Ost-West Fall
 
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Ost-West Fall

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(@mr999)
Rege dabei Registriert

Hi,
momentan verdiene ich 1007,-€ Netto und lebe im Land Brandenburg
Ich habe einen Sohn der jetzt 6 Jahre alt ist und in Braunschweig lebt.
Für ihn zahle ich jeden Monat 140,-€ Unterhalt, seit ca. 2 Jahren.
Mein Selbsbehalt hat bisher 820 + 50 Euro Werbungskosten bertragen, also 870,-€
Der Unterhalt wurde so berechnet: 1007-870 = ~140,-€
Jetzt lese ich das diese Ost-West Fälle ja schon seit 1.1.08 gleich sind.
Heißt das für mich, daß mein Selbsbehalt auch steigt?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2008 12:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Rehi,

Im Prinzip ja. 900,-€

Wenn es keinen Titel gibt, kannst du jetzt auf 107,- runter gehen und abwarten was passiert.

Wenn es aber einen Titel gibt, musst du zunächst ne Änderungsklage einreichen.

Das aber wird nicht ganz einfach, da in diesem Falle gerne Alles versucht wird, dein Einkommen hoch zu phantasieren.

Die Frage ist, ob du diesen Kampf führen willst?
Zumal der Betrag von 140,- € schon ziemlich niedrig ist. Den noch senken zu wollen, ist schon grenzwertig.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2008 13:36
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Den noch senken zu wollen, ist schon grenzwertig.

Solange man nicht vom Nährgehalt des Fensterkittes leben kann, habe der SB einen sinnvollen Zweck. Das Leben auf Sozialhilfeniveau zu sichern und den Zahler nicht selber zum Sozialfall werden zu lassen.
Ich sehe keinen Grenzwert dadrin ... wenn der Zahler verhungert, gibt es gar keinen KU mehr ....

Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2008 14:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,
Ohne jetzt die genauen Hintergründe zu kennen ist ne Moraldiskussion sicher problematisch aber wir reden hier immerhin von einer Relation von 107,- zu 850,-.

Wenn es für 850,- nur Fensterkitt gibt, möchte ich nicht den Menüplan für 107,- kennen lernen.

Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2008 14:40
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

in den 850 Euro sind wohnen, kleiden und noch allmöglicher Gedöns enthalten. Wenn Magelfall vorliegt, tritt die UHV-Kasse ein. Jeder der mit Kindern zusammenlebt bzw. gelebt hat kann leicht ausrechnen, dass er selten das Geld zur Verfügung hatte, welches er nun als KU zahlen muss ... schon von daher ist die gesamte KU-Geschichte aus meiner Sicht eine gewaltige Lügenkonstruktion.
Weiterhin maßt sich der Staat an, einen wesentlich geringeren MindestKU anzusetzen, wenn er aus verschiedensten Gründen einspringen muss. Also warum soll ein KV das Geld dann nicht lieber in die Umgangskosten investieren, die bei dieser Distanz auch nicht unerheblich sein dürften.
Es ist immer eine Moraldiskussion . aber das eigene Überleben ist in diesem finanziellen Rahmen eine Geschichte von wenigen Euros und ein Unterhaltsschuldner hat genauso ein Recht auf ein Leben wie alle anderen auch. Die Sklaverei und Leibeigenschaft wurde bereits abgeschaft ... soll sie auf diesem Wege wieder eingeführt werden?

Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2008 14:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich möchte die generelle Frage nach der Angemessenheit der einzelnen Betragsschwellen hier garnicht diskutieren, da es eben sehr vielschichtig ist und ich generell nichts Gutes im deutschen U*recht erkennen kann. Das führt hier aber zu weit.

Daher zurück zu Lück:
Ich will die Bedeutung von 30,-€ für jemand mit diesem Einkommen garnicht klein reden, jedoch sehe ich Aufwand, Risiko und möglichen Nutzen in keinem gesunden Verhältnis, zu mal 30,- € auch für den Kleinen ne Bedeutung haben können.

Ich würde es sinnvoller finden, diesen Aufwand in eine Einkommenssteigerung um 30,-€ zu stecken.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2008 15:06
(@mr999)
Rege dabei Registriert

Wieso nur 30,-€?
Ich habe in den OLG Brandenburg gelesen, daß der SB bei 900 liegt zzgl. Werbungskosten.
Sind das denn nicht 950,-€ SB dann?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2008 17:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da kommen wir in den Graubereich zwischen Recht haben und Recht bekommen, der gerade im Familienrecht besonders grau, dunkel und undurchsichtig ist.

