Hallo an alle,
ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Ich habe zur Ehezeiten eine berufsbegleitende Fortbildung begonnen. Damals habe ich Bafög bekommen (Einmalzahlung) wobei ich einen Teil des Bafögs dazu benutz habe, die Lehrgangskosten zu bezahlen. Jedoch den größten Anteil des Bafögs haben wir dann aus einem finanziellen Engpass heraus dazu genutzt um unser Lebensunterhalt abzudecken.
Die offenen Lehrgangskosten habe ich bis dato dann monatlich abgezahlt. Jetzt ist der Lehrgang zu Ende und die monatlichen Zahlungen sind zu Ende.
Meine Frage ist nun: wie verhält es sich mit den Bafökosten? Diese muss ich nun ja auch zurückzahlen.
Ich bin ein Mangelfall und kann den KU nicht voll bedienen. Kann ich diese Kosten (eheprägend) weiterhin als gemeinsame Schulden in Abzug bringen. Bis dato wurden die anerkannt. Das Gericht fordert jetzt allerdings einen Nachweis der Lehrgangskosten, KU Abänderungsklage läuft.
Leider stand ich auch mit dem Abschluss in der örtlichen Tagespresse, so dass ich davon ausgehen muss, dass dieses auch die Gegenseite und das Gericht dieses gelesen hat.
Über Tips u.s.w. wäre ich dankbar...
Mfg
Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo,
hat keiner einen Tip für mich???
Mfg
Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallp Papi,
um was für einen Lehrgang hat es sich genau gehandelt? Hast Du einen staatlich annerkannten Abschluss bekommen?
Was hat der Lehrgang gekostet und wie hoch war das Bafög? Wie lange dauerte der Lehgang? Hast Du während der Zeit Teilzeit gearbeitet? Arbeitest Du nun Vollzeit?
Grüße
Feta
Hallo,
der Lehrgang ist staatlich anerkannt. Ich habe während des Lehrgangs komplett gearbeitet, der Lahrgangs fand immer Abends statt nach Feierabend.
Die Bafögkosten waren in Höhe der Lehrgangskosten.
Mfg
Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo papi,
dann sind die Bafögzahlungen "eheprägend", also müssten verrechnet werden.
Wenn Du jetzt einen wahnsinnigen Sprung im Gehalt machst, aufgrund dieser Weiterbildung, profitiert "EX" natürlich davon mit. Meine Anwältin hat mir mal dazu gesagt:" Sobald ein Karrieresprung auch nur die kleinste Anlage in der Ehe hatte, zahlst Du."
Ich denke deshalb, wenn es in die eine Richtung geht, dann natürlich auch in die andere.
Was ich nicht ganz verstehe ist Deine Aussage: " Leider stand ich auch mit dem Abschluss in der örtlichen Tagespresse, so dass ich davon ausgehen muss, dass dieses auch die Gegenseite und das Gericht dieses gelesen hat."
Grüße
Feta
Hallo,
vielen Dank erstmal für Deine Antwort. Naja mal schauen was draus wird.
Mfg
Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
