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notwendige Eigenbedarf / angemessene Eigenbedarf,

 
(@doriath)
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Hallo Forum !!!

Ich habe mich hier vor längerer Zeit schon angemeldet, weil Ich eine Scheidung kommen sah.
Dies wird jetzt Realität und mir gehen tausend Fragen durch den Kopf...  und die Düsseldorfer Tabelle.

Mal eine Verständnissfrage, was unterscheidet    notwendiger Eigenbedarf  und    angemessener Eigenbedarf.

Wenn ich mir jetzt eine eigene Wohnung suche, und die Miete übersteigt die bei dem jeweiligen Eigenbedarf enthaltenen Satz, hab ich da Chancen
den Eigenbedarf höher zu berechnen.

Ich bin noch nicht wirklich lange mit dem Thema konfrontiert. Zu meinem Umfeld: 2 Kinder (4 und 7 Jahre), Ich und meine Nochfrau beide berufstätig.

Wäre für ein bisschen Ordnung in meinem Kopf sehr dankbar.

Gruß  doriath


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.10.2009 18:01
(@papi74)
Registriert

Hallo,

also erstmal hast du gegenüber den Kindern und die damit verbundenen Unterhaltszahlungen einen SB von 900€ + berufsbedingte Aufwendungen und ggf. 4% Altersvorsorge.

Gegenüber der Ex-Frau hast du einen SB in Höhe von 1100€. Inwiefern du einen höheren SB gelten machen kannst, hängt auch davon ab, ob die den Mindestsatz von KU zahlen kannst. Hier wird ggf. mal fix was fiktiv an Einkommen zugerechnet.

Ohne genaue Zahlen kann man aber schlecht was sagen.

Wenn du willst, so stelle mal ein paar Zahlen wie: Nettoverdienst beidseitig, Arbeitsweg in KM, LohnstKl. usw. rein. Ich denke dann werden Dir die "Profimitglieder" schon etwas genaueres sagen können.

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2009 21:32
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

SB ggü. der Ehefrau 1.000 €

Der notwendige SB ist immer bei 900 €.

Der angemessene SB kommt dann zum tragen, wenn ein KU höher als DDT Stufe 1 gezahlt wird. Dann wird dem Unterhaltszahler mehr gelassen, damit es ein "ausgewogeneres" Verhältnis zwischenVerdienst und Unterhaltszahlungen ergibt.

Bedeutet in der Praxis im Fall von Zahlungen ab Stufe , das nach dem Abzug der Unterhaltsleistung (vorwiegend Kinder) der angemessene SB bleiben muß, ansonsten solange in der DT runter gegangen wird, bis das erreicht ist.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2009 22:12
(@doriath)
Schon was gesagt Registriert

Schon mal vielen Dank für die Antwort. Ich bin ja stark beeindruckt wieviele Zugriffe in dieser kurzen Zeit gemacht wurden....RESPEKT.!

Also Ich: Lohnsteuerkl. 3 , Nettoverdienst durchschnittl. 2100 € , Arbeitsweg = 0
        Sie:                          5                                                          800 €                          10 km  .

Lohnsteuerklassen werden sich in naher Zukunft ändern. Die Verdienste sind die Summe der letzten 12 Monate / 12.

doriath


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.10.2009 22:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

dann rechne ich mal über den dicken Daumen:

Angenommen, nach Änderung der Stkl. auf 1+1 würde sich dein Netto um 200,- senken, sähe das etwa so aus:

Du:
  1.900,- minus 5% pauschale für Erwerbskosten
=1.805,-

KU nach DT:

  214,- und 257,- = 471,-
=1.334,-

Deiner Ex wirst du dann vermutlich noch ca, 200,-€ EU bezahlen müssen.

Immer vorausgesetzt, dass du ausziehst und die Kinder bei ihr bleiben.

Das ist keineswegs selbstverständlich.
Je nach eurer Kooperationsfähigkeit solltet ihr auch ein Wechselmodell in Erwägung ziehen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2009 22:39
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

dann wirst Du ca. 1.800 netto haben. Abzüglich 5% berufsbedingter Aufwand und 4% (v. Brutto) für Altersvorsorge dürftest Du bereinigt ca. über 1.600 Euro verfügen. Bei drei Unterhaltsberechtigten (2 Kinder, 1 Frau), entspricht der Stufe 2 der DDT. Kind 1 257 Euro, Kind 2 214 Euro, zusammen 471 Euro. Bliebe eine Verteilermasse von 129 Euro für TU/EU.

