Hi ihr,
meine Noch-Frau legte mir Sonntag nahe, das sie schwanger von ihrem Freund ist. (Dieser legte ihr dann gestern nahe, das er ihr Ex ist, aber das ist ein anderes Klagelied)
Da wir noch verheiratet sind, hat die Schwangerschaft noch Konsequenzen für mich? Wir wollen in Ende Februar Anfang März scheiden lassen, heißt das für mich, das ich rechtlich als der Unterhaltspflichtige da stehe und wenn ja, wie komme ich da raus?
Nix gegen ein Kind, aber bitte nicht so ;(
Gruss Tuete
Hallo Tuete,
wird das Kind nach der Scheidung geboren, ist es NICHT ehelich und muss vom Vater anerkannt werden. Das heißt für Dich, wenn die Scheidung ausgesprochen ist, dass für Dich keine Folgen entstehen.
Sollte der Vater jedoch nicht leistungsfähig sein und Deine DEF benötigt Unterhalt, kann es sein, dass Dir Ihre Versorgung obliegt, besonders wenn sie gemeinsame Kinder betreut. Aber "eigentlich" ist der KV vom jüngsten Kind "dran".
Rechtsgrundlage wegen der "Nichtvaterschaft": § 1592 BGB
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
soweit ich weiss gilt dieses Kind noch als ehelich geboren, wenn es soundsoviel Monate nach der Scheidung geboren wird.
Die einfachste Regelung wäre, wenn der KV zum Jugendamt mit dir und der KM geht und bereits vor Geburt die Vaterschaft anerkennt und deine aberkannt wird. Ansonsten bleibt dir vermutlich nichts weiter übrig als nach der Geburt eine Vaterfeststellungsklage zu beginnen.
Sophie
soweit ich weiss gilt dieses Kind noch als ehelich geboren, wenn es soundsoviel Monate nach der Scheidung geboren wird.
Nein, das stimmt nicht, s. § 1592 BGB.
Der Vater eines Kindes ist der, der im Zeitpunkt der GEBURT noch mit der Mutter verheiratet ist. Ansonsten ist es der, dessen Vaterschaft festgestellt/erklärt wird. Deshalb gibt es auch für Kinder, die nach der Scheidung geboren werden, aber vom Ex-Ehemann sind, kein GSR!
Die Regelung, die Du meinst, gilt im Erbrecht. Der sog. "Nasciturus" ist eheliches Kind, wenn es innerhalb vom 300 Tagen nach dem Tod des ehelichen Vaters geboren wird.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
meine Noch-Frau legte mir Sonntag nahe, das sie schwanger von ihrem Freund ist. (Dieser legte ihr dann gestern nahe, das er ihr Ex ist, aber das ist ein anderes Klagelied)
Hallo,
du solltest deiner Nochfrau jetzt nicht auch noch was nahelegen sondern so kommentarlos und schnell wie möglich die Scheidung durchziehen. Die Gründe hat LBM korrekt genannt.
/elwu
Hallo,
du solltest deiner Nochfrau jetzt nicht auch noch was nahelegen sondern so kommentarlos und schnell wie möglich die Scheidung durchziehen. Die Gründe hat LBM korrekt genannt.
/elwu
Gott sei Dank sind wir seeeehr freundschaftlich getrennt. Bin auch so ziemlich der einzige ausser ihrer direkten Familie, der sich gegen Abtreibung etc. ausspricht...... der Furz wird auch ohne den Sp***** gross. Ob ich nun zu ihr fahre weil meine Rasselbande die Bude auf den Kopf stellt oder da noch einer rumschwirrt, der meine Vorlieben nicht teil, ist mir da recht egal 😉 bin ich halt der Onkel *gg*
Sie hat vorhin schon gesagt, das sie von der ersten Vaternennung an seinen Namen einsetzen wird und da auch drauf besteht, das er für sein Sprössling einstehen muss.
Scheiden werden wir uns sicherlich vor der Geburt - ich helfe wo ich kann, aber schlafen werde ich zu Hause
Danke euch für die Infos, werde vorsichtshalber meinen AW informieren und ihn bitten, das irgendwie dem JA oä nahezulegen.
So long Tuete
P.S. Ironie an der Geschichte ist: Ich wollte von uns zweien immer noch nen Kind......... zum Heulen