Sobald du nicht in der Lage bist, den Mindestunterhalt, in deinem Fall 245,- € zu bezahlen wird oft mit fiktivem Einkommen gearbeitet. D.h. es wird dir unterstellt, dass du dir nur nicht genügend Mühe gibst, dir einen besser bezahlten Job oder ein einen zusätzlichen Nebenjob zu suchen.

Werbungskosten werden dir auch oft verweigert, weil du ja auch mit dem Fahrrad zum Job fahren, oder näher ran ziehen könntest.

Deine Chancen sind zwar etwas besser, weil dir die Werbungskosten ja schon mal anerkannt wurden, aber ob das Gericht bei einer Senkung nochmal mit geht?

In solchen Fällen greift oft die Parole von Meo-Micaela Hahne, vom BGH: "Wer Kinder hat, teilt sein letztes Hemd mit Ihnen!"

Bei Müttern geht man davon, dass sie das ohnehin tun, bei Vätern helfen die Gerichte gerne nach, dieses Hemd zu zerreißen.

Ich bleibe daher bei meiner Wette, dass das Gericht schon eine Begründung finden wird, eine Unterhaltssenkung zu vermeiden.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2008 18:20
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi mr999

Die 'Werbungskosten' sind nicht immer pauschal 50,-Euro sondern werden in den >>URL<< des OLG Braunschweig wie folgt umschrieben.

10.2 Berufsbedingte Aufwendungen, die sich von den privaten Lebenshaltungskosten nach objektiven Merkmalen eindeutig abgrenzen lassen, sind im Rahmen des Angemessenen vom Nettoeinkommen aus unselbständiger Arbeit abzuziehen.
10.2.1 Bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte kann von Einkünften aus nicht selbständiger Erwerbstätigkeit eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens (Ziffer 10.1) angesetzt werden, höchstens jedoch monatlich 150,00 € und mindestens monatlich 50,00 € (25,00 € bei geringerem Monatseinkommen als 500,00 €); übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen diese Pauschale oder werden sie substantiiert bestritten, so sind die Aufwendungen im Einzelnen darzulegen.

Von Deinem Netto also 5%. Wie Du siehst handelt es sich um eine kann-Bestimmung, im Zweifelsfall sind die Aufwendungen konkret nachzuweisen.

Dein SB beträgt 900,-Euro (zusätzlich die berufsbedingten Aufwendungen, ebenso eine angemessene private Altersvorsorge), der Mindest-KU des Kindes 245,-. Falls ein Titel über den KU vorliegt kannst Du ihn abändern lassen. Es kann jedoch passieren, dass Dir eine Nebentätigkeit zugemutet bzw. ein fiktives EK angerechnet wird.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2008 18:21
(@mr999)
Rege dabei Registriert

jetzt gab es das erst mal in unserem Betrieb Weihnachtsgeld.
Muß ich das jetzt alles abgeben oder wie ist das ?
Netto hatte ich jetzt für Dezember 2008 insgesamt 1648,-€. bekommen.
Ab nächsten Jahr gibt es sogar eine Lohnerhöung um 6%.
Unglaublich aber Wahr!
Somit komme ich dann ab 2009 auf ein monatliches Netto von ca. 1048€.  :thumbup:, laut www.nettolohn.de
Muß ich das jetzt dem JA mitteilen oder ist das eigentlich nicht "normal", weil die Kosten ja insgesamt immer jährlich ansteigen: "inflation", Steuern, Krankenkasse erhöht auf 15,5% Beitragssatz, Strom, Gas,  Versicherungen u.s.w.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.12.2008 11:00




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wenn Deine Unterhaltsverpflichtung der Höhe nach neu berechnet wird, fließt das Weihnachtsgeld mit in die Berechnung rein und wird auf das Jahr umgelegt. (12x Nettolohn plus Sonderzulagen wie WG/UG / 12). Das heißt, Du gibst Dein Weihnachtsgeld nicht ab, aber es wird natürlich berücksichtigt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2008 11:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Erzähl doch mal, ob es einen Titel gibt, denn dann musst du das bezahlen was da drauf steht.

Von selbst etwas melden musst du nicht, du kannst allerdings alle 2Jahre aufgefordert werden, das Einkommen der letzten 2 Jahre anzugeben. Inkl. Weihnachtsgeld.
Daraus wird dann der KU errechnet.

