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Notwendige Ausgaben zur Erzielung des Arbeitseinkommens

 
(@jens74)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend zusammen 🙂

Ich würde gerne wissen (um den Fragebogen zur Erklärung Kindesunterhalt richtig ausfüllen zu können) was alles "Notwendige Ausgaben zur Erzielung des Arbeitseinkommens" sind/sein können?

Mein Fall stellt ich wie folgt dar:
1. Ich arbeite für eine Zeitarbeitsfirma in den alten Bundesländern und wohne dort in einer von der Firma bezahlten Ferienwohnung. Nehmen wir an, diese kostet 300 Euro pro Monat.
Frage: werden diese 300 Euro wie Einkommen behandelt? nachdem was ich bisher gelesen habe,ja.

2. Ich habe meinen Hauptwohnsitz in den neuen Bundesländern und fahre ca. 2x pro Monat dorthin zahle aber keine Miete da ich ein Zimmer im Haus meiner Eltern bewohne?
Frage: Sind die Fahrten eine notwendige Ausgabe zur......?
Frage: wird das dortige ebenfalls Nichtzahlen einer Miete auch noch fiktiv auf das Einkommen aufgeschlagen und wenn ja, wäre es nicht besser ich würde alles was die doppelte Haushaltsführung angeht erst garnicht angeben?

3. was fällt noch unter diese "notwendigen Ausgaben"

Ich bedanke mich ganz herzlich
Jens

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2008 01:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Jens,

das ist, wie fast immer:

Es kommt darauf an.

1. Was für ein Fragebogen? Wer will da was von dir wissen und warum?

2. Bist du Mangelfall oder bist du in der Lage den Mindestunterhalt nach DT zu leisten?

Auf jeden Fall solltest du den Fragebogen, wenn überhaupt in deinem Sinne ausfüllen.
Also alle Kosten abrechnen und fiktive Einnahmen raus lassen.

Konkret, die 300,- Miete sind keine Einnahmen, sondern Bestandteil deines Jobs
Die ersparte Miete zuhause sind auch keine Einnahmen, sondern Privatangelegenheit.
Die Fahrtkosten sind Kosten und werden abgezogen.

Notwendige Ausgaben sind alles, was du da rein schreibst.

Wenn das der Fragesteller anders sieht, muss er das begründen und ggf. vor Gericht erstreiten.

Aber um es konkret zu machen, wären mehr Details nötig.
Wer fragt und warum?
Wie alt ist das Kind?
Wie viel verdienst du und wie viel Kosten glaubst du abziehen zu können?
Wie viel bleibe für KU übrig?
etc.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2008 01:28
(@jens74)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo

Vielen Dank für deine schnelle Antwort 🙂

zu 1. Also der Frageboden kommt vom Arbeitsamt da meine "Noch"Frau dezeit ALG2 bezieht. Ich habe 2 Kinder welche 9 und 5 Jahre alt sind. Es handelt sich um die "Erklärung" wo man seine Ein-und Ausgaben usw. definiert.

zu 2. Nein ich bin kein Mangelfall und bin in der Lage den Minestunterhalt nach DT zu leisten (und möchte dies auch sehr gern..nur eben richtig) ich habe wenn ich mal 1/12 von meinem Jahresnettoverdienst nehme (mit Nettoverdienst meine ich also den Betrag der letztendlich auf meinem Konto verbucht wird) ein monatliches Nettoeinkommen von 1769 Euro

zu deinen weiteren Ausführungen: die Bearbeiterin vom Arbeitsamt meinte nämlich auf die 1769 Euro werden noch die 300 Euro für die Ferienwohnung draufgeschlagen die meine Firma bezahlt und da ich ja bei meinen Eltern auch mietfrei wohne könnte mir dies noch zusätzlich fiktiv vom Mindestbehalt abgezogen werden.

Bisher nehme ich an ich kann nur meine Fahrtkosten zur Arbeitsstätte angeben sowie meine "Heimfahrten"
Desweiteren habe ich noch 269 Euro unter der Rubrik "Schulden" als Abzug geltend gemacht da es sich um einen während der (noch funktionierenden Ehe) aufgenommen Kredit handelt,und der ist soweit ich weiß schon vom AA anerkannt worden.

Meine Kinder sollen ruhig das Geld erhalten was ihnen zusteht..nur bin ich mir beim Amt nicht ganz sicher..die haben es nicht so mit der korrekten Auskunftserteilung, bzw. der Wahrheit vermute ich..und ich möchte auch nicht unbedingt mein Restgeld  für einen Anwalt rausschmeißen. Deswegen möchte ich das Formular selbst ausfüllen aber trotzdem mit der Chance mich zur Not ein bischen gegen unseriöse Berechnungen vom AA zur Wehr setzen zu können. Deshalb habe ich hier gepostet und bin sehr dankbar für jede Hilfestellung Eurerseits. Wenn Euch die Möglichkeit besteht, Euren Begründungen Gesetzestexte oder Hinweise beizufügen wäre das natürlich die Krönung :thumbup:

Vielen Dank und Gruß Jens

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2008 01:58
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich bin jetzt nicht so der Fuchs wenn es ums Arbeitsamt geht, nur was ich weiß ist, dass sie dich fragen können, aber nicht vorschreiben, was du zu antworten hast.

