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Nochmal das leidige Thema Ehegattenunterhalt..

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(@pumadine)
Schon was gesagt Registriert

Hallo erstmal!!
Gerade bin ich auf diese Seite gestoßen und will auch meine Geschichte zum Besten bringen..

Also ich bin seit ca. 6 Jahren mit meinem Lebensgefährten zusammen.Er ist geschieden und hat zwei Kinder (13 Jahre und 18 Jahre). Sein ältester Sohn ist derzeit in der Ausbildung, wohnt aber noch zuhause bei der Mutter.
Mein Partner verdient netto (mit Urlaubs und Weichnachtsgeld zusammen ) ca. 1550 Euro monatlich. Bisher zahlte er 659,57 an Unterhalt für die Kinder. Da unser Geld jedoch recht knapp ist, waren wir der Meinung, man müßte den Unterhalt mal neu berechnen lassen, da der Sohn ja bereits arbeitet. Es lief auch darauf hinaus, dass wir an ihn keinen Unterhalt mehr zahlen müssen,er verdient mämlich 518 Euro netto im Monat und bezieht auch Kindergeld.
Nun fordert seine Ex aber Ehegattenunterhalt (250 Euro), den er bis dato nicht gezahlt hat,weil sein Selbsbehalt unterschritten worden wäre.
Seine Ex arbeitet halbtags bei einem Verdienst von 818 Euro netto, sie lebt mit einem neuen Partner zusammen. Sie wohnen in ihrem Haus,welches mein Partner ihr nach der Trennung überschrieben hat ohne irgendwelche Ausgleichszahlungen zu verlangen.Das Haus ist in ca. 5 Jahren abbezahlt.
Mein Partner ist zu 70 % behindert, wir wünschen uns eine eigene Familie,sprich, ich möchte ein Kind,doch wovon sollen wir das bezahlen?
Da mein Partner durch die hohen Unterhaltskosten einen Kredit abbezahlt (383,50 pro Monat), wissen wir nicht wovon wir noch leben sollen.
Wird sie damit durchkommen?Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Bis dann und Gruß
:phantom:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2007 13:53
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Mein Partner ist zu 70 % behindert, wir wünschen uns eine eigene Familie,sprich, ich möchte ein Kind,doch wovon sollen wir das bezahlen?

Mit der Einstellung würde ich dringlichst! davon abraten "DAS" in die Welt zu setzen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2007 14:07
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Ex hat sich einen Wohnwertvorteil auf das Einkommen anrechnen zu lassen. Ferner ist durch die gefestigte Lebensgemeinschaft kein Unterhaltsanspruch gegeben, so die beiden seit zwei oder mehr Jahren zusammenleben. Ich würde es locker angehen. Soll sie doch klagen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2007 14:38
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Mit der Einstellung würde ich dringlichst! davon abraten "DAS" in die Welt zu setzen.

Dir ist sicherlich bewußt, das
- Kinder Geld kosten (und gerade die Tatsache, dass sich vorher Gedanken drüber gemacht wird, meiner Meinung nach von Verantwortungsbewußtsein zeugt)
- das Geschlecht noch nicht feststeht und man zwangsläufig von "das Kind" spricht
- und dein Anwurf schlicht sinnfrei ist?

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2007 14:44
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Mit der Einstellung würde ich dringlichst! davon abraten "DAS" in die Welt zu setzen.

"das" ist hier wohl als Genus (grammatisches Geschlecht) zum Nomen (Kind) gemeint.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2007 14:46
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

"das" ist hier wohl als Genus (grammatisches Geschlecht) zum Nomen (Kind) gemeint.

Siehste Sky, und genau "DAS" liebe ich an Dir. Philologisch präzise Analysen und Fachwissen bei Pfändung und Strafsachen.

*gelöscht wegen Unsachlichkeit* (Wo steht, dass dies einVerstoß ist? Die meisten Dinge hier sind unsachlich! Außerdem war es eher nett gemeint.)