Solange du Mangelfall bist heißt dass aber auch, dass du alles was über dem SB von 900,- liegt abgeben musst.
Beim Weihnachtsgeld also nicht am Stück, sondern in 12 kleinen Häppchen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2008 11:14
(@mr999)
Rege dabei Registriert

Also ich mußte jetztes Jahr eine Urkunde unterschreiben:
Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung.

"Ab dem 1.3.07 100%  gem §1 der jeweiligen Regelbetrag- Verordnung des jeweiligen Regelbetrages der jeweiligen Altersstufe
Auf den Unterhalt ist das hälftige Kindergeld für anzurechnen, soweit dieses zusammen mit dem Unterhalt 135% des Regelbetrages übersteigt.
Somit sind derzeitig 199,-€ zu zahlen." (Warum steht da eigentlich 199,-€ ) ?

Aber wir haben das so geregelt das ich nur 140 zahlen muß, das habe ich auch in einem weiteren Schreiben zur Beistandschaft "Neues Unterhaltsrecht ab 1.1.2008":

"Der Unterhalt ist zu Zeit auf 140,-€ beschränkt.
Bis zur Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse bleibt es bei der wiederruflichen Beschränkung."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.12.2008 11:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

(Warum steht da eigentlich 199,-€ ) ?

Naja, genau genommen, weil die es da rein geschrieben haben und du es unterschrieben hast.
Das klingt jetzt blöd, ist aber tatsächlich eine der Väterfallen im Unterhaltsunrecht.

Das bekommt nicht deswegen Rechtskraft weil es vom Jugendamt ist, oder weil es sachlich richtig wäre, sondern einzig weil du es so akzeptiert hast.
Und die Jugendämter lügen den Vätern gerne die Hucke voll, damit diese glauben, dass das alles seine Richtigkeit hat und deswegen unterschreiben.

Die Jungendämter sind grundsätzlich sehr großzügig. Mit dem Geld der Väter.

Richtig wäre, wie gesagt, 322,- minus halbes Kindergeld. Also ab 1.1.2009 vermutlich 235,-.

Solange du durch diesen Betrag unter deinen SB von 900,- kommst, bräuchtest du nur den Betrag der 900,- übersteigt zu bezahlen.
Da du im nächsten Jahr anscheinend 1.190,- inkl. Weihnachtsgeld bekommst, könntest du tatsächlich 235,- € bezahlen. Auch wenn weiter die 50,-€ Werbungskosten angerechnet würden.

Zahlen müssen, musst du bis auf Weiteres also 140,-.
Wenn einer Neu berechnet, wären aber 235,- zu erwarten und angemessen.

Was ich noch nicht ganz durchschaue ist die Formulierung: "Der Unterhalt ist zur Zeit auf 140,- € beschränkt"
Ob das jetzt heißt, dass 59,-€ pro Monat Schulden auflaufen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2008 11:46
(@mr999)
Rege dabei Registriert

Nein es laufen keine Schulden auf, weil ich nicht mehr verdiene!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.12.2008 14:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Diese Begründung ist absolut falsch!

Es laufen immer Schulden, wenn du weniger bezahlst als tituliert wurde.

Mir ist nur nicht klar ob nun 140,- oder 199,- tituliert wurden.

Wenn 199,- tituliert sind laufen Schulden auf, egal wie viel du verdienst.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2008 15:18
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Es laufen immer Schulden, wenn du weniger bezahlst als tituliert wurde.

Das ist grds. natürlich richtig. In diesem besonderen Fall allerdings

die Formulierung: "Der Unterhalt ist zur Zeit auf 140,- € beschränkt"

impliziert die Akzeptanz einer vom Titel abweichenden Zahlungshöhe, weswegen eine Schuld tatsächlich nicht aufläuft.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2008 15:54
(@mr999)
Rege dabei Registriert

Auf 140,- wurde es beschränkt.
So heißt es in einem weiteren Schreiben des JA:

"Sobald mir die vollstreckbare Ausfertigung dieses Titels vorliegt, werde ich nach Rücksprache mit der KM mit Wirkung zum 1.3.07 den Unterhalt auf Ihre tatsächliche Leistungsfähigkeit beschränken. Diese liegt zur Zeit bei 140,-€"

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.12.2008 15:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, das klingt doch schon besser!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2008 16:02
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi mr999

Auch bei all der Aufgeregtheit und des hoffentlich glücklichen Ausgangs: Bevor Du mal wieder etwas unterschreibst frage lieber nochmal nach - die Zeit ist immer vorhanden.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2008 23:35




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