Hallo,
ich habe heute eine Unterhaltsberechnung vom JA bekommen und wüsste gerne eure Meinung.
Bisher habe ich immer Unterhalt nach DDT Stufe 1 bezahlt, mündlich mit der EX geklärt.
Nun habe ich Ende letzten Jahres geheiratet und ein Kind bekommen, da ich dann unter den neuen Selbstbehalt gefallen bin
haben wir beschlossen den Unterhalt vom JA berechnen zu lassen.
Meine Kinder sind 8, 11 (ich weiß sie wird bald teurer ;)) und 0 Jahre
Das JA hat jetzt eine Haushaltersparniss mit eingerechnet (obwohl Frau in Elternzeit ist und danach nur Teilzeit arbeiten wird) und so meinen Selbstbehalt um 10% gesenkt, so das ich doch wieder zu 100% Leistungsfähig bin.
Mein neuer Selbstbehalt liegt dann bei 1044 und ich verdiene 1050 (inkl. Steuerrückzahlung). Nun wird meine große im Oktober 12, dazu hat sich das JA natürlich nicht geäußert. Wie würde es sich hierbei verhalten?
Dann möchte das JA eine Beurkundung obwohl ich immer pünktlich bezahlt habe, kann mir was passieren wenn ich es nicht mache?
Meine Ex scheut Gerichte wie der Teufel das Weihwasser
Moment, du verdienst 1050 netto? Stell doch bitte mal die konkrete Berechnung anonymisiert hier rein.
Edit: und den Verdienst/das EG deiner Frau.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
ich versteh das nicht ganz.
Mein neuer Selbstbehalt liegt dann bei 1044 und ich verdiene 1050 (inkl. Steuerrückzahlung).
Dein Verdienst wurde mit 1050 Eur berechnet, bereinigt nehme ich mal an. Der Selbstbehalt wird vom Jugendamt mit 1044 Eur berechnet, damit ergibt sich ein Unterhaltsrechtlicher Betrag von 6,00 Eur, der allerdings auch noch durch 3 Kinder gequotelt werden muss.
Und dann:
Dann möchte das JA eine Beurkundung obwohl ich immer pünktlich bezahlt habe, kann mir was passieren wenn ich es nicht mache?
??
Wie kommst du darauf, dass Du unter diesen Umständen zu 100% Leistungsfähig bist? Oder sind die 1044 die Verteiungssumme?
Grundsätzlich haben die Kinder auf einen Titel einen Anspruch. Wenn Du diesen nicht machst, dann werden die Klagen. Aber die Höhe ist mir noch nicht klar und für 6 Euro wird das kaum einer machen...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo da habe ich mich doof ausgedrückt,
mein bereinigtes Netto liegt bei:
1961,35
-322 (kind 1)
-322 (kind 2)
-267 (Kind 3)
Also insgesamt 911€ Abzüge bleiben als Rest 1050€
Achso und Frau bekommt ca. 1800 Netto Abzüglich Krankenkasse und Beihilfe da Beamte
Hallo,
damit ist es klar. Der Unterhalt ist der Mindestunterhalt und Deine Frau kann sich selbst unterhalten, so dass eine Haushaltsersparnis von ca. 12% Deines Einkommens angerechnet werden kann, d.h. Du bist für den Mindestunterhalt leistungsfähig.
Wie Kasper schon schrieb, um den Titel kommst Du nicht herum.
Ist das Einkommen Deiner Frau in Teilzeit unter 1000 Euro? Nur dann würde die Haushaltsersparnis entfallen können.
Wenn das älteste Kind 12 wird, dann steigt der Mindestunterhalt von 322 Euro auf 395 Euro (also +73 Euro). Das sollte dann immer noch im Rahmen der Haushaltsersparnis liegen.
VG Susi
OK danke aber warum sollte ich den Titel unterschreiben?
Meine Ex würde nicht drauf klagen und das JA darf es doch nicht Oder?
Hallo Nordlicht84,
OK danke aber warum sollte ich den Titel unterschreiben?
Meine Ex würde nicht drauf klagen und das JA darf es doch nicht Oder?
Hat deine Ex vom Jugendamt einfach nur eine Unterhaltsberechnung durchführen lassen (also eine einmalige Beratungsleistung bei denen in Anspruch genommen), oder hat das Jugendamt ihr bei dieser Gelegenheit gleich eine Beistandschaft aufgeschwatzt?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Nee nur eine Unterhaltsberechnung
Hallo,
solange Du in den Augen Deiner Ex genügend Unterhalt zahlst wird sie nicht vor Gericht ziehen.
Wenn sie aber der Meinung ist, dass Du zu wenig zahlst, dann wird sie vor Gericht ziehen und dann ist der Titel unausweichlich.
Sie könnte auch auf einen Titel klagen, wenn sie glaubt, dass das Deine "Zahlungsmoral" hebt und ihr definitiv Einkommen sichert.
Wenn sie keinen Titel fordert, dann ist es gut, aber verlassen kannst Du Dich darauf nicht.
VG Susi
Okay danke dann lasse ich es auf mich zukommen. Warum sollte ich jetzt im blinden gehorsam zum JA laufen und einen Titel unterschreiben
Hi @Nordlicht84,
bitte bedenke, dass Du im Falle einer gerichtlichen Entscheidung (wer immer die auch in die Wege leitet) keine(!) Aussicht auf eine zeitliche befristete Titulierung hast.
Beim JA (oder Notar) wäre dies noch ein gangbarer Weg.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)