Ich würde übrigens nie zu meinem Kind "das" sagen auch wenn ich damit gramatisch korrekt bliebe (Konjungtiv I richtig angwandt, Sky?) und schließe mich dem Rest an.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2007 15:02
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

So ist es und wenn man über ein Kind im Sinne eines Kostenfaktors spricht, grade wenn man finanziell weder ein, noch aus weiss, so gibt es zumindest bei mir erhebliche Bedenken.
Vergessen sollte man auch nicht, das der Kinderwunsch nur bei "ihr" existent ist, vom Mann les ich da nix. Tut mir leid, aber wäre mir eine Einstellung, wie im Opener bekannt, so würd ich derweil bei Sexualpraktiken aufs Kondom zurückgreifen - Tropis gibs ja -  das glaubt man ja gar nicht.

In diesem Sinne

...,sprich, ich möchte ein Kind,

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2007 15:03
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Mahlzeit Allerseitz,

bin ein wenig angesäuert...

Zitat suffering_d:
Mit der Einstellung würde ich dringlichst! davon abraten "DAS" in die Welt zu setzen.
Zitat Ende

Die Überlegung, hinsichtlich der Finanzen auf ein Kind zu verzichten, ist sicherlich gerechtfertigt.
Sollte sich der Einwand jedoch auf die 70% ige Behinderung beziehen, gebe ich zu bedenken, dass es sich bei der Feststellung einer Schwerbehinderung um verschiedenste Arten der Behinderung handeln kann, die nie und nimmer einer geplanten Elternschaft entgegen stehen.

Hier im Forum gibt es user (oder deren Partner), deren Ansinnen nach meiner Meinung gänzlich ohne "Hirn" entstanden sind - und - sind die behindert?

LG Jochen

der selbst einen 60%igen Schwerbehindertenausweis hat und trotzdem einen "köstlichen Sohn" gezeugt hat

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2007 15:06
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Behinderung habe ich nicht genommen um mir ein Urteil zu bilden. Siehe kurz oben. Ich habe mich beim lesen auf mein Gefühl verlassen, ist eben aber auch nur meines  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2007 15:09
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Dir ist sicherlich bewußt, das
- Kinder Geld kosten (und gerade die Tatsache, dass sich vorher Gedanken drüber gemacht wird, meiner Meinung nach von Verantwortungsbewußtsein zeugt)
- das Geschlecht noch nicht feststeht und man zwangsläufig von "das Kind" spricht
- und dein Anwurf schlicht sinnfrei ist?

Gruß, Xe

Genau das meinte ich ja, aber Dir scheinen offensichtlich Details im Text entgangen zu sein. Ich werte Dein Post eher als sinnentleert, als Du meines überhaupt beurteilen könntest da Du es schlichtweg nicht verstanden hast.

Gruss

DAS! können wir uns nicht leisten

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2007 15:14




(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Doppelpost *gelöscht*

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2007 15:16
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@suffering_d

Ich würde es bergüßen, wenn du dich auf Fragestellungen beziehen würdest. Nur mal ao alle naslang irgendwas absondern ist nicht drollig.

Insofern:  :verwarnung:

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2007 15:22
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

@suffering_d

Ich würde es bergüßen, wenn du dich auf Fragestellungen beziehen würdest. Nur mal ao alle naslang irgendwas absondern ist nicht drollig.

Insofern:  :verwarnung:

DeepThought

Ich habe mich auf die Fragestellung bezogen, siehst selbst Du jetzt ein Problem?

- und dein Anwurf schlicht sinnfrei ist?

Und darauf hab ich halt geantwortet, oder etwa nicht. Lies nochmal das Eingangsposting und sag mal das da keine Frau ist die nur IHR! eigenes Kind haben will und im Verdruss steht, weil der Gatte Unterhalt zahlt - hm? Beide wissen nicht ein, noch aus um "DAS" und genau darum gehts ein Kind zu bezahlen.

Sei mir bitte nicht bös, aber Deine Verwarnung kann ich in dem Fall nicht akzeptieren. Auch wenn Xe ein Moderator ist, so gibt es keine Garantie das man immer korrekt handelt und urteilt, oder beurteilt.

Manchen fehlt vielleicht auch nur die Zeit.
Gruss

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2007 15:29
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin nochmal

Sei mir bitte nicht bös, aber Deine Verwarnung kann ich in dem Fall nicht akzeptieren.

