Hallo zusammen.
Ich habe mir gerade die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien meines OLG (Hamm) angeschaut und bin doch etwas überrascht.
Mit der Unterhaltsrechtsreform vom 01.01.2008 sollte doch die Eigenverantwortlichkeit nach der Ehe erhöht werden und die Frau
wieder Arbeiten gehen können, wenn die Kinder älter als drei Jahre sind und eine Betreuung gewährleistet ist.
Jetzt lese ich in den Leitlinien folgenden Satz:
Die Mehrheit der Senate geht davon aus, dass bei Berücksichtigung der vorstehenden Kriterien eine vollschichtige Erwerbsobliegenheit neben der Betreuung eines Kindes unter 10 Jahren nur selten in Betracht kommt und auch danach die Umstände des Einzelfalles entgegen stehen können.
Ausserdem werden lauter Gründe aufgeführt, die für eine Verlängerung des Betreuungsunterhaltes sprechen.
Darunter z.B. auch, dass der Mutter keine Vollzeitstelle zugemutet werden kann, wenn Sie abends auch noch die Kinder betreut.
Zu berücksichtigen ist auch der Umfang der Belastung durch die neben der Erwerbstätigkeit verbleibende Kindesbetreuung, für die das Alter und die Anzahl der Kinder von wesentlicher Bedeutung sind.
Das st doch der grösste Witz schlechthin (wenns nicht so traurig wäre). Ich gehe seit 5 Jahren von Montags bis Freitags arbeiten, zahle Unterhalt und habe meine Kinder von Freitags bis Sonntags, sowie einen Nachmittag in der Woche bei mir.
Wenn so eine Leitlinie vor Gericht durchkommt (was anzunehmen ist, da sie ja vom OLG Hamm stammt), kann man eine Verlängerung des Betreuungsunterhaltes doch in jedem Fall begründen.
So wird die Ausnahme bei der Verlängerung zur Regel und der Unterhaltspflichtige ist wieder der angeschmierte.
Genau.
Jetzt hast du den Unterschied zwischen Theorie und Praxis im deutschen Unterhaltsmaximierungsrecht erkannt.
Die Hammer Leidlinien sind mehr als Anleitung für alle Mütter zu verstehen, welche Argumente sie in ihrer Unterhaltsklage vorzubringen haben, damit der Richter ihr ohne große Probleme Unterhalt auf Lebenszeit zusprechen kann.
Selbstverständlich wirkt sich das nicht nur katastrophal auf die Arbeitsmoral, sowohl der Mütter als auch der Väter aus und ruiniert die Gesundheit der ganzen Familie, weil nun praktisch jeder sein Heil in einer Krankheit sucht und vorzugsweise schwer diagnostizierbare Krankheiten, wie ADHS, Rücken, Tinitus, Depressionen etc. haben dank der Bemühungen der Justiz auch schon sprunghaft zugenommen.
Der frühere Wirtschaftsminister Glos hat mal klugerweise gesagt, dass Deutschland nicht davon leben könne, dass wir uns alle gegenseitig die Haare schneiden.
Die Justiz scheint aber der Meinung zu sein, dass D gut davon leben kann, wenn sich alle gegenseitig auf Unterhalt verklagen.
Für den Teil von D der in schwarzen Kitteln rum läuft scheint das ja auch zu stimmen, weswegen dies auch die Berufsgruppe, mit dem größten Zulauf an Köpfen und Einkommen ist.
(Nein, ich meine jetzt nicht Schornsteinfeger)
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo
Ja so ist es leider jetzt kommt aber vielleicht etwas frischer Wind in die Sache, das OLG Hamm hat letzte Woche
eine Urteil gesprochen wo mich sehr überrascht hat.
Ein Vater(verheiratet) mit 6 Jährigem Kind wurde nach der Trennung zu einer Zahlung von 5500 Euro verpflichtet guter Ansatz für die Zukunft für das OLG Hamm :wink:.
ich habe aber das Gefühl das die Richtlinien von Nord nach Süd sehr schwanken, sämtliche OLG in Süddeutschland
halten sich zwar nicht ganz an die 3 Jahres Regel aber interessant ist das Urteil des OLG Koblenz.