Sie können dir also nicht vorgeben, dein Einkommen um 300,- fiktive € nach oben zu puschen, weil sie das gerne so hätten.
Nichtsdestoweniger versuchen sie aber genau das! Das hast du schon richtig erkannt.
So etwas kann, wenn überhaupt nur ein Gericht und das würde ich bei einer Dienstwohnung erstmal locker abwarten
Bei den Schulden so ähnlich. Auf dem Fragebogen ziehst du sie ab. Punkt. Da kann die Tante so viele Regentänze aufführen wie sie möchte.

Wenn ich dich richtig interpretiere, zahlst du bereits KU, hast aber keinen Titel oder?
Falls ja, was zahlst du jetzt?

Wenn du stramm kalkulierst kommst du bei Zeile 1 der DT raus, plus 1 weil nur 2 Berechtigte.

Wenn du großzügig bist und nicht um jeden € zanken willst könntest du nach Zeile 3 bezahlen, und dann müsste die Tante schon ganz schön tanzen um da noch was raus zu melken.

Wenn du zankig bist, zahlst du nach Zeile 2 und wartest was passiert.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2008 02:22
(@jens74)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo

Ja,bei den Schulden da hatte ich mal letztes Jahr den Fall, da wollten sie es nicht anerkennen. Dann bin ich zum Anwalt gegangen(aber die sind auch nur auf ihr Wohl bedacht,jedenfalls ehrlich beraten habe ich mich nicht gefühlt, deswegen möchte ich das in Zukunft auch lassen, denn teuer wars auch noch) aber etwas hat er doch geschafft, seitdem war nämlich Ruhe in Bezug auf "Wie erkennen die Schulden nicht an" 😉

Letztes Jahr habe ich aber noch nicht so einen Antrag ausfüllen müssen, damals war das Jugendamt dahinter her aber die haben dann auch Ruhe gegeben als ich mich mit meiner "Noch"Frau auf 300 Euro geeinigt habe. Um die Unterzeichnung eines Unterhaltstitels ist es auch relativ ruhig geworden sprich ich habe seitdem noch keine direkte Aufforderung einen zu unterschreiben.

Das ist also die 1. Erklärung die ich ausfüllen muß. Ich zahle derzeit freiwillig Kindesunterhalt laut Einkommensgruppe 2 also 216 für den Kleinen und 262 für den Großen, sprich 478 Euro.

Es gibt doch aber auf der einen Seite dieser Erklärung wo man seine Einkünfte auflisten muß auch die Spalte "Mietzuschuss/Lastenzuschuss". Würden da nicht rein theoretisch die 300 Euro für die Ferienwohnung vom Arbeitgeber reinkommen oder sind damit Zuschüsse anderer Art gemeint?

Gruß Jens

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2008 02:47
 Ossi
(@ossi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Jens,

ich möchte auch kurz meinen Beitrag zum Thema abgeben.

Zum wohnen bei den Eltern:
Besser ist es einen Mietvertrag abzuschliesen, am besten rückwertig zum Zeitpunkt der Trennung. Kannst bei Zahlungsnachweisen angeben, dass Du bar gezahlt hast. Quittungen können Dir Deine Eltern ja sicherlich entsprechend unterzeichnen. Aber bitte nur realistische Zahlen... 150 € oder so was. Für die Zukunft empfehle ich einen Dauerauftrag einzurichten. Ist auch besser wenn Du die Doppelte Haushaltsführung gegenüber Deinem Finazamt glaubhaft machen willst 😉
Und keine Angst, Deine Eltern müssen diese getürkten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht in ihrer Einkommensteuererklärung angeben, da nur ein Umkostenbeitrag und keine Einkünfteerzielungsabsicht besteht.

Gegenüber dem AA kanst Du die Ausgaben/Einnahmen im Zusammenhang mit der vom Arbeitgeber gezahlten Ferienwohnung meiner Ansicht nach mit Deiner Tätigkeit bei der Zeitarbeitsfirma begründen, da Du ja beruflich bedingt (Zeitarbeitsfirma) sicherlich im ganzen Bundesgebiet eingesetzt werden kannst. Somit ist ein normalerweise unterhaltsrechtlich gebotener Umzug mit Hauptwohnsitz zu Deinem Arbeitsort nicht zumutbar.

