Hallo und guten Morgen,
möchte mit EX eine Trennungs und Scheidungsfolgevereinbarung notariell beurkunden lassen ..
Tenor ist EX verzichtet auf alles gegen einen Betrag von xxxxxx
Ku berechnet sich laut DT nach Einkommen von ca 1800 plus wohnwerten Vorteil von 800€ für mein Haus (hier wird eine Einliegerwohnung vermietet)
nach Stufe 4 .höherstufen nach Stufe 6, da nur 1 Kind...
...soweit so gut...
1) sollte man festlegen, das der Betrag für das ganze Haus gilt ( 800€), da ansonsten noch Mieteinnahmen angerechnet werden und gegebenenfalls Steuervorteile??
2) Ku bis zum 18 Lebensjahr begrenzen? Notar sagt, das wäre nicht notwendig,weil sowieso neu gerechnet wird,wenn Kind Einkommen hat...
3) Ehebedingt wird ein Darlehn der Eltern nach Scheidung abgezahlt...werden solche Zahlungen vomn Netto abgezogen, so das der Ku sinkt und ich die Stufe wechseln kann.. wenn ja wie ??..nur durch Abänderunngsklage??
Freue mich auf Antworten
Gruss Sukram
... noch eine Frage
Wenn der wohnwerte Vorteil einmal mit 800€ anerkannt wird - bleibt er dann immer auf 800 stehen ..ist mir zu hoch , möchte aber keinen Ärger... und ändert schließlich nichts an der Stufe 4..sollten aber Belastungen anerkannt werden,könnte eine niedrige Stufe in Betracht kommen - solte mein wohnvorteil dann noch niedriger ausfallen als momentan angerechnet, dann bin ich wirklich in 1oder2 stufen niedriger einzusortieren. Ich habe mal gelesen , das der wohnwerte Vorteil max. mit 40% des Nettos angerechnet werden kann. Hat hier jemand Informationen / Urteile für mich?
Ein sonniges Wochenende wünsch ich allen...in der Hoffnung endlich in Ruhe gelassen zu werden von den RAtten
Hallo Sukram,
wir waren doch schonmal viel weiter ( http://www.vatersein.de/Forum-topic-11885.html), warum also von vorne anfangen?
Ist dieser "Betrag von xxxxxx" denn jetzt Zugewinnausgleich oder EU-Abfindung? Gut, wenn beides im gleichen Vetrag steht und die Tinte gleichzeitig trocknet, sollte es egal sein, aber lass Dich nicht reinlegen.
Wir waren aber auch schon soweit, dass dieses "xxxxxx" von Dir ja auch irgendwie finanziert werden muss, wohl übe eine Hypothek für Dein Haus und dann natürlich den Wohnvorteil mindert. Zumindest, wenn es ein Zugewinnausgleich ist, also ist es vielleicht doch nicht ganz egal. Dass Du's nicht aus dem Sparstrumpf bezahlst, belegt ja schon dieses "Ehebedingte Darlehn der Eltern". Sowas ist leider immer schwer zu belegen, also mach nicht den Fehler und lass der Ex dieses "xxxxxx" jetzt auch von Deinen Eltern in den Hintern stecken, dass macht Dich nur reicher, als Du bist.
Äusser Dich mal zum Thema Zugewinn und zu der Zahl der x-en. Wenn es wirklich 6-Stellig ist machst Du einen Fehler.
Danke erst einmal...
nun ein wenig genauer...
Frau bekommt aus gemeinsamen Vermögen Summe xxxxxxx
Frau wird befreit aus sämtlichen bestehenden Verbindlichkeiten im Innen als auch Außenverhältnis
Mit Auszahlung von Betrag xxxxx sind sämtliche wechselseitigen Zugewinnausgleichsansprüche erledigt...Parteien verzichten unter Annahme des Verzichtes des anderen wechselseitig auf etwaige weitere Zugewinnausgleichsansprüche.
Die Parteien verzichten ferner auf nachehelichen Unterhalt auch für den Fall der Not und nehmen den Verzicht wechselseitig an. Für Vergangenheit wird kein weiterer Anspruch auf Zahlung rückständigen Trennungsunterhaltes geltend gemacht. Darüber hinaus wird bis zur Rechtskraft der Scheidung kein Anspruch auf Zahlung von Trennungsunterhalt geltend gemacht....
...dann kommt der Punkt mit KU wie oben schon geschildert....