Diese halten eine dreiviertel Stelle bei einem 6 Jährigen als angemessen !!!!!
Es wird uns nicht Retten aber es war Anfang 2008 schon wesentlich schlimmer finde ich .......wir sollten uns viel mehr auf solche Urteile berufen wie diese, manche Anwälte haben leider bei dieser Rechtslage viel zu wenig Ahnung aber das kann auch eine Chance sein :thumbup:
entschuldige wenn ich dich korrigiere, aber es war kein Urteil!, sondern letztenendes ist es zum Vergleich gekommen.
Es war mein LG und ganz entscheidend sind hierbei die Umstände.
Mutter ging bereits seit 4 Jahren wieder Vollzeit arbeiten, Kind war ganztags betreut, was in einer Stadt wie DO auch kein Problem ist.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist glaube ich, das mein LG gegen die Anrechnung eines sog. Betreuungsbonus "aufbegehrt" hatte mit der Begründung auf ein Urteil des OLG Düsseldorf und des BGH, die einen pauschalen Betreuungsbonus abgelehnt hatten und das OLG Hamm in der Verhandlung mitgeteilt hat, dass es sich an der BGH-Rechtssprechung hält.
D.h. man hat durchaus Möglichkeiten seine Zahlungen zu verringern, aber man muss hier genau den Einzelfall betrachten.
Daher wäre es schön, wenn HammerHammer mehr zu seiner Situation schreiben würde.
Gruß
PP
Hallo princesspeachy
Ja da hast du sicher Recht alles ein Einzelfall,jedoch habe ich dies nicht für möglich gehalten für das OLG Hamm!!!
Es gibt jedoch noch einige anderer LG und OlG die eine Arbeitsaufnahme bis zu co 80 % ab einem Alter von 6 -8 Jahren für zumutbar halten,jedoch bei unverheirateten OLG Köln,Bamberg usw.
Gratulation für euch 😉
Hallo zusammen,
unser Fall geht auch zum OLG Hamm.
Allerdings muss dieses über Anrechnung Abfindung entscheiden. Aber unsere Richterin hat schon jetzt der Ex klar gesagt, dass sie bezgl EU nach dem neuen Gesetz handelt und sie damit keinen Anspruch auf EU hat (jüngstes Kind ist 8 und in Vollzeitbetreuung da Mutter studiert), bzw ihren Anspruch erst einmal begründen sollte falls.... Ich (2jähriges Kind) hätte laut ihr sogar Vorrang.
Und Vergleich und Urteil sind vor Gericht leider 2 total verschiedene Paar Schuhe.
Richtig Vergleich und Urteil sind zwei verschiedene Paar Schuhe aber welches Gericht lehnt ein Vergleich ab ????
es ist nur die Frage wie hoch die Summe X ist?
Nur eine Frage wenn ihr ein 2 Jähriges Kind habt ,hat sie noch einen Anspruch auf Bu oder Tu nach fast 3 Jahren,
wie hat die studierende Frau 2-3 Jahre überlebt?? würde mich Interessieren.....
Hi Guru,
princess LG hat vor dem OLG einen Vergleich geschlossen.
sternchens LG/Mann hat ein URteil gegen das beim OLG nun vorgegangen wird.
Das kleinere Kind stammt von sternchen, das ältere von der Ex. Von daher hat sternchen einen BU-Anspruch, die Ex eher nicht.
wie hat die studierende Frau 2-3 Jahre überlebt??
Vom TU/EU der bisher gezahlt werden mußte.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Tina
Ok jetzt ging ein Licht auf 😉 wünsche Sternchen viel Glück
Gruß...
Hi Guru und Tina,
wir haben Abänderungsklage wegen Arbeitslosigkeit beantragt was vom Gericht indirekt abgelehnt wurde. Dabei haben wir gemerkt, dass ein Vergleich wesentlich schwerer abzuändern ist, als ein Urteil!
Bei der gestrigen Verhandlung hat die Richterin in einigen Dingen umgeschwenkt. Ihre Berechnung/Anrechnung der Abfindung geht nun zum OLG Hamm.
