Nicht leistungsfähi...
 
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Nicht leistungsfähig -Forderungen Jugendamt?!

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(@nixena)
Rege dabei Registriert

Hallo Sakoku!

Ich an Deiner Stelle würde mich darauf einrichten, daß Du zurückzahlen darfst.
Denn der Haken an der Argumentation ist, daß wenn das alle so machen würden, das den Staat wohl ne Menge zu viel kosten würde:
Geh ich in ne Ausbildung und meld mich leistungsunfähig die nächsten Jahre... Das mach ich dann so lange bis das Kind 18 ist.
Das wäre viel zu einfach!!!
Deswegen gibt es ja die gesteigerte Erwerbspflicht bei Unterhaltspflichtigen...
Und das ist meiner Meinung nach das Einzige, was ihr "durchgeboxt" habt: Das ihr diese gesteigerte Erwerbspflicht aushebeln konntet und dafür UHV beantragt werden durfte!
Immerhin hast Du Dich selbst dazu entschlossen, eine Ausbildung zu machen.

Als z.Bsp. ungelernte Bäckereiangestellte hättest Du den Mindestunterhalt aufbringen können
und nur darum geht es dem Staat > keine Zahlungen leisten zu müssen.  
Es gab hier mal einen Thread mit/ von einem Studenten, der sich das auch so gedacht hatte wie Du.
Da haben die Männers hier ihn auch eines besseren belehren müssen.

Nebenbei gefragt:  Warum sollte die Allgemeinheit für Dein Kind aufkommen, nur weil Du eine Ausbildung machