Hallo,
hätte mal folgende Fragen.
Erst mal zu meinem Fall:
Bin Männlich, seit 3,5 Jahren geschieden und seit einem Jahr wieder verheiratet.
Das gemeinsame Kind aus meiner geschiedenen Ehe lebt seit Beginn der Trennung bei mir.
Ich erhalte keinen Kindesunterhalt da meine Ex-Frau nicht genug verdient.
Regelmässig tritt das Amt "Grundsicherung für Arbeitssuchende" an mich heran um Unterhalt für die geschiedene Ex-Frau zu fordern.
Meine Ex-Frau arbeitet Teizeit und ist nun von Ihrem neuen Partner im 4 - 5 Monat schwanger und das Amt kommt schon wieder zu mir....
Sie wird jetzt dann sicher bald nichts mehr arbeiten da Sie ja von Ihrem neuen ein Kind erwartet.
1. Bin ich dann immer noch oder bin ich überhaupt (Kind ist bei mir) Unterhaltsverpflichtet?
2. Wird das Gehalt meiner neuen Frau mit angerechnet?
Besten Dank im vorraus für die Antworten.
Hallo mike und herzlich willkommen auf vs,
ich versuchen deine Fragen mal ganz knapp zu beantworten.
Ab 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ist nach aktuellem Gesetz der KV des neuen Kindes deiner Ex gegenüber zu Unterhalt verpflichtet. Wohnen die beiden vielleicht sogar zusammen und bilden eine Bedarfsgemeinschaft?
Leider ist es aber immer so das sich Ämter, wenn sie zahlen sollen erstmal nach einem anderen Zahler suchen. Wie ist denn die aktuelle Situation? Zahlst du derzeit Eu an sie?
Das Einkommen deiner Frau kann höchstens indirekt mit eingerechnet werden. Verdient sie mehr als du könnte sie dir u.U. zu Unterhalt verpflichtet sein.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
da deine Ex nicht für euer gemeinsames Kind Unterhalt zahlst kannst du den doppelten Tabellenbetrag Ku von deinem Einkommen abziehen.
Solange kein Titel besteht musst du auch keinen EU zahlen. Weise das Amt darauf hin, dass deine Ex schwanger von einem anderen ist und ihrer Unterhaltsverpflichtung gegenüber ihrem eigenen Kind schon nicht nachkommt.
Da ihr Neuer ihr unterhaltsverpflichtet ist wäre die Überlegung - sofern du nicht schon einen hast - einen Titel für KU zu erwirken. Sie ist gesteigert erwerbspflichtig und muss alles tun um KU zahlen zu können.
Sophie
Hallo Sophie,
derzeit ist ihr Neuer nicht zu Unterhalt verpflichtet. Das ist er erst ab 6 Wochen vor der Geburt.
kannst du den doppelten Tabellenbetrag Ku von deinem Einkommen abziehen.
Das stimmt so nicht, aoweit ich es weiß. Das wurde durch dieAnrechnung des Betreuungsbonus abgeschafft. Wenn dem nicht so ist, dann stell doch bitte mal ein worauf sich diese Berechnung bezieht.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
Sie ist gesteigert erwerbspflichtig und muss alles tun um KU zahlen zu können.
Das zieht bei Männern aber nicht bei schwangeren Frauen.
Fakt ist, sollte ein Titel über EU vorliegen, dann kann dieser 6 Wochen vor der Geburt abgeändert werden und das wars dann.
Bei dem KU ist der neue Vater zwar in den ersten 3 Jahren der KM zu Unterhalt verpflichtet aber der liegt max. bei knapp 800€.
Somit hat Sie schlichtweg kein Geld für KU....vorerst...
Aber man(n) kann sich einen Titel sich besorgen für KU und die holde Ex in Verzug setzen...evt. nach Jahren hat die Dame dann Geld und man kann es sich dann holen.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Moin,
in Ergänzung: Es kann dir passieren, dass du mit >diesem< Urteil konfrontiert wirst. Meiner Meinung nach greift es jedoch nicht. Der Grund für die Nichterwerbstätigkeit deiner Ex ist nicht eheprägend, da das Kind erst geboren werden wird und die Bedürfigkeit auf eigenem Verschulden beruht. Ferner lebt euer Kind bei dir.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!