Unterhaltsansprüche orientieren sich grundsätzlich nach Einkommensgruppe 4 der DT , da Ehemann nur 1 Kind gegenüber zur Leistung von Unterhalt verpflichtet ist ist er bereit eine Unterhaltsverpflichtung entsprechend der 6 Einkommensgruppe anzuerkennen.....
Notariell wird das festgelegt,dann muss ich doch nicht zum JA gehen- -? Titel holen für die 4 Stufe oder die 6 ??
..will nun endlich den Mist vom Tisch haben und verpflichte mich das anzuerkennen...werde aber bei einer eventuellen Neuberechnung nicht den Gang zum Gericht scheuen...möchte nur endlich Ruhe haben
Moin,
plus wohnwerten Vorteil von 800€ für mein Haus (hier wird eine Einliegerwohnung vermietet)
Du vermengst zwei Sachverhalte. Die Vermietung ist Einkommen und der "Gewinn" aus der Vermietung steht in deinem Steuerbescheid. Den von dir selbst genutzten Teil des Hauses setzt du mit der ortsüblichen Miete abzgl. sämtlicher Fixkosten an.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin zurück...grins
o.k. Mieteinnahemen sind Einkommen..ist verstanden ..deshalb die Überlegung zu Vereinbaren...wohnwerter Vorteil für die Immobilie - innerhalb der Immobilie kann ich ja vermieten,was ich will...kann mir doch nicht doppelt angerechnet werden ...Beispiel: vermietete mehrere Zimmer bekäme sagen wir mal zusammen 800€ , d.h. doch nicht bei meinem Einkommen Netto + wohnwerter Vorteil+ Mieteinnahmen = Einkommen zur Berechnung des KU??? ..sondern wie ich glaube zu verstehen Netto + wohnwerter Vorteil= Einkommen zur Berechnung des KU
..zu den Fixkosten keine Zinsen und Tilgung ist bezahlt und gehört mir alleine.... sonstige Instandhaltungskosten müßen konkret dargelegt werden laut OLG Hamm
...gibt also keine Fixkosten oder ich muss alle Rechnungen jedes Jahr sammlen für keine Ahnung - Schrauben Ersatzteile oder Reparaturen ect..??
....könnte mir ja auch kein Haus mieten ,was 800€ kostet bei einem Einkommen von ca 1800€ ...hätte dann ja nur 1000€ zum Leben..ein bischen wenig --gell??
Moin,
o.k. Mieteinnahemen sind Einkommen..ist verstanden ..
Anscheinend nicht, denn
bei meinem Einkommen Netto + wohnwerter Vorteil+ Mieteinnahmen = Einkommen zur Berechnung des KU???
Ja.
..sondern wie ich glaube zu verstehen Netto + wohnwerter Vorteil= Einkommen zur Berechnung des KU
Nein. Einkommen ist das, was du einnimmst abzgl. damit in Zusammenhang zu sehender Kosten
...gibt also keine Fixkosten
Und was ist mit z.B. Grd.-St., Versicherung, Schornsteinfeger, etc. pp.?
oder ich muss alle Rechnungen jedes Jahr sammlen für keine Ahnung - Schrauben Ersatzteile oder Reparaturen ect..??
Es gibt hingegen Reparaturrücklagen, die durchaus anerkannt werden.
....könnte mir ja auch kein Haus mieten ,was 800€ kostet bei einem Einkommen von ca 1800€ ...hätte dann ja nur 1000€ zum Leben..ein bischen wenig --gell??
Darum geht es ja auch nicht.
DeeoThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
wohnwerter Vorteil berechnet sich nach der Nettokaltmiete...Grundsteuer Schornsteinfeger ect. können laut Notar nachehelich nicht abgezogen werden ..?!
Rücklagenbildung für Reparaturen ...sollte ich ansprechen 21 Jahre altes Haus 800€ wohnwerter Vorteil o.k. dann aber bitte 200€Rücklagenbildung abziehen d. h. dann wohnwerter Vorteil von 600-700€ würde ich anerkennen!!
Hallo Sukram,
sogar in den Leitlinien der meisten OLG steht, dass bezüglich Mieteinkünften immer Einnahmen minus Werbungskosten berechnet werden. Wie gesagt, es werden nicht die Mieteinnahmen, sondern die Mieteinkünfte zugrundegelegt.
All diese Ausgaben tätigst Du ja, um Deine Einnahmen zu erhalten. Ohne Investition (Schornsteinfeger, Heizungswartung und auch einmalige Aufwendungen..) kannst Du nicht vermieten.
