Hallo zusammen,
ich lese hier schon seit einiger Zeit still mit und muss nun leider selbst um Rat fragen.
Folgende Rahmendaten:
- Tochter aus vorheriger Beziehung (12)
- Einkommen des Vaters (2493 Netto), Keine Einkommen aus Kapital, Grund oder Ähnlich
- Einkommen der Mutter unbekannt
- Lebensmittelpunkt der Tochter ist bei der Mutter
Heute erhielt ich einen Brief von der Stadt, dass der Ex Drache vor Ort war um sich bezüglich des Unterhaltes zu Informieren.
Geforderte Nachweise sind:
- Lohn und Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate
- Einkommenssteuererklärung des letzten bzw. vorletzten Jahres (für 2021 habe ich die Steuer noch nicht gemacht)
- Bescheide über Lohnersatzleistungen (gab es nicht)
- Nachweise über Grundbesitz, Einkünfte aus Kapital, Vermietung und Verpachtung (nicht existent)
- Nachweise bei Selbstständigkeit (nicht relevant)
Weiterhin wurde ich in dem Schreiben in für den Monat März auf Grundlage von Mindestunterhalt bereits in Verzug gesetzt, da meine Tochter im März 12 wurde.
Meine Berechnungen sehen wie folgt aus:
Bereinigtes Netto: mit 5% sind 2368€
Zu zahlender Unterhalt laut DDT: 587€ - 109,5€ Kindergeld = 477,5€
Sehe ich das so weit richtig, oder habe ich einen Fehler irgendwo? Wenn ich mir z.B. Online Rechner für Unterhalt ansehe komme ich auf 508€ und das verunsichert mich natürlich etwas.
Danke und Gruß,
Kelevra
Ich habe die Tabelle zufällig noch offen. Mit deinem Netto landest du in der Tat in Stufe 3, aber wenn nur ein unterhaltberechtigtes Kind hast wird eine Stufe nach oben gestufft. Daher der Unterschied zu den Online-Rechnern. Hast du weitere Kinder geht es wieder Stufen runter.
Du bist mit 2368€ aber sehr nah an der Grenze von 2300€ für eine Stufe nach unten. Mit privater Altersvorsorge könntest du das Einkommen vielleicht weiter nach unten bereinigen. Könnte aber auch eine Menge Stress induzieren und vielleicht ist es dann einfacher die 30€ zu akzeptieren. Mit der nächsten Gehaltserhöhung und Unterhaltsüberprüfung würde es dann irgendwann sowieso wieder hochgehen.
Um besser rechnen zu können wäre dein OLG interessant.
Liegt dein Arbeitsweg unter 10 km einfach weil du die Pauschale ansetzt?
Welchen Betrag hast du bisher bezahlt?
Private Rente kannst du bis ca 4/5% abziehen, wenn auch eingezahlt.
Hallo,
prinzipiell bist Du aller 2 Jahre zu einer Einkommensauskunft verpflichtet und die üblichen Unterlagen sind Einkommensnachweise der letzten 12 Monate und die letzte vorhandene Steuererklärung.
Die weiteren geforderten Unterlagen sind bei Dir irrelevant, weil nicht vorhanden und da schreibst Du das einfach so hin.
Du bist außerdem verpflichtet die Unterhaltszahlungen an die aktuelle DDT und die gültige Altersstufe anzupassen.Weil das Kind 12 geworden ist gilt jetzt eine andere Altersstufe.
Wie Ruffys schon geschrieben hat muss zunächst Dein bereinigtes Einkommen bestimmt werden. Wie das passiert steht in den Unterhaltsleitlinien des zuständigen OLG (wo das Kind wohnt). In aller Regel ist die 5%-Pauschale ungünstig, es sei denn Du hast wirklich nur minimale berufsbedingte Ausgaben. Der größte Posten sind in der Regel die Fahrtkosten zu Arbeit, wobei der Arbeitsweg doppelt zählt, also hin und zurück. Für die ersten 30km (einfach) kannst Du 0,42 Euro pro km ansetzen, bezogen auf 220 Arbeitstage und dann durch 12 Monate. Bei 10km einfach wären, dass 20x0,42 Euro = 8,40 Euro x 220 = 1848 Euro : 12 = 154 Euro.
Weiterhin kannst Du eine nachgewiesene Altersvorsorge (Riester, aber auch andere Rentenversicherung, oder auch längerfristige Sparverträge) bis ca. 4% vom Brutto als Altersvorsorge abziehen.
Damit würde aus meiner (und Ruffys) Sicht sich Dein bereinigtes Netto noch einmal reduzieren. Ansonsten ist es richtig, dass Du bei nur einer unterhaltsberechtigten Person (Dein Kind) eine Stufe höher in der DDT eingestuft wirst.
Der jetzt neu berechnete Unterhalt (wenn Du ihn rechnerisch akzeptierst und richtig gerechnet wurde!) gilt ab dem Monat der Inverzugsetzung. Ggf. musst Du dann die Differenz nachzahlen.
Sollte ein Titel gefordert werden, dann kannst Du Dich dem nicht verweigern, da das Kind einen Anspruch darauf hat. Du kannst nur versuchen die Begrenzung auf das 18. Lebensjahr einzufügen. Du kannst einen Titel bei einem JA Deiner Wahl kostenfrei erstellen lassen.
VG Susi
Sollte ein Titel gefordert werden, dann kannst Du Dich dem nicht verweigern, da das Kind einen Anspruch darauf hat. Du kannst nur versuchen die Begrenzung auf das 18. Lebensjahr einzufügen. Du kannst einen Titel bei einem JA Deiner Wahl kostenfrei erstellen lassen.
Ergänzend:
oder gegen eine kleine Schreibgebühr beim Notar Deines Vertrauens, falls das JA z.B. bei der Begrenzung nicht mitzieht. 😉
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!