Nochmal KM Unterhal...
 
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Nochmal KM Unterhalt

 
(@spider)
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Hallo zusammen,

ich habe hier jetzt sehr viel gelesen, aber keinen ahnlichen Fall gefunden. Müsste eigentlich zum RA, aber die 190€ Erstberatung  😡 tun im Moment weh.
Vielleicht hat ja jemand eine Meinung.
Ich habe mich im April 2007 von meiner Frau getrennt. Eine Tochter damals 15 Jahre alt. Gemeinsames Haus, aus dem ich ausgezogen bin. Ich habe nach dem Auszug für 1 Jahr die kompletten Fixhosten für das Haus weitergetragen (das haben wir schriftlich festgehalten)und Unterhalt für meine Tochter bezahlt. Meine Frau arbeitet halbtags.
Seit Mai 2008 ist die Frist rum und ich bezahle nun das Haus nicht mehr (verkauft) aber Unterhalt für meine Frau, die immer noch halbtags arbeitet und meine Tochter, die jetzt 16 Jahre ist.
Ich bezahle 250€ im Monat. Diese Summe haben wir uns zusammen ausgedacht (der Tipp kam von ihrer RA)
Scheidung ist noch nicht eingereicht, aber wird in nächter Zeit passieren.

Meine Frage:
Ist der Unterhalt an meine Frau nötig ? Ist es zuviel, oder zuwenig? Wir waren 15 Jahre verheiratet.
Vlelleicht hat jemand Erfahrungswerte in einem ähniichen Fall.
Wenn ich Fakten vergessen habe, bitte fragen.
Gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2008 14:48
(@lupuss)

Hallo Spider,

da Du noch verheiratet bist, klingt 250 € zunächst gut.

Möchtest Du mehr bezahlen, dann tue Dir keinen Zwang an.

Willst Du weniger bezahlen, dann müsstest Du schon echt knapp bei Kasse sein.

Das als ersten Gefühls-Tipp aus dem hohlen Bauch heraus.

Gruß
Thorsten

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2008 15:26
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi spider,

Sind die 250 alleine für deine Ex oder ist da der KU enthalten?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2008 15:45
(@spider)
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Die 250€ natürlich nur KM Unterhalt. Unterhalt für das Kind 325€ in Monat.

Bezahlt man nach der Scheidung mehr Unterhalt an die KM ? Ich dachte, da das Kind jetzt 16 ist und KM auch ganztags arbeiten könnte, würde sich der Unterhalt reduzieren oder ganz wegfallen. Oder muß ich mich auch in diesem Fall mit 3 Jahre Unterhalt für die KM abfinden ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2008 15:53
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, i.a. ist der TU höher als der spätere EU.

Bei euch dürfte es aber so sein, das ihr eine Ausweitung der Arbeit auf Vollzeit durchaus zugemutet werden kann, da das Kind ja fast erwachsen ist. Ich würde es erstmal bei den 250 € belassen (die Zahlungen fürs Haus waren sicher teurer) und nach und nach weiter reduzieren.

Nach dem neuen Recht wären meist nur noch EU bis zum 3. Lebensjahres des Kindes zu zahlen. Allerdings könnte bei langer Ehedauer auch noch darüber hinaus EU fällig sein. Das steht noch in den Sternen der Richter  😉

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2008 16:05
(@lupuss)

Hallo Spider,

jetzt gibt es Trennungsunterhalt (noch verheiratet), da gelten noch die alten Spielregeln.

Bezahlt man nach der Scheidung mehr Unterhalt an die KM ?

Da gelten manchmal neue Spielregeln, die zu weniger Unterhalt führen können. Die Dreijahresfrist gilt aber in Deinem Fall ganz sicher nicht.

Gruß
Thorsten

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2008 16:05
(@spider)
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Danke euch für die Meinungen.
Dann ist es vielleicht besser, keinen RA einzuschalten, sondern die "sanfte Tour" zu nehmen, d.h. den Unterhalt langsam zu reduzieren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2008 17:07