Nun Ärger mit Jugen...
 
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Nun Ärger mit Jugendamt und KM

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(@magicmave)
Schon was gesagt Registriert

Hallöle,

ich habe folgendes Problem seit Februar diesen Jahres und weiss nicht mehr so richtig, wie ich es händeln soll.

Ich habe eine Tochter von 13 Jahren aus einer geschiedenen Ehe. Bislang wurde der Unterhalt zwischen meiner Ex-Frau und mir eigenständig ausgehandelt.
Im Februar meldete sich das Jugendamt bei mir und erklärte, das meine Ex-Frau die Beistandschaft beantragt hatte und wollte nun von mir einen höheren Unterhalt und Auskünfte über meine Einkünfte etc.

Ich meldete mich bei meiner Ex-Frau und erklärte ihr den Sachverhalt. Sie meint, nie eine Beistandschaft für meine Tochter beantragt zu haben, sondern eine für das zweite Kind, wo der Vater entweder nicht zahlt oder nur unregelmäßig. Ich verliess mich auf die Worte und schrieb dem Jugendamt den Sachverhalt.

Im April kam das nächste Schreiben wo das JA erklärt sie werde das prüfen, trotzdem sollte ich den Unterhalt auf das Konto des Landkreises überweisen. Dies tat ich ncht, da ich den Unterhalt pünktlich per DA auf das Konto der Kindsmutter überwiesen habe. Ich rief daraufhin meine Ex an und sie wollte sich darum kümmern. Sie erklärte mir wieder am Telefon im Besein meiner Freudin, das die Beistandschaft nie für meine Tochter beantragt wurde und es ein Fehler des Jugendamtes sei.

Nun letzte Woche wieder ein Schreiben des JA mit deutlichen Worten, das die Beistandschaft nie für beendet erklärt worden sei und ich nun Unterhalt in Höhe von 312 EUR dem Jugendat zu überweisen habe. Es sind nun auch Schulden aufgefahren vom Februar bis heute.

Zu meiner Ex-Frau habe komischerweise keinen Kontakt mehr, es geht keiner ans Telefon, ebenso sollte meine Tochter am Samstag zu mir kommen, auch hier keine Reaktion.

Folgende Fragen stellen sich mir:

1. Kann ich eine schriftliche Bestätigung der Beistandschaft vom Jugendamt erhalten ?
2. Wie verhält sich das mit den aufgelaufenen Unterhaltsrückständen? Ich habe mich im guten Glauben und bis dato gute Verhältnis zu meiner Ex-Frau verhalten und Ihr vertraut, und damit die Zahlungen direkt an Sie gegeben.
3. Gibt es irgendwelche rechtliche Handhaben gegen das Jugendamt?

Bin imho verzweifelt und auch sauer, das mein Vertrauen so missbraucht worden ist.

Vielen Dank für eure Hilfe

Manny


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2008 12:02
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo magicmave,

Nun letzte Woche wieder ein Schreiben des JA mit deutlichen Worten, das die Beistandschaft nie für beendet erklärt worden sei und ich nun Unterhalt in Höhe von 312 EUR dem Jugendat zu überweisen habe. Es sind nun auch Schulden aufgefahren vom Februar bis heute.

So nun erstmal ein paar grundsätzliche Dinge:

Existiert irgendein Titel, der dich zum Unterhalt verpflichtet? Wenn ja über welchen Betrag?

Ich nehme an die 312 € sind die Forderung des JA, die aber nicht tituliert ist. Wahrscheinlich wurdest du in Verzug gesetzt und der Betrag angesetzt, da du deiner Auskunftspflicht nicht nachgekmemn bist. Übel wäre es, wenn das JA inzwischen eine Klage erhoben hätte und ein Versäumnisurteil ergangen wäre, aber darüber müßtest du dann ja Bescheid wissen.

Hast du dem JA gegenüberwenigstens nachgewiesen KU in Höhe von xy zu zahlen? Wie ist der DA deklariert?

