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Persönliche & wirtschaftliche Verhältnisse im KU-Verfahren

 
(@kleiner-lg)
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Moin Moin an die geneigten Leser,

für das anstehende KU-Verfahren soll ich dem Gericht umfassend Auskunft geben zu meinen

a) persönlichen und
b) wirtschaftlichen Verhältnissen.

Dazu werden dann noch detaillierte Infos zu Darlehen verlangt und es wird mir Gelegenheit gegeben, weitere unterhaltsrechtliche Absetzungen von meinem Einkommen vorzutragen. Gerhören Zahlungen für geltend gemachten Sonderbedarf dazu?

Berufliche Kosten habe ich so gut wie keine, außer 1 - 2 mal im Jahr Fortbildungen bzw. Informationsveranstaltungen, die ich aus beruflichem Interesse wahrnehme. Fahrkosten entstehen insoweit nicht direkt, da ich einen Firmen-PKW nutzen darf.

Meine Fragen:
Was schreibe ich dem Gericht zu den persönlichen Verhältnissen, was wollen die da wissen?

Wie umfassend schildere ich die wirtschaftlichen Verhältnisse, ohne Gefahr zu laufen, dem Richter wenig interessantes a la "mir gehts ganz schlecht" zu lesen zu geben, was ihn im Zweifel dann doch nicht interessiert.

Ergänzung: Wie überzeuge ich den Richter, dass mein Einkommen ab Januar 2010 aufgrund Änderung der Steuerklasse von II zu I um ca 50 Euronis niedriger sein wird. Dazu kommt dann noch eine Steuernachzahlung für die Veranlagung 2009. Hatte dann 6 Monate die "falsche" Steuerklasse. Wie bekomme ich das auch noch in das Verfahren rein?

Bin dankbar für jeden Tip.

Grüße aus dem hohen & derzeit sehr stürmischem Norden

Kleiner LG


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2009 12:42
(@bronze)
Registriert

Moin kleinerLG,

Deine persönlichen Verhältnisse gehen im Zusammenhang mit dem KU niemanden etwas an, es sei denn, es gibt weitere Unterhaltsberechtigte.

Deine wirtschaftlichen ganz gewiß. Die mußt Du nicht schildern, sondern offenlegen. Einkommensnachweise der letzten zwei Jahre sind obligatorisch, PKW zählt da in Deinem Fall wohl mit rein. Alles was Du zur Nettobereinigung heranziehen möchtest, muß belegt werden. Sollte die ESt-Nachzahlung 2009 erheblich sein, dann mußt Du ggf. dann den KU abändern lassen. Auf eine "Vorschussregelung" wird sich die Gegenseite vermutlich kaum einlassen.

Grüße
Till


Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2009 12:59