Wollte Wolli's thread nicht "enteignen", daher ein eigener thread nochmal zur gleichen Thematik:
Gehaltserhöhung bekannt geben
Ich bin geschieden, habe für meine Töchter einen Titel, zahle für meine beiden Töchter 8 & 12 KU von momentan € 567 (habe die genaue Zahl grade nicht greifbar, kann die aber heute Abend nachliefern). Mir wurde jetzt eine erhebliche (mehr als 10%) Gehaltserhöhung in Aussicht gestellt und ich frage mich jetzt muss ich das freiwillig angeben und mehr zahlen oder erst mal still schweigen, bunkern und abwarten? Im Feb wurde meine Älteste 12 und ich habe anstandslos und von mir aus den Unterhalt entsprechend des Titels erhöht und seit dem gezahlt und zahle jeden Monat brav und pünktlich.
Ich habe jetzt 10 Jahre geackert und soll nun endlich mal die Früchte der Arbeit ernten dürfen und verständlicherweise möchte ich meiner Ex nicht unbedingt mehr in den Rachen schmeißen als nötig - ich habe kein Problem für meine Kinder zu zahlen, aber möchte auch mal was für mich an die Seite legen (für schlechte Zeiten) und vielleicht endlich mal nach mehr als 5 Jahren die Möglichkeit beim Schopfe packen mit meiner LG in einen kurzen Urlaub fahren zu können.
Darf ich still halten und mich zurück lehnen oder muss ich von mir aus mehr zahlen und von mir aus ungefragt das meiner Ex mitteilen? Die Anwältin meiner LG meinte ich bräuchte nur zahlen wenn Ex und KM schriftlich über JA oder AG Auskunft über mein Einkommen verlangt, von daher sollte ich alles vermeiden was Anlaß geben würde zu der Vermutung ich hätte mehr Kohle zur Verfügung. Stimmt diese Aussage so? Ich bin verunsichert wenn ich Wolli's thread so lese.
Danke für euer Hilfe
nrwdad
Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.
Hi,
eine Gehaltserhöhung brauchen Unterhaltspflichtige meines Wissens nicht initiativ mitteilen. Bei KU bin ich mir aber nicht sicher. Es müsste aber auch hier gelten: die gesetzliche Auskunftspflicht richtet sich nach § 1605 BGB.
(1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden.
(2) Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.
cya,
elwu
Moin,
(1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist.
damit ist die Frage doch beantwortet - "auf Verlangen" heisst ja gerade NICHT "jederzeit" oder "unaufgefordert".
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
sehe ich genauso. Wenn diese frage das nächste Mal auftaucht, und das wrid sie *g*, dann einfach diesen Paragraphen als Antwort kopieren. Das 'auf Verlangen' per Fettdruck hervorheben 😉
cya,
elwu
Danke für eure Antworten - ihr habt mir sehr geholfen damit und ich kann dieser Sache jetzt etwas entspannter entgegen sehen!
Gruss
nrwdad
Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.
Na da bin ich ja mal gespannt was da ab Mitte April und/oder 1. Juli mit dem neuen Unterhaltsrecht unterm Strich raus kommt....
momentan zahle ich € 569 für meine beiden Töchter (8 & 12 Jahre alt), die Ex bekommt nix da sie immer schon freiwillig gearbeitet hat und mit ihrem neuen LG zwar nicht verheiratet ist aber mittlerweile eigene Kinder hat.
Habt ihr nen Tipp für das Rechenwerk was auf einem zukommt? Wo kann ich ggf nachlesen oder nachrechnen was ich mehr oder weniger zahlen muss? Da ich nen Titel habe, muss ich selber auf Abänderung klagen oder kann ich das ggf mit einem Hinweis auf das neue Unterhaltsrecht dann abändern? Möchte ungerne wieder nen "Schwarzkittel" bemühen und denen Geld in den Rachen werfen.
nrwdad
Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.