Normalerweise geht der KU auch direkt aufdas Konto der KM, über das JA wird höchst selten abgewickelt.

1. Kann ich eine schriftliche Bestätigung der Beistandschaft vom Jugendamt erhalten ?

Normlerweise sollten sie das nachweisen, ähnlich der Legitimation eines Anwaltes

2. Wie verhält sich das mit den aufgelaufenen Unterhaltsrückständen? Ich habe mich im guten Glauben und bis dato gute Verhältnis zu meiner Ex-Frau verhalten und Ihr vertraut, und damit die Zahlungen direkt an Sie gegeben.

Da wäre erstmal abzuklären, warum Unterhaltsschulden aufgelaufen sind und ob du die Überweisungen an die KM auch ordentlich mit KU für xy Monat zz gekennzeichnet hast.

3. Gibt es irgendwelche rechtliche Handhaben gegen das Jugendamt?

Nein, denn dieses arbeitet, einem Anwalt ähnlich, im Aiftrag der KM

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2008 12:13
(@magicmave)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

vielen Dank für deine Nachricht.

Es soll angeblich ein Titel laut Schreiben Jugendamt vorliegen - habe bislang keinen Titel bekommen.
Die 312 EUR sind laut Tabelle. ich hatte bislang 215 EUR bezahlt und bin für weitere Kosten wie Schulbücher etc aufgekommen.
Da die Beistandschaft im Februar beantragt worden ist, schulde ich dem Jugendamt eine Differenz von 97 EUR pro Monat. Klage wurde bislang nicht erhoben, bislang nur Schriftverkehr. Ich hatte den Unterhalt bislang mit meienr Ex ausgedealt, so das hier keine Auskunftspflicht statt fand. Jetzt erst seit Februar.

Nachgewiesen wurden die Überweisungen in Richtung KM. Dauerauftrag wurde immer am 03. eines jeden Monats ausgeführt. So lief das seit Jahren.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2008 12:20
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es soll angeblich ein Titel laut Schreiben Jugendamt vorliegen - habe bislang keinen Titel bekommen.

Wo soll den ein Titel herkommen, wenn du keinen unterschrieben hast? Wie sollen sie den KU berechnet haben, wenn du keine Einkommensnachweise geliefert hast? Zumal der Betrag den du nennst in der DDT so gar nicht vorkommt.

Irgendwas hast du da verpennt oder sonstwas ???

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2008 12:24
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich an deiner Stelle würde folgendes schreiben:

Liebste Beistandschaft,

Ihre Schreiben vom (datum) und (datum) und (datum) habe ich erhalten. Auf Ihr Schreiben (datum) habe ich meinerseits mit Schreiben vom (datum) geantwortet

Nach Auskunft von Frau (kindesmutter) hat sie keine Beistandschaft für unser gemeinsames Kind (name), geb. am (datum) eingerichtet. Aus diesem Grunde sehe ich bis zu Ihrem gegenteiligem Beweisantritt keine Notwendigkeit der weiteren Kommunikation. Selbstverständlich ist mir Ihre Zusicherung über das Bestehen einer angeblichen Beistandschaft nicht ausreichend.

Mit herzlichen Grüßen

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2008 12:31
(@magicmave)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

der Betrag wurde vom Jugendamt so vorgegeben.

Ich habe gerade mit dem Jugendamt telefoniert. Die Beistandschaft wurde mehrfach bestätigt. Meine Ex-Frau hat mich seit Februar wohl am Telefon angelogen. Ich soll dem Jugendamt nochmal schrifltich zukommen lassen, was meine Ex-Frau seit Februar mit erklärt hat.
Titel vorhanden - den habe ich 2000 bekommen. Habe da wohl was durcheinander bekommen.

Jahrelang lief alles 100%, nun dieser Bruch ich versteh es nicht


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2008 12:42
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und über welchen Betrag lautet der Titel?

