Pflegefamilie
 
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Pflegefamilie

 
(@derdicke)
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Guten Morgen an alle,
ich hätte mal wieder eine Frage:
Meine jüngste 17 Jahre ist ja wie ihr wisst vor 2 Jahren in eine Pflegefamilie gekommen weil sie im Haushalt meiner Ex schlecht behandelt wurde.Es besteht ein Titel über 2 Unterhaltspflichtige Kinder über 107% der DDT.Beim Jugendamt zahle ich für die Pflegefamilie weniger weil die noch 20% abziehen also statt 309 Euro nur 185 Euro.Wenn die Tochter nun eine Ausbildung anfängt was muss ich dann noch zahlen?Das Unverständliche ist das der jetzige Mann meiner Ex die Kinder geschlagen hat und die beiden keinen Cent mit zahlen brauchen, laut Jugendamt dürfte die Ex 1000Euro monatlich netto Verdienen und brauchte trotzdem nix zahlen.
Kann mir einer weiter helfen.
Ich wurde damals nicht gefragt ob ich meine Tochter bei mir aufnehmen wollte lag wohl daran das ich den guten Mann vom JA mal meine Meinung gesagt hatte.

M.f.G

Jürgen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2009 12:23
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Jürgen!

Wenn die Tochter nun eine Ausbildung anfängt was muss ich dann noch zahlen?

Ich würde jetzt behaupten, den gleichen Betrag den du jetzt bezahlst.

Kostenbeitrag ist begrenzt auf das Maximum, was die Kosten sind (z.B. 900 Euro).
Dann kommt es zur Heranziehung aus eigenem Einkommen Kind (z.B. 200 Euro) und Eltern ( z.B. 360 Euro)
Wenn das Einkommen des Kindes nicht reicht, ist das Maximum  was dann der ET zu zahlen hat  der Kostenbeitrag aus der Tabelle vom Kostenbeitrag.

Durch den höheren Abzug zahlst du jetzt schon nach Mangelfall (z.B. 185 Euro), somit ergibt sich meines Erachtens keine Ersparnis durch das eigene EK des Kindes.

Vielleicht kannst du die Kostenbeitragsberechnung des JA einstellen!

Grüße,
kosmos

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2009 10:25
(@derdicke)
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hallo kosmos,
konnte leider erst jetzt antworten.
Einkommen        XXXXXX
Abzug von 25% nach § 93  XXXX
Maßgebliches Einkommen nach § 93 XXXXX
Kostentabelle vom 01.10.2005
Einkommen Gruppe  7
2 gleichrangige Unterhaltsberechtigte  daher Gruppe  3
Vollstationäre Leistungen als erste Person  Beitragsstufe  1
Der Kostenbetrag in Einkommensgruppe  3 und Beitragsstufe 1 beträgt  185 Euro

Nur die KD braucht nicht zahlen obwohl dort der Ärger war und das beste ist meine Frau ist nach langer Krankheit ausgesteuert und ohne Einkommen das Jugendamt sagte am Telefon ist unintressant erst die Kinder.

M.f.G

Jürgen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2009 18:03