Hallo Leute
Bin gestern über dieses Urteil "gefallen". ( OLG Koblenz 13UF 567/03 vom 29.03.2004)
Bin seit Aug. 03 geschieden. Habe seit dem meiner Ex Unterhalt gezahlt.
Habe nun das oben angegebene Urteil gefunden. Es ist vom 29.03.04.
Habe aber noch bis 06.05 Unterhalt an die Ex gezahlt.
Gibt es eine Möglichkeit, diesen ggf. zurückzuforden? Entweder von der Ex ( die seit 07.2003 mit neuem Partner in seinem Haus wohnt) od. ggf auch von meinem Anwalt, der mich auch Ende 2004 nich über ein solches Urteil informiert hat.
Habt ihr da Erfahrungen? Bin für jede Anregung dankbar.
Zile Confused
Was Recht ist, muß auch Recht bleiben
guggst Du hier:
http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&fid=28&tid=2205&orderdate=ASC
Bemerkenswerter Satz aus eben diesem Urteil:
"Bei eindeutiger Sachlage kam eine Unterhaltsverwirkung schon anzunehmen sein bei einer
Unterhaltsgemeinschaft, die zwei bis drei Monate andauert."
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
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