Da aber nach KU ihr beide ca. 1.100 Euro übrig habt (ausgehend von Stkl II bei Deiner Ex bei einem geschätzten Brutto von 1.500 Euro ausgehend von Deinen obigen Angaben 800€ bei Stkl V), würde für meine Begriffe kein Raum für TU/EU bleiben.

Alle Angaben ohne Gewähr.

LBM

PS: Beppo war schneller. Aber ich lass es mal drin, weil wir abweichen.


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2009 22:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich wette auf LBM!  😉

Trotz der funkelnden Niederlage von Hertha!  🙂


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2009 22:41
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke mein Liebster! (Ich hoffe nicht nur, weil Dir meine Rechnung besser gefällt!  :wink:)

(Immer diese fiesen Nachträge.... gut, dass Du unter meinem Welpenschutz stehst!!)


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 05.10.2009 22:42
(@doriath)
Schon was gesagt Registriert

Ich bin stark beeindruckt, super Forum, hier bleib ich.

Ich rechne erstmal selber ein bissl.

Vielen vielen Dank !!!

Ach eine Frage wäre da noch. Wir sind bemüht die Sache einvernehmlich zu regeln. Wenn ich in der Nähe bleibe, haben die Kinder die Wahl wo sie sich aufhalten wollen / können. Meine Nochfrau hätte allerdings schon den Hauptpart der Betreuung. was meint den da ein "Wechselmodell" ?

Gruß doriath


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.10.2009 23:05
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Doriath,

einvernehmliche Regelungen sind natürlich immer das Beste...

Wechselmodell würde meinen, dass die Kinder sich zu 50 Prozent des Monats bei Dir und zu 50% des Monats bei ihr aufhalten. In diesem Fall würde der KU entfallen, jeder trägt seine eigenen Aufwendungen, wenn die Kinder sich bei ihm aufhalten. Wie ihr dann das Finanzielle regelt, bleibt euch überlassen. Jeder könnte ein Kind bei sich melden, der Vorteil wäre, jeder hat einen Anspruch auf Stkl II und 1x KG.

Ob Du dann, weil Du mehr verdienst als sie, ihr trotzdem Unterhalt zahlst (EU wäre dann wegen der steuerlichen Absetzbarkeit beinahe sinnvoller investiert), bleibt dann eurem Handel überlassen. Sinnvoll ist, Institutionen rauszuhalten, die nur unnötige Feuer entfachen.

Wenn Deine Ex die Kinder jetzt zu 70 % hat und Du zu 30% bist Du voll unterhaltspflichtig. (Auch schon bei 50,1 zu 49,9). Die Frage ist, ob ihr trotzdem eine Unterhaltsminderung vereinbart.

Wissenswert ist: Wie sehr Gluckenmutter ist Deine Ex, wie hoch ist ihr Freizeitbedürfnis, wie gern/ungern arbeitet sie, wie geldgierig ist sie. Auch wenn sie sich durch eine Trennung verändern könnte, ist jedes Detail über diese Fragen wissenswert, um eine kleine Prognose abgeben zu können, wie wahrscheinlich eine individuelle Lösung ist.

Die Wahl über den Aufenthalt haben nicht die Kinder. Die sind zu klein um so etwas zu entscheiden. Die Wahl darüber habt ihr als Eltern, wieviel ihr den Kindern beide Elternteile im Alltag erhalten wollt.

LBM

PS: Schön, dass Du Dich wohlfühlst! Ich tu das auch schon seit (in 5 Tagen) fünf Jahren!!


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2009 23:26




(@doriath)
Schon was gesagt Registriert

Nun aktuell arbeiten wir beide auch am Wochenende gegenschichtig (Krankenpflege). Sie ist also erstmal darauf angewiesen das ich die Kinder jedes 2. WE nehme. Wenn es sich ergibt, will sie ihre Stelle auch irgendwann aufstocken. Ist doch schonmal eine Grundlage für einen Handel. Nich war ?

Gruß doriath


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.10.2009 23:44
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hai!

Aber sicher doch! Bleibt die Frage, wie Deine Ex tickt und ob sie beim Gedanken an KU Dollarzeichen in den Augen bekommt. Arbeite doch mal einen Plan aus, wie Du Dir die Betreuung vorstellen kannst. Dann lass uns drauf gucken und dann redest Du mit Deiner Ex drüber.

Dann wird sich zeigen, wie sie reagiert, besonders wenn sie merkt, dass Dein Ziel ist: Betreuung hälftig, Unterhalt nix (bis wenig).

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 05.10.2009 23:47
(@doriath)
Schon was gesagt Registriert

Mach ich .Melde mich die Tage hier wieder. Erstmal Vielen Dank an alle die sich Gedanken mit gemacht haben.

Gruß doriath


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.10.2009 23:54