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Nochmal Frage zu KU und BU

 
(@rebecka)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Ihr habt mir hier bis jetzt sehr weitergeholfen, habe nun mal wieder eine Frage. Danke schon mal für die Hilfe!

Mein Freund muss ja nun Kindesunterhalt an mich zahlen (bin vor 3 Wochen Mama geworden). Eventuell werde ich noch ergänzend ALG2 bekommen (kommt auf die Höhe des Elterngeldes an).

1.Nun würde ich gern wissen, ob ich und er den Unterhalt mündlich unter einander ausmachen sollen (also nach    Düsseldorfer Tabelle) oder sollen wir das vom Jugendamt ausrechnen lassen oder vom Rechtsanwalt?
Was ist denn die beste Lösung oder worin liegen da die Unterschiede?

Dann habe ich noch eine Frage zum Betreuungsunterhalt für mich. Ich habe gelesen, dass der Kindesvater an die betreuende Mutter so viel BU bezahlen muss, dass Sie wieder auf die Höhe des Gehaltes vor der Schwangerschaft kommen muss (mindestens 770€).

2.Wenn ich nun vor der Schwangerschaft um die 900€ neto verdient habe und nun z.B. mit dem Elterngeld+Kindergeld+Kindesunterhalt über die 900€ komme, muss er dann auch BU an mich bezahlen?

3. Mein Arbeitsvertrag ist 10 Wochen vor dem Mutterschutz ausgelaufen, habe dann mit meinem Chef ausgemacht, dass ich bis zum Mutterschutz wenigstens noch auf 400€ Basis arbeite. Das habe ich dann auch so gemacht und habe in der Zeit etwas ALG1 bekommen. Wenn ich mich nun entscheide wieder arbeiten zu gehen (meine Mutter passt kostenslos auf meine Tochter auf) und mich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stelle, also mich arbeitslos melde, muss dann mein Freund in der Zeit wo ich noch keinen Job hab auch BU an mich zahlen oder bekomme ich nur ALG1?

Hoff Ihr könnt mir helfen.

Liebe Grüße an alle Leser

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2010 23:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Rebecka,

Mein Freund muss ja nun Kindesunterhalt an mich zahlen (bin vor 3 Wochen Mama geworden). Eventuell werde ich noch ergänzend ALG2 bekommen (kommt auf die Höhe des Elterngeldes an).

1.Nun würde ich gern wissen, ob ich und er den Unterhalt mündlich unter einander ausmachen sollen (also nach    Düsseldorfer Tabelle) oder sollen wir das vom Jugendamt ausrechnen lassen oder vom Rechtsanwalt?
Was ist denn die beste Lösung oder worin liegen da die Unterschiede?

ALG2 beziehen und Behörden raus lassen geht nicht zusammen.
Er kann zwar einen KU-Titel auch beim Notar erstellen lassen oder dem JA diktieren, was drin stehen soll aber die Arge wird sich auf jeden Fall beim ihm melden und sich erkundigen, ob sie nicht doch etwas BU aus ihm raus schneiden können.

Dann habe ich noch eine Frage zum Betreuungsunterhalt für mich. Ich habe gelesen, dass der Kindesvater an die betreuende Mutter so viel BU bezahlen muss, dass Sie wieder auf die Höhe des Gehaltes vor der Schwangerschaft kommen muss (mindestens 770€).

Ja, aber zusätzlich begrenzt durch seinen Selbstbehalt von 1.000,-€

2.Wenn ich nun vor der Schwangerschaft um die 900€ neto verdient habe und nun z.B. mit dem Elterngeld+Kindergeld+Kindesunterhalt über die 900€ komme, muss er dann auch BU an mich bezahlen?

KG und KU zählen nicht mit und Elterngeld auch nur der Teil über 300,-€.
Privat abwickeln könnt ihr das nur, wenn du nicht zur Arge gehst.

3. Mein Arbeitsvertrag ist 10 Wochen vor dem Mutterschutz ausgelaufen, habe dann mit meinem Chef ausgemacht, dass ich bis zum Mutterschutz wenigstens noch auf 400€ Basis arbeite. Das habe ich dann auch so gemacht und habe in der Zeit etwas ALG1 bekommen. Wenn ich mich nun entscheide wieder arbeiten zu gehen (meine Mutter passt kostenslos auf meine Tochter auf) und mich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stelle, also mich arbeitslos melde, muss dann mein Freund in der Zeit wo ich noch keinen Job hab auch BU an mich zahlen oder bekomme ich nur ALG1?

Ja, denn aus Sicht der Familienjustiz ist er alleine an deiner Arbeitslosigkeit schuld und deswegen Schadensersatzpflichtig.
Du kannst zwar darauf verzichten, aber nicht auf Kosten der Allgemeinheit.

Hoff Ihr könnt mir helfen.

Leider nicht in der erhofften Weise.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2010 23:56
(@rebecka)
Schon was gesagt Registriert

Etwas BU wird er auf jeden Fall bezahlen können. Er hat ein Einkommen von 1500€, bereinigtes Einkommen sind dann 1350€ netto, davon gehen dann ca. 250€ als Kindesunterhalt weg und dann bleiben noch 100€ für mein BU übrig, da ja sein Selbstbehalt bei 1000€ netto liegt.
Stimmt meine Berrechnung?

Also muss er BU bezahlen, auch wenn ich in der Schwangerschaft arbeitslos geworden bin, weil mein Arbeitsvertrag einfach nicht verlängert worden ist?
Ich will ja nicht verzichten und auch nicht auf Kosten der Allgemeinheit leben. Ich möchte nur nich, dass sich Schulden für ihn anhäufen, ich weiß ja das die Arge die Kindesväter meistens nicht sofort anschreiben, sondern eben irgendwann, wenn Sie Zeit dafür finden. Das kann auch mal ein halbes Jahr dauern, möchte dass mein Freund dann weiß was auf ihn zukommt und nicht plötzlich mit Schulden da steht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2010 00:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Deine Rechnung sieht soweit OK aus und wenn ihr das so macht, werden weder Arge noch JA was bemängeln können.

Das mit den auflaufenden Schulden gilt auch nur für das JA, wenn die Unterhaltsvorschuss bezahlen.

Er ist aber sicher gut beraten, die Nachweise über sein Einkommen noch eine Zeit lang aufzubewahren.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2010 00:38
(@rebecka)
Schon was gesagt Registriert

Okay. Dankeschön 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2010 00:38