Ost-West Fall
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Ost-West Fall

Seite 2 / 2
 
(@mr999)
Rege dabei Registriert

In den Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Brandenburg - Stand 01.07.2005 und den Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Brandenburg - Stand 01.07.2007 stand ja noch der SB von 820,-€ zzgl. 50,-€ Werbungskosten.
Also 870,-€. Das war auch die Grundlage auf der der KU berechnet wurde. Und nicht 850,-€ wie ihr weiter oben schreibt.

Wie ich jetzt neulich zufällig gelesen habe, wurde bereits am 1.1.08 der SB auf 900,-€erhöht, zzgl. 50 ,-€ Werbungskosten.
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1463.html

Das entspricht einer Erhöhung des SB von 80,-€/Monat.

Dann habe ich ja jetzt 1 Jahr lang sogar zu viel bezahlt vom 1.1.08- heute. 12x80,-€ = 960,-€ !!!
Kann ich das zurückerstatten lassen?
Denn die KM hat eh nix von den 140,-€ die ich immer bezahlt habe, da ihr Hartz4 nicht ausreicht und sie eh noch Geld vom Amt bekommt.
Warum werde ich nicht vom Jugendamt darüber informiert, das der SB sich erhöht hat?
Ich muß doch auch immer meine Gehaltserhöhungen angeben.

D.h. doch auch wenn mein Gehalt jetzt ab 1.1.09 steigt auf ca. 1050,-€ Netto-950,-€ SB sind das laut meiner Rechnung 100,-€ die ich an Unterhalt zahlen muß in Zukunft.
Die Höhe des Weihnachtsgeldes im Jahr 2009 wird erst im November 2009 wieder neu verhandelt werden. Also kann man das jetzt nicht für das laufende Jahr 2009 schon berechnen beim Einkommen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2008 12:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Kann ich das zurückerstatten lassen?

Nein. Ich fürchte nicht.

Denn die KM hat eh nix von den 140,-€ die ich immer bezahlt habe, da ihr Hartz4 nicht ausreicht und sie eh noch Geld vom Amt bekommt.
Warum werde ich nicht vom Jugendamt darüber informiert, das der SB sich erhöht hat?

Weil in den Augen der Ämter dein einziger Daseinszweck ist, Geld zu bezahlen und zwar so viel wie möglich.
Zu diesem Zweck darfst du nach belieben belogen und betrogen werden.

Außerdem hast du den Betrag ja bezahlen können, also scheint der bisherige SB ja hoch genug gewesen zu sein.

So ist die Amtslogik.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2008 13:19
(@mr999)
Rege dabei Registriert

Deswegen bin ich auch immer chronisch Pleite...
Nagut, aber dann können die mir doch aber das Weihnachtsgeld, welches ich jetzt im Dezember 2008 für das Jahr 2008 bekommen habe nicht zurückverlangen.
So wie ich das gelesen habe, wird es auf den Monat umgerechnet.
Naja ich muß mal mit dem Amt sprechen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2008 13:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wieso Weihnachtsgeld?

Stelle bitte die Frage komplett oder setze einen Link auf die entsprechende Stelle.

Mit den 3 Worten kann keiner was anfangen und lange suchen mag ich auch nicht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2008 13:56
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

Deine Aussagen sind wirklich interpretationsbedürftig.. Hast Du beim JA Schulden, die die verrechnen wollen? Haben die Dir eine Zahlung gestundet? Dann kann es sein, dass die Studung widerrufen wurde, weil sie von Deinem WG erfahren haben. Das ist jetzt aber rein spekulativ, weil ich auch nicht verstanden habe, wer was von wem aus welchem Grund verlangt.

Grundsätzlich ist die Zahlung durch Dich abhängig davon, was im Titel steht. Selbst wenn der Selbstbehalt angepasst wird, hättest Du gegen den Titel klagen müssen. Steht da drin: "Mr999 zahlt monatlich 140 Euro!" dann zahlst Du die, unabhängig davon, ob der SB 800, 850 oder 1000 Euro beträgt.

Es gilt, was wir Dir unten schon aufgedröselt haben: Du hast einen Titel über die 199 Euro und der ist zu bedienen. Ich denke nicht, dass die sich auf irgendwelche Spielchen einlassen, von wegen SB anheben. Der Titel steht, basta. Dieser müsste abgeändert werden. Ich denke auch, dass die Vereinbarung (zwischen Dir und dem JA oder wem???) so gedacht ist, dass Du die Differenz von 140 zu 199 als Schulden ansammelst. Du kannst Dich also von dem Gedanken verabschieden, Du hättest zu viel gezahlt, Du hast monatlich 59 Euro zu wenig bezahlt.

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2008 15:16
(@mr999)
Rege dabei Registriert

Hi,

Deine Aussagen sind wirklich interpretationsbedürftig.. Hast Du beim JA Schulden, die die verrechnen wollen? Haben die Dir eine Zahlung gestundet? Dann kann es sein, dass die Studung widerrufen wurde, weil sie von Deinem WG erfahren haben. Das ist jetzt aber rein spekulativ, weil ich auch nicht verstanden habe, wer was von wem aus welchem Grund verlangt.

Nein, ich habe keine Schulden beim JA.

Ich denke auch, dass die Vereinbarung (zwischen Dir und dem JA oder wem???) so gedacht ist, dass Du die Differenz von 140 zu 199 als Schulden ansammelst. Du kannst Dich also von dem Gedanken verabschieden, Du hättest zu viel gezahlt, Du hast monatlich 59 Euro zu wenig bezahlt.

Nein es laufen keine Schulden auf. Das ist alles schriftlich abgeklärt. Siehe weiter oben im Thread.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2008 00:13
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi mr999,

ja, das habe ich gelesen. Aber mir war weder damals noch ist mir jetzt klar, woraus Du schließt, dass titulierter Unterhalt NICHT als Schulden aufläuft.
Mein Ex hatte damals auch ne Vereinbarung trotz Titel. Die Differenz zahlt er noch paar Jahre in kleinen Raten ab.

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2008 00:17
(@mr999)
Rege dabei Registriert

Hi mr999,

ja, das habe ich gelesen. Aber mir war weder damals noch ist mir jetzt klar, woraus Du schließt, dass titulierter Unterhalt NICHT als Schulden aufläuft.
Mein Ex hatte damals auch ne Vereinbarung trotz Titel. Die Differenz zahlt er noch paar Jahre in kleinen Raten ab.

Gruß, LBM

Weil ich es schriftlich vom JA habe, daß der Unterhalt auf 140,-€ beschränkt ist^^
Das sagt doch alles

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2008 01:02
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Findest Du? Wäre ich nicht so sicher. Du zahlst ja mehr, als der UHV wäre.
Der Titel steht ja dem Unterhaltsgläubiger zu. Also Deinem Kind. Und da das JA ja nicht vom 140 auf 199 aufstockt, fehlen dem Kind diese 59 Euro. Und das JA kann nicht auf einen Anspruch des Kindes verzichten.

Dann hätte der Titel abgeändert werden müssen. Meine ich. Aber ich kann mich freilich irren.

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2008 01:07
Seite 2 / 2