Lass mich raten, SIE hat den Notar gewählt?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
...nein ich habe gewählt..... ist aber so glaube ich nun zu wissen "guter Bekannter" Ihres Notars ...schei....!!.....möchte aber die Vereinbarung hintereinander bekommen , und wir sind uns bis auf den Punkt wohnwerter Vorteil "einig"...sollte der mir so hoch angerechnet werden ist es schnell möglich ...schnell wieder in eine höhere Stufe zu rutschen. Wenn wir jetzt das Beglaubigen lassen würden, wann wird meine Ex dann wieder anklopfen und Auskunft verlangen können - ab dato Juli 2008 2 Jahre später?? also 2010?? wäre wichtig zu wissen - oder klopft sie schon nächstes Jahr an die Tür,wenn der Kleine in die nächste Altersstufe rutscht??
Grundsteuer Schornsteinfeger ect. können laut Notar nachehelich nicht abgezogen werden ..?!
Völliger Quatsch! Zudem hat ein Notar den Willen der Mandanten in ein Vertragswerk zu gießen und sich fachlicher Kommentare zu enthalten. Mich deucht, du solltest den Auftrag anderweitig vergeben.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
5:5 Im Kindesunterhalt bemisst sich der Wohnvorteil des pflichtigen Elternteils nach dem vollen Mietwert. Während der Trennungszeit der Eltern kann es jedoch wegen der noch nicht bestehenden Verwertungsobliegenheit geboten sein, nur den angemessenen Wohnwert unter Berücksichtigung der unter Nr. 5.2 genannten Belastungen anzusetzen. In engen wirtschaftlichen Verhältnissen kann der Tilgungsanteil als Vermögensbildung außer Ansatz bleiben.
.... so steht es in den Leitlinien des Oberlandesgerichts Hamm
zum Unterhaltsrecht
Stand: 01.01.2008
...bei mir beträgt die Netto Kaltmiete 5-5,50€ qm...d.h. Haus ca 150qm Wohnfläche = 800€ . Daraufhin habe ich beim Haus und Grundbesitzerverein angerufen und gefragt was ich so an Miete für mein Haus bekomme. Die Antwort war,das der Mietspiegel 2008 nicht mehr so gelten könne, da nicht vorhersehbar war, das die Energiekosten so dermaßen arg gestiegen sind.= Haus - Baujahr 1987 ... wahrscheinlich nicht die 800€ Miete bringt, da die Betriebskosten zu hoch wären.!!!...die Miete wäre wahrscheinlich so um die 600 - 700€ ..!!...Eventuell ein Argument??
...und das habe ich noch gefunden zu Thema : Da in Ballungsgebieten viele Städte und Gemeinden solche Übersichten veröffentlichen, dienen diese oftmals als Basis von Bewertungen. Allerdings sind die enthaltenen Spannen/Daten sorgfältig am fraglichen Objekt zu überprüfen und anzupassen. Häufig sind zusätzliche Leistungen Gegenstand eines Gutachtens, welche nicht aus Mietspiegeln entnommen werden können (beispielsweise Betriebskosten, Möblierungszuschläge, Mietpreise für Garagen etc.).
Das steht bei /www.bewertung.f2s.com/FSet/FSLoad.htm?Text3 ... habe das mal versucht zu interpretieren und komme zu dem Schluss,das ich bei mir mit ca 600-700€ wohl richtig liege oder??...würd mich über hilfreiche Antworten freuen ..gerne auch von den Moderatoren
Gruss Sukram
Hallo Sukram,
m. E. muss auseinander gehalten werden, ob Du einen Wohnvorteil hast oder tatsächlich Mieteinkünfte.
Beim Wohnvorteil soll ja gegengerechnet werden, dass Du Miete einsparst, weil Du ein Eigenheim bewohnst. Bei Mieteinkünften hast Du tatsächlich Einnahmen und Werbungskosten und nur die Nettoerträge (die dann tatsächlich da sind), können einkommenserhöhend berücksichtigt werden..
Welchen Fall haben wir denn jetzt?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
das "schöne " ist ...wir haben beides...es geht um ein 1Familienhaus mit Einliegerwohnung,die zeitweise vermietet ist
..Haus wie gesagt ca 150qm Einliegerwohnung ca 30qm - wobei bei der Vermietung nicht viel bei rumkommt..wenn AfA (ich weiß darf nicht angerechnet werden auf das Gebäude) in Abzug gebracht wird..dann läuft die Einliegerwohnung in die Miesen!