Bzgl EU hat sie aber schon ganz klar Stellung bezogen: Ex hat 6 Jahre lang BU/EU bekommen. Ich wurde nie beachtet. Jetzt würde sie nach neuen Gesetz urteilen und da würde Ex nichts mehr bekommen, weil jüngstes Kind 8 Jahre alt ist, in Vollzeitbetreuung und Ex studiert. Sie sieht mich als Vorrangig weil unser gemeinsames Kind erst 2 ist. Ex müsste nachweisen warum sie EU bekommen sollte.
Vom OLG Hamm muss nun "nur" entschieden werden wie die Abfindung angerechnet wird.
Gruß, sternchen
Leider ist das so. Die OLG versuchen durch die Hintertür alles so zu biegen, dass alles beim Alten bleibt.
Mich würde mal interessieren, in wechen Fällen über das dritte Lebensjahr hinaus nicht verlängert wird.
Was ja eigentlich die Regel sein sollte.
Kann da schon jemand aus eigener Erfahrung berichten?
Hi Sascha
Ich kenne kein einziges Urteil würde mich aber freuen wenn es so etwas geben würde!!!
Mein Ex-Anwalt sagte mir, das gäbe es massig, konnte mir aber keins nennen.
Ich kenne auch kein Einziges, wo die Mutter nicht sowieso schon auf eigenen Beinen steht, das Gericht also nur einen bestehenden Zustand bestätigt hat.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
in diesem Zusammenhang beziehe ich mich noch einmal auf den Eingangspost:
Die Leitlinien FFM sagen zB, "Betreuungsunterhalt ist nicht zu befristen / zu begrenzen". Genau das gleiche kann man den Empfehlungen entnehmen, welche der 19. Familiengerichtstag ausgetüftelt hat.
Ich meine, da steht es schwarz auf weis: Die Ausnahme wird hiermit zur Regel gemacht. Und meiner Meinung nach ist das schon ein klarer Fall von Anstiftung zur Rechtsbeugung, wenn man sich mal vor Augen hält, dass nach dem BGB Begrenzung und Befristung ausdrücklich auch bei Kinderbetreuung möglich sind.
Grüße,
Tomate
Ja, da hat der BGH mal wieder direkt die Wünsche des deutschen Familiengerichtstages umgesetzt, der nicht nur kein Verfassungsorgan ist, sondern Lobbyverband und darüberhinaus auch nicht nur Richtern, sondern auch jeder Menge Anwälten Zugang zur Rechtsfindung gewährt.
Also da dahinter steckt die selbe korrupte Bande wie hinter allen Übeln dieses ekelhaften Justizsumpfes.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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Hi Tomate
da hast du leider Recht und eigentlich liegen genug Fälle beim BGH aber diese macht nichts so wie es ausschaut!!
Im Januar sagte dieser dazu das 3 Jahre eigentlich einzuhalten sind und die Reform nicht in ihr Gegenteil verkehrt werden darf!!!!wo ist der BGH jetzt?????
@beppo: Yep, ist ein Drecksstaat, in dem wir leben
Im Januar sagte dieser dazu das 3 Jahre eigentlich einzuhalten sind und die Reform nicht in ihr Gegenteil verkehrt werden darf!!!!wo ist der BGH jetzt?????
Guru, worauf beziehst Du dich da? Was hat der BGH im Januar von sich gegeben? Die Aussage ist mir nämlich neu. Hast Du ggf. ein Aktenzeichen dazu?
Dazu gibt es hier eine Diskussion, was dahinter steckt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
danke für die Infos, was das BGH-Urteil angeht. Habe gerade mal den Anfang überflogen, ganz lesen schaffe ich erst heute Abend. Das was ich las, klang wirklich gut.
Aber: Es geht ja nicht um den Fall Ehe, sondern uneheliches Kind. Ich zweifele, ob im Falle einer Ehe das Urteil ähnlich ausgefallen wäre (auch, wenn das in einem Satz dort am Anfang des Urteils so steht). Denn irgendwo am Anfang des Urteils las ich, dass das eigene EK der KM dem BGH hoch genug sei (oder so ähnlich). Und so könnte BGH im Falle einer Ehe wegen des Themas eheliche Lebensverhältnisse ja nicht argumentieren.
Aber gut, habe es wie gesagt noch nicht ganz gelesen und vielleicht liege ich deswegen ja falsch