Noch nicht geschied...
 
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Noch nicht geschieden --> Ex ist schon schwanger

 
(@koala1)
Rege dabei Registriert

Hallo Leute,

ich habe im Laufe der letzten 12 Monate immer wieder Fragen an Euch gestellt und bisher habe ich auch immer eine recht realistische Einschätzung zu meinen Anfragen bekommen.

Nun sollte so in den nächsten 4-6 Wochen beim Familiengericht ein Termin kommen, durch den meine Scheidung von meiner Nochfrau besiegelt wird.

Meine Frau bekommt aktuell 420 Euro Unterhalt und für unsere Tochter (die fast 5 Jahre alt ist und die ich annähernd gleichwertig betreue) zahle ich 289 Euro.

Als nächstes hätte ich noch einen Sparplan abgeschlossen, der mir als Altersvorsorge anerkannt wird und meine Nochfrau hätte von meinem Anwalt eine Aufforderung erhalten, ihre Arbeitszeit von 20 auf 30 Stunden auszuweiten. Damit wäre ihr Unterhalt dann auf ca. 200 Euro dahingeschmolzen.

Und nun kommt das Neue:
Ich habe ja im Dez. 2010 unsere gemeinsame Wohnung geräumt und meine Nochfrau hat sich wohl gleich (in der Trennungszeit) von ihrem (neuen) Freund ein Kind machen lassen. Meine Tochter hat es mir jedenfalls glaubhaft mitgeteilt, dass ein Geschwisterchen unterwegs ist.
Ihr Neuer hat sich nur inzwischen auch wieder (nach Polen) verdrückt und ist wohl Geschichte.

Für mich ist aber völlig unklar, welche Auswirkungen das nun auf mich hat?
Ich kann mir z.B. nicht vorstellen, dass meine Frau (wenn ein neues Baby kommt) die Betreuung von unserer Tochter noch leisten kann und ich dann überwiegend betreuen muss (ich arbeite vollzeit!).

Darf es für mich denn einen Unterschied machen, wenn meine Nochfrau nun veränderte Lebensverhältnisse hat? Das kann doch eigentlich nicht sein, weil ich sonst ihr zweites Kind mit finanzieren würde - oder ?
Was würde ich mit dem KU tun, wenn ich sogar überwiegend betreuen würde?

Wäre Euch für eine Einschätzung der Situation sehr dankbar
koala

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2011 13:21
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus koala!
Solange das Baby vorhersehbar nach eurer rechstgültigen Scheidung zur Welt kommt, hast Du in finanzieller Hinsicht m.E. nicht zu befürchten.
Wenn das Kind vor diesem Zeitpunkt zur Welt kommt, wirst Du erst mal die Vaterschaft gerichtlich anfechten müssen...
Wie das ganze sich betreuungstechnisch auswirken wird/kannt, wird sich dann schon zeigen.

Was würde ich mit dem KU tun, wenn ich sogar überwiegend betreuen würde?

Sobald Tochter bei Dir gemeldet ist, Zahlungen einstellen bzw. Herausgabe von KU-Titel (falls vorhanden) verlangen.

Danach hast Du zwei Möglichkeiten:
Du verzichtest auf die Forderung von KU und freust Dich, dass Tochter bei Dir lebt oder Du tust es nicht, klagst diesen ein und kriegst trotzdem nichts, weil KM nicht leistungsfähig ist.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2011 13:45
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich bin zwar nicht genau informiert, aber ist es nicht so, dass ein Kind als ehelich gilt wenn es noch einige Zeit nach der Scheidung zur Welt kommt.