*edit*

Wenn der Titel aus dem Jahre 2000 stammt, dann würde auch der Betrag von 312 € einen Sinn ergeben, da der in der alten Tabelle bei Kindern ab 12 vorkommt.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2008 12:57
(@magicmave)
Schon was gesagt Registriert

Muss ich mal zuhause schauen. Bin gerade auf der Arbeit.

Naja die Tante vom Jugendamt war auch ganz nett, verstehe nur nicht, warum meine EX mch die ganze Zeit angelogen hat


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2008 13:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin magicmave,

nimm den Textvorschlag von Deep Thought und bring das JA damit in Handlungszwang. Möglicherweise hat Deine Ex ja versucht, doppelt zu kassieren; vielleicht ist auch die ARGE im Boot und "zwingt" sie, irgendwelche Finanztöpfe anzugraben. Falls sie öffentliche Gelder haben will, sind Eure Privatvereinbarungen allerdings tatsächlich belanglos; dann zählt nur Dein Einkommen und nicht, was Ihr untereinander vor Jahren mal vereinbart habt.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2008 13:21
(@magicmave)
Schon was gesagt Registriert

Hallölle,

ja die ARGE ist wohl mit drin. Sie erhält ja schon geraumer Zeit Hartz IV.
Stehen denn die staatlichen generell über den Vereinbarungen, die man getroffen hat ?

Grüße
Manny


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2008 13:48




82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus magicmave!

Stehen denn die staatlichen generell über den Vereinbarungen, die man getroffen hat ?

Wenn eine private Vereinbarung zu Lasten Dritter (hier die Allgemeinheit) getroffen wird: ja, denn diese Vereinbarung ist unbillig.
Ob das speziell für Eure Vereinbarung zutrifft, kann nicht gesagt werden, da zu wenig Details zum bestehenden Titel (gibt es den wirklich?) bekannt sind.

Grüße ausm Süden
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 04.08.2008 13:53
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin magicwave,

Stehen denn die staatlichen generell über den Vereinbarungen, die man getroffen hat ?

Private Vereinbarungen muss man sich leisten können. Das heisst: Deine Ex kann nicht sagen "Schnucki, behalt Dein Geld mal für Dich, ich hole mir H4". In dem Moment, wo öffentliche Hilfen beantragt werden, werden zunächst private Unterhaltspflichten abgeklopft. Bedeutet in Deinem Fall: Offenlegung Deiner Einkünfte, anschliessend Bezifferung und Titulierung des Unterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle. Das ist auch richtig so; es ist ja nicht Sache des Steuerzahlers, eine private "Sparvereinbarung" aus Steuermitteln querzufinanzieren.

Eine Beistandschaft braucht es bei erkennbarer Zahlungswilligkeit des Unterhaltspflichtigen nicht. Vielleicht stellst Du hier mal Deine Einkommenszahlen rein; dann können unsere Unterhalts-Cracks für Dich rechnen.

Grüssles
Martin


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Geschrieben : 04.08.2008 14:35
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi martin,

es scheint ja bereits ein Titel zu bestehen. Das muß er erstmal abklären, ob dieser noch gültig ist. So wie ich es jettz interpretiere möchte das JA neu berechnen und verlangt bis dahin die Erfüllung des alten Titels, der wohl auf 312 € lautet, von denen der KV eben nur 250 € zahlt.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2008 14:44
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Tina:
Ich finde das alles hier ziemlich verworren.
Auf der einen Seite gibt es lt. TO eine private Vereinbarung, auf der anderen Seite lt. JA einen Titel ... ich habe habe Eindruck, dass hier mehrere Sachen, die nicht zusammengehören, in den Topf geworfen werden...

Grüße ausm Süden
Marco


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Geschrieben : 04.08.2008 15:07
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jepp marco,

ich denke mal das er im jahre 2000 einen Titel unterschrieben hat (was auch zum geforderten Betrag passen würde). Dann gab es, warum auch immer eine private Vereinbarung das er nur 250 € zahlt, dafür aber außer der Reihe Schulsachen u.ä. bezahlt.

Nun hat die KM eine Beistandschaft errichtet und das JA besteht erstmal auf Erfüllung des Titels (obwohl sie ja eigentlich dann pfänden könnten) und möchte eine neue Berechnung... wie auch immer der TO sollte daheim mal nachgucken und Ordnung in das Chaos bringen.

Tina


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Geschrieben : 04.08.2008 15:26
(@magicmave)
Schon was gesagt Registriert

Hallöle,

ich will es mal aufklären.

Es gibt einen Titel aus dem Jahre 2000, damals wurden 165 EUR (da ich noch in einer Fortbildung war) vom Jugendamt festgesetzt. Ich und meine Ex hatten dann irgendwann uns auf eine Summe von 215 EUR mündlich geeinigt, und ich übernehme noch weiteres wie z.B. Schulbücher, Klassenfahrten etc. Dies wurde nun ein paar Jahre lang ohne Probleme durchgezogen. Mit den ganzen Aufwendungen wäre ich locker über den Satz der DDT gekommen. Ich hatte alle finanziellen Geschichten meiner Tochter übernommen.

Sie hatte im Februar die Beistandschaft beantragt und das Jugendamt wurde diesbezüglich tätig. Angefangen von Einholen meiner wirtschaftlichen Verhältnisse bis hin Feststzung des Unterhaltes. Ich verdiene im Schnitt ca 1700 EUR (laut Lohnbescheinigung) und müßte nach DDT mit Anrechnung Kindergeld auf diese 312 EUR kommen. So das Jugendamt. Ich hatte nun heute mit denen ein 1stündiges Gespräch.

Ich idiot habe mich auf meine EX verlassen und ihr den vereinbarten Unterhalt überwiesen. Deshalb sind jetzt von Februar 582,00 EUR Unterhaltsschulden aufgekommen. Warum sie mich angelogen hat, konnte mir das Jugendamt nicht sagen. Das Unwissenheit vor Strafe nicht schützt weiss ich auch. Nur wie kann ich ich am besten wehren gegen die aufgelaufenden Unterhaltsschulden. Ich glaube ich werde erst einmal zu Anwalt gehen, Mal schauen was er machen kann. Verhältnis ist eh zerrüttet und das innerhalb von 4 Tagen.

Danke aber nochmal für eure Postings.

Grüße

Manny


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2008 15:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Manni,

wenn dein Titel tatsächlich nur diesen Betrag enthält und nicht irgendeine Rechenformel. so schuldest du zunächst nur genau diesen Betrag.

Wenn KM oder JA mehr haben wollen, müssen sie dich wirksam in Verzug setzen. Erst ab diesem Zeitpunkt schuldest du dann evtl. einen höheren Betrag, auch wenn dieser erst später festgelegt wird.
Alles was du ab diesem Zeitpunkt an Sachleistungen erbringst zählt nicht.

Welche Vorraussetzungen erfüllt sein müßen, für eine wirksame Inverzugsetzung weiß ich leider nicht genau.

Insbesondere weiß ich nicht, ob die Behauptung der Beistandschaft dafür ausreichend ist, oder erst der Beleg.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2008 15:41
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@beppo:
Mit Ankündigung der Beistandschaft wurde ich damals rein vorsoglich gleich mal in Verzug gesetzt...

Grüße
Marco


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AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2008 15:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Welche Vorraussetzungen erfüllt sein müßen, für eine wirksame Inverzugsetzung weiß ich leider nicht genau.

Die Aufforderung des Unterhaltsberechtigten oder seines gesetzlichen Vertreters zur Vorlage der entsprechenden Einkommensunterlagen gilt gemeinhin als Stichtag der Inverzugsetzung. Sofern sich eine Änderung des Zahlbetrages ergibt, kann ab diesem Tag bzw. Monat der höhere Unterhalt gefordert werden; ggf. auch rückwirkend.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2008 15:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Brille,

nur Interessehalber:

Gilt der Brief eines RA oder JA ohne beigefügten Nachweis über die Vertretungsberechtigung auch als wirksam oder kann man damit Zeit schinden?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2008 17:14




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