hallo,
nachdem man ja jetz einen freibetrag angeben kann vorläufig beim jahresausgleich, wollt ich fragen wie das jetzt gerechnet wird.
die richter vom olg haben mir meine vollen 275,- euro zur arbeit genehmigt, da sie zu dem zeitpunkt ja erst ab dem 20. km gibt.
aber jetzt mit dem stand, wie wird jetzt entschieden bei meinem nachehelichen unterhalt.
bekomm ich da auch die vollen 275,- oder muß ich jetz mit weniger rechnen, da ich es ja vorläufig absetzen kann??? (hab 25 km zur arbeit)
Moin,
das BVerfG wird sich erst hierzu äußern. Das wird, so gurren es die Tauben vom Dach, nicht mehr in diesem Jahr sein. Gerichte können hingegen Entscheidungen nur auf Grund geltenden Rechts treffen. Wenn du "Glück" hast, ist dein Termin vor dem Spruch des BVerfG.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
mein termin ist noch in diesem jahr...
dann heißt es ja für mich sozusagen: glück gehabt!!!
voraussichtlich ende okt bzw anfang nov ist sie
dann darf ich mal hoffen, daß es nicht vor´s olg geht