Bei mir war das Problem ähnlich, da mir meine Wohnung bei der Zweitaubildung auch durch meinem Arbeitgeber gezahlt wurde und ich nach der Trennung von meiner Geldvernichtungsmaschine auch bei meinen Eltern Asyl gefunden habe. Blut ist halt doch dicker wie Wasser.

Ich hatte auch diesen Fragebogen auszufüllen und hab das AA mit Zahlen (erwerbsbedingte Kosten) so zugeschmissen, dass nie wieder was gekommen ist.

Viel Erfolg!
Ossi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2008 10:41
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und keine Angst, Deine Eltern müssen diese getürkten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht in ihrer Einkommensteuererklärung angeben, da nur ein Umkostenbeitrag und keine Einkünfteerzielungsabsicht besteht.

Sobald ein Mietvertrag  besteht müssen die Eltern das sehr wohl angeben.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2008 10:54
(@jemmy)
Registriert

Hallo Jens

"Mietzuschuss/Lastenzuschuss". Würden da nicht rein theoretisch die 300 Euro für die Ferienwohnung vom Arbeitgeber reinkommen oder sind damit Zuschüsse anderer Art gemeint?

Soweit ich weis, ist damit gemeint:

Mietzuschuss=Wohngeld für Mieter
Lastenzuschuss=Lastenausgleich für Wohneigentum

Dürfte also mit der Ferienwohnung nichts zu tun haben, da diese ja schon bei den Mietkosten/Wohnkosten angegeben werden.
Sieh mal in der Ausfüllhilfe nach, die bei diesen Fragebögen bei ist. Du kannst auch bei denen anrufen und einfach mal nachfragen. In diesem Zusammenhang ist es ganz interessant, wenn du zwei, drei mal da anrufst. Meistens hat man jedesmal einen anderen an der Strippe und kann so die Aussagen die man bekommt vergleichen. Die Ergebnisse sind manchmal recht interessant.

LG Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2008 10:54
(@jens74)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen zusammen und vielen Dank für eure Beiträge

Hallo "Ossi"..ich glaube auch das in Bezug auf den Mietvertrag "Tina" hier Recht hat, zumindest nach dem was ich mir über dieses Thema so bisher angelesen habe.

Hallo "Jemmy" ich habe auch beim AA angerufen wegen so einer Ausfüllhilfe aber die sagten mir, dass es so etwas nicht gibt.

Was darf man sonst noch als berufsbedingte Ausgaben angegeben?

LG Jens

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2008 13:01
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

zum Thema Miete: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind steuerpflichtig, es besteht dann auch eine Veranlagungspflicht.

Das FA prüft dann, ob die Einnahmen anzusetzen sind. Das heißt im Klartext, ob die Miete ortsüblich ist (Vertrag unter nahen Angehörigen). Neben der Steuerpflicht der Einnahmen sind auch Werbungskosten prozentual anteilig an der vermieteten Fläche abzugsfähig. (Schornsteinfeger, Wartung, Absetzung für Abnutzung, usw.). Wird dabei dauerhaft kein Überschuss erzielt (Langzeitprognose), fällt die ganze Vermieterei unter "Liebhaberei", dann werden weder die Einnahmen, noch die Werbungskosten berücksichtigt.

Die Einnahmen jedoch von vornherein nicht anzugeben, obwohl man weiß, das man sie angeben muss, ist Steuerhinterziehung. Das würde ich mir überlegen...

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2008 13:26




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Um mal die Relationen wieder etwas gerade zu rücken:

Die DT geht in 400,- € Sprüngen an dieser Stelle um ca. 20,- € pro Kind rauf oder runter.

Du befindest dich mit 1769,- irgendwo in der Mitte der 2. Zeile.

Alle Tricks nach unten lohnen sich nur, wenn du unter 1.500,- kommst und der Aufwand dafür nicht höher als 40,- € ist.
Soviel zum Thema Miete bei Mama.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2008 13:45
(@jens74)
Schon was gesagt Registriert

Hallo LBM

Genauso sehe ich das auch..aber leider kommen wir jetzt etwas vom Haupthema ab das ja hieß "Notwendige Ausgaben zur Erzielung des Arbeitseinkommens".
Denn mir ging es um die Eintragungen in dieser Erklärung für alles was mit der doppelten Haushaltsführung zusammenhängt.

Wenn das ganze Thema "Notwendige Ausgaben zur Erzielung des Arbeitseinkommens" noch etwas zur Diskussion anregen könnte würde ich mich sehr freuen und bedanke mich schon einmal im Voraus für Eure Antworten.
Aber jetzt muß ich erstmal in die Arbeit 😉

Gruß Jens
p.s. Du sagst es Beppo :thumbup:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2008 13:55