Das ist für das Bestehen der Verwarnung nicht relevant.

Und nun weiter im Topic!

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
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AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2007 15:34
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo pumadine,

der Unterhaltsanspruch kann verwirkt sein (§ 1579 BGB), wenn eine neue und gefestigte Partnerschaft besteht, mit entsprechender gegenseitiger sozialer Verantwortung. Hier ist das jüngste Kind auch bereits 13 Jahre alt.

Ein weiteres Kind würde ebenfalls in der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden. Mit der geplanten Unterhaltsreform sind Kinder dem Ehegatten auch immer vorrangig.

@Weisnich

So mit Hornbrille und strenger Frisur, aber Kostüm zur Betonung deiner Weiblichkeit. Aber das führt jetzt zu weit.

Was für eine schöne Beschreibung. Es freut mich, wenn ich Deine Phantasie anrege.

Ich würde übrigens nie zu meinem Kind "das" sagen auch wenn ich damit gramatisch korrekt bliebe (Konjungtiv I richtig angwandt, Sky?) und schließe mich dem Rest an.

Es ist grammatisch falsch, zu einem Kind "das" zu sagen. Richtig aber, wenn über das Kind gesprochen wird. Da Klarnamen unerwünscht sind, in diesem Fall das Kind noch nicht mal gezeugt ist, bleibt für eine Sachverhaltsschilderung nun mal keine große Auswahl mehr übrig. Und ein wenig mehr Sachlichkeit würde Dir auch ganz gut stehen.

Wenn ich Deine Beiträge so sehe, hapert es aber nicht nur an der Grammatik, sondern auch an der Rechtschreibung. Von daher ist die Idee mit der Lehrerin gar nicht so schlecht. Es gibt doch Abendschulen. Vielleicht begegnest Du dort Deiner "Traumlehrerin".

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2007 16:28
(@pumadine)
Schon was gesagt Registriert

Das ist ja schön, was ihr alle so schreibt, doch leider ist da wenig Informatives dabei.

1. Ich wußte nicht, dass die grammatikale Ausdrucksweise hier eine so große Rolle spielt,wenn WIR zusammen ein Kind hätten, würde ich es nicht als DAS bezeichnen, es war auf die gesamte Situation bezogen, tut mir leid, dass es manche nicht verstanden haben..
2. Die Behinderung hat mein Partner seit seiner Kindheit, da er an Polio erkrankt war. Meine grundlegende Frage wäre dazu gewesen, ob er damit eventuell einen höheren Selbstbehalt o.ä. hat. Trotzdem würde uns das nicht abhalten, ein Kind zu bekommen(er hat ja schon zwei).
Ach ja, und ich bin es nicht alleine, die ein Kind möchte, denn dazu gehören meiner Meinung nach immernoch Zwei und wir haben uns darüber bereits ausführlich unterhalten!
Der Kinderwunsch stand jedoch schon im Raum, bevor die Unterhaltsforderung der Ex kam..
Mit ihrem neuen Partner ist sie leider noch nicht so lange zusammen, er wohnt bei ihr, das weiß ich vom erwachsenen Sohn.
Es ist zudem auch nicht so, dass ich die gemeine neue Freundin bin, die der 1. Familie das Geld nicht gönnt, wir hatten bis zu dem Zeitpunkt, an dem wir beschlossen haben, den Unterhalt neu berechnen zu lassen, ein sehr entspanntes Verhältnis zueinander, haben auch die Geburtstage teilweise zusammen gefeiert. Nur, wie würdet ihr Euch fühlen, wenn kurz vor Weihnachten der Gerichtsvollzieher an Eure Tür klopft und ihr erfahrt, dass euer Partner im Dezember auch noch mehr Geld an die Ex bezahlt hat, damit sie bloß schöne Weihnachtsgeschenke kaufen kann?
Natürlich bin ich gefrustet, ich bin 25, ich liebe meinen Partner (wenigstens kann ich behaupten ,ich bin nicht des Geldes wegen mit einem zwanzig Jahre älteren Mann zusammen..), aber darf man nicht auch noch Wünsche und Träume haben? Bitte nicht mit dem Satz kommen, das hätte man sich vorher überlegen müssen, ich sage nur:wo die Liebe hinfällt. Momentan leben wir überwiegend von meinem Geld und ich manage die Finanzen, da mein Partner in seiner Situation den Überblick verloren hat und es ihm vor mir unangenehm war.
Ich habe mich hier angemeldet,weil ich dachte, ich könnte mir die Sorgen ein bißchen von der Seele schreiben, weil hier doch eigentlich viele Gleichgesinnte schreiben...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2007 22:50
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo pumadine,