Hi Sukram,
na das ist ja wirklich schick... also für die steuerliche Berechnung kommt die AfA rein (anteilig für die Einliegerwohnung), m. W. nach werden diese steuerlichen Einkünfte auch für die Berechnung des Unterhalts zugrunde gelegt... aber das wissen andere sicher besser.
Wenn mein Rechtsverständnis mich nicht täuscht, dann würde für die Einliegerwohnung die Mieteinkünfte und für die selbst genutzte Wohnung die ortsübliche Vergleichsmiete zugrundegelegt werden müssen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin sukram,
nach meinem Verständnis widersprechen sich bei Deiner Fragestellung zwei Dinge: Zum einen wollt Ihr in "Bausch und Bogen" eine notarielle Vereinbarung treffen, die Euch beiden (!) Planungssicherheit für die Zeit nach der Scheidung geben soll; auf der anderen fieselt Ihr Kleckerkram auf in einer Weise, die eigentlich nur in erbitterten Scheidungsprozessen üblich ist.
Warum kann man für diesen Wohnvorteil nicht einfach eine Summe festlegen, mit der beide Seiten leben können - und aus die Maus? Ansonsten müsst Ihr auch noch anfangen, Fälle wie den in die Vereinbarung aufzunehmen, dass Du das Haus verkaufst und Einkünfte aus den Zinsen des Verkaufspreises beziehst. Oder dass die Einliegerwohnung leersteht. Oder von Mietnomaden verwüstet wird. oder die ganze Hütte abbrennt oder absäuft und die Versicherung nicht bezahlt. Oder, oder oder....
Ich würde da einen Betrag von 500 oder 600 Ücken reinschreiben und fertig. Alles andere macht nur Anwälte, Gutachter und sonstwen reich.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
...genau das ist mein Tenor.....
..mein Anwalt sagt für mein Haus einen wohnwerten Vorteil von 650€ ( würde man so für ein 1 Familienhaus ansetzen)...ihr Anwalt sagt bis zu 900€ !!! der Notar sagte erst so 700€ und nach dem ersten Entwurf - ich glaube er hat mit dem Anwalt von Ex gesprochen ist auf einmal die Rede von 800€ ..das drängt mich schon an den Rand der 4. Stufe und ich könnte schnell in die 5. rutschen und dann - weil nur 1 Kind =2 Stufen höher in die 7. Stufe,was dann hieße monatlichen KU agzgl.KG in Höhe von 361€ ..bei einem regelmäßigen Einkommen von ca 1800-1900€ schon ein ganzer Batzen!!! oder vertu ich mich da ??..denn ich muß die Kosten meines Hauses auch tragen, und die sind gekanntlich höher als eine Wohnung.!!
...hallo noch einmal hierzu...ich denke das bischen Schei... kriegen wir auch geregelt....1 Fage noch..sollte man den KU bis zur Volljährigkeit begrenzen..oder macht das keinen Sinn...habe mal gehört man sollte bis zum 18 Jahr begrenzen..weiß zwar nicht warum..aber hoffe ihr habt eine Erklärung für mich
Gruss von jemandem , der die Scheiße hoffentlich bald hinter sich hat
Gruss Sukram
Hi sukram,
die Begrenzung bis zum 18. Lebensjahr sit deshalb sinnvol, da mit Volljährigkeit beide Elternteile barunterhaltspflichtig werden. So spart man sich lästiges Prozessieren um die Herausgabe des Titels. Sinnvoll wäre für mich auch die Aufnahme der Neuberechnung sollte das Kind vor dem 18. Geburtstag eine Ausbildung beginnen (denn auch dann ändert sichder KU).
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo und etwas für mich "Neues".. Anwalt sagt wohnwerter Vorteil für mich von 800€ ist zu hoch ...für ein Haus ,das 21 Jahre alt ist würde vor Gericht sogar anerkannt eine Rücklage bilden zu können um Reparaturen o. ä. tätigen zu müßen...d.h. wohnwerter Vorteil wäre mit max.600€ zu beziffern Also liege ich in Stufe 4 und zwar so gerade eben ...egal! Laut Dt - ist zwar für 3 Unterhaltsberechtigte (Frau und 2 Kinder) würde ich aber nur 1 Stufe höher rutschen,weil die Frau (arbeitet ) sich nach neuem Recht selbst zu versorgen hat -soll . also nicht Stufe 6, sondern Stufe 5. Ich soll zum JA und mir den passenden Titel holen und soll Exe den Vorschlag machen den Rest zur Stufe 6 auf ein Sparbuch zu zahlen ...für Sohnemann...das hört sich doch gut an - oder ?
Gruss westbosten