die Kosten. Zum titulieren frag' dann hier wieder wenn es soweit ist.

cya,

elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2006 23:19
 Sash
(@sash)
Zeigt sich öfters Registriert

Es geht mir ja nur darum, eine faire Berechnungsgrundlage zu haben!

Inzwischen hatte ich einen gemeinsamen Termin bei JA (siehe meine Geschichte!)

Das Ergebnis ist, dass meine Frau sich jetzt bereit erklärt, mit mir zusammen bei einem Mediator die Unterhaltsberechnung durch zu führen. Die Scheidung möchte sie aber nach wie vor mit ihrer "supertollen" Anwältin durch ziehen (ist schon paradox. Entweder bin ich bereit mich für beide Seiten fair zu Trennen, oder ich lasse mich rechtlich als Einzelperson vertreten..schau ma ma 🙂

Sollte sich abzeichnen, dass das alles nix bringt... mach ich die Titulierung! Und dann frag´ich hier wieder 🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2006 12:34
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja,

ich meine auch, dass die Rechnung in etwa stimmen könnte...

Die zuletzt gemachten Schulden sollten aber nach meiner Meinung ebenfalls Berücksichtigung finden. Wir haben es auch über eine Mediation gemacht und uns eben geeinigt. Wenn es ein guter Mediator ist, weist er schon darauf hin, wie die Gerichte in der Tendenz urteilen. Trotzdem war es - wie sich zeigte - ganz wichtig, dass ich mich vorher hier informiert hatte, da ich dann einige Punkte auch aktiv darstellen konnte und der Med. zustimmte. Letztlich haben wir aber (für den EU) einen Kompromiss gefunden, der sich zwar nicht in allen Punkte an Urteilen orientierte, mit dem wir beide aber (zumindest noch in diesem Jahr) "leben" können.

Wir haben zB ihr Einkommen nicht mit eingerechnet (ich habe aber darauf hingewiesen/bestanden, dass ich nicht akzeptiere, dass wir das als überobligatorisch betrachten), dafür zahlt sie einen größeren Teil der bestehenden Schulden ab (wohnt aber auch noch im Haus). Letztlich war ich zwar etwas zu nachgiebig, aber ich bin darauf eingegangen und wir haben (noch?) keinen Rechts- oder anderen heftigen Streit, so dass hiervon auch die kids profitieren.

Ich wünsche Dir/Euch Glück, dass ihr auch ein Ergebnis findet. Mach Dir bloß keinen Kopf, was Deine Frau mit Kindern insgesamt hat, das führt zu nicht viel.

neuezeit


So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2006 17:19