lass Dich nicht irritieren. Deine völlig normale Ausdrucksweise ist hier eben gründlich missverstanden worden. Informationen waren allerdings schon dabei, ich versuche es aber mal anders, wobei ich nur grob rechne:

Bislang wurden 659,57€ für zwei Kinder gezahlt. Das volljährige Kind fällt nun aus der Berechnung heraus. Kommt ein weiteres Kind hinzu, wird für dieses nach Düsseldorfer Tabelle (Einkommensstufe 3) ein Betrag von 233€ angesetzt (dieser Betrag verbleibt in Eurer Familie). Für das 13 jährige Kind 332€ - 16€ KG= 316€. Die Differenz zu den bislang gezahlten 659,57€ beträgt 110,57€ die max. für den Ehegattenunterhalt zur Verfügung stehen.

Wie Deep weiter ober schon gesagt hat, muss sich die geschiedene Ehefrau auch einen Wohnwertvorteil anrechnen lassen.

Vielleicht hilft das bei der Entscheidungsfindung für/gegen ein Kind weiter - neben einigen anderen Gründen  :).

Grüsse
sky

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AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2007 23:39
(@pumadine)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!
Ich habe einige Fragen zum Ehegattenunterhalt!
Die Ex meines Partners fordert seit neuestem Ehegattenunterhalt, der ihr laut ihrer Anwältin zusteht (250 Euro). Sie hat mit meinem Partner zwei Kinder (13 und 18 Jahre alt).Der Große arbeitet mittlerweile und verdient ca. 500 Euro. Er wohnt noch zuhause und daher muß mein Partner ihm jetzt auch keinen Unterhalt mehr zahlen. Bis vor Kurzem zahlte er insgesamt für beide Kinder 660. Ehegattenunterhalt mußte deshalb nicht gezahlt werden, weil sonst sein Selbsbehalt zu niedrig gewesen wäre.Seine Ex hat aber nie eine Verzichtserklärung unterschrieben.
Nun, da der 1. Sohn aus dem Unterhalt rausfällt, will sie den Ehegattenunterhalt. Sie arbeitet halbtags für ca. 800 Euro netto im Monat, seit kurzem wohnt sie mit einem neuen Partner zusammen, der ebenfalls geschieden ist und Unterhalt zahlt, so hat er vermutlich auch den Selbstbehalt von ca. 900 Euro.
Mit Kindergeld, den beiden Einkommen, dem Unterhalt, den mein Partner jetzt für das zweite Kind bezahlt (316 Euro) und dem Einkommen des ersten Kindes leben die vier zusammen von ca.2800 Euro monatlich. Hat sie denn jetzt tatsächlich noch Anspruch auf Ehegattenunterhalt?
Das gemeinsame Haus hat mein Partner ihr nach der Trennung überschrieben, ohne eine Ausgleichszahlung oder Ähnliches zu verlangen. Ihm war es vor allem wichtig, dass die Kinder ihr Zuhause behalten konnten und nicht aus ihrer Umgebung weg mußten, was ich auch verstehen kann.
Vielen Dank im Voraus für nützliche Informationen zu diesem Thema!!! 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2007 23:50
(@pumadine)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sky!!
Vielen Dank für die nette Antwort, das hilft mir schon weiter!! Und es beruhigt mich etwas,dass ich hoffen kann, dass sie vielleicht nicht mit ihrer Forderung durchkommt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2007 23:55
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Doppelposting zu bisherigem Topic zugefügt
Verschoben nach Unterhalt

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2007 23:56




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