Mir würde sich an deiner Stelle auch die Frage stellen warum du unterhaltspflichtig sein sollst, wenn deine Nochfrau ein weiteres Kind bekommt. Mit dem Schuleintritt eurer Tochter könnte deine Nochfrau mehr arbeiten und entsprechend weniger Geld von dir erhalten. Das ein weiteres Kind sie daran hindert, das soll nicht dein Problem sein.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2011 14:46
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Das Gesetz ist hier eindeutig (§1592 BGB)

Vater ist,
1.    der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,

Es gibt den Sonderfall, dass der Ehemann während der Schwangerschaft stirbt. Dann gilt §1593 BGB mit einer Frist von 300 Tagen. Aber Vorsicht, falls noch vor der Geburt erneut geheiratet wird, dann ist der neue Ehemann erst einmal rechtlicher Vater.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2011 15:05
(@koala1)
Rege dabei Registriert

Hallo Leute,

danke für die ersten Statements.

Es hört sich für mich so an (weil das Kind definitiv nach unserer Scheidung zur Welt kommen wird), dass sich meine Ex dann so behandeln lassen muss, als wenn das zweite Kind gar nicht existieren würde.

Versteht mich nicht falsch! Ich mag Kinder. Aber nach dem, was mir die Ex so angetan hat, habe ich keine Lust, sie zu subventionieren.

Mfg
koala

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2011 15:46
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

Hallo,

gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist Vater eines Kindes zunächst der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Wenn das Kind nach Eintritt der Rechtskraft der Scheidung geboren wird, ist diese Regel nicht mehr anwendbar.

Vater ist somit, wer die Vaterschaft anerkennt oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wird.

Für Kinder, die vor dem 01.07.1998 geboren sind, galt der frühere Ehemann als Vater, wenn das Kind innerhalb von 302 Tagen nach Rechtskraft der Scheidung auf die Welt kam. Der frühere Ehemann musste dann die Vaterschaft innerhalb einer bestimmten Frist anfechten, wenn er nicht der leibliche Vater war.

Gruß aus Schwelm

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2011 15:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es hört sich für mich so an (weil das Kind definitiv nach unserer Scheidung zur Welt kommen wird), dass sich meine Ex dann so behandeln lassen muss, als wenn das zweite Kind gar nicht existieren würde.

So ist es auch.
Theoretisch!
Du wirst aber sehr darauf achten müssen, dass du nicht über den Tisch gezogen wirst.

Im Zweifelsfall wirst du eben aus irgendeinem anderen Grund zu EU verdonnert bzw, in einen faulen Vergleich gedrängt.
Dem musst du dann standhalten.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2011 15:58
(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

Muss dann nicht der Vater des jüngsten Kindes wieder mindestens 3 Jahre BU zahlen, zumindest wenn er leistungsfähig ist?

LG, das Schwarzwaldmädel

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2011 16:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin SM,

Muss dann nicht der Vater des jüngsten Kindes wieder mindestens 3 Jahre BU zahlen, zumindest wenn er leistungsfähig ist?

laut Aussage des TO ist dieser bereits wieder nach Polen entschwunden. Die Bereitschaft der hiesigen oder dortigen Gerichtsbarkeit, ihn ausfindig zu machen, seine Leistungsfähigkeit festzustellen und ihn dann auch noch zum Zahlen zu überreden, dürfte überschaubar klein sein.

Natürlich kann ein deutsches Gericht in einem Fall wie diesem keinen BU für den Noch-Ehemann ausurteilen mit der Begründung "Betreuung eines Kleinkindes". Das deutsche Unterhaltsrecht hält jedoch ein paar "Ersatzrezepte" bereit; ggf. ist dann eben beispielsweise von nachehelichem "Aufstockungsunterhalt" die Rede.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2011 16:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Eben!

wenn

Ihr Neuer hat sich nur inzwischen auch wieder (nach Polen) verdrückt und ist wohl Geschichte.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2011 16:24




(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo !

Hätte ich nicht schöner zusammen fassen können.
Der zukünftige ExMann sollte sich darauf gefasse machen EU in Betrag und Dauer zu zahlen als wäre es sein eigenes Kind.
Die Justiz findet da schon einen Grund für - keine Angst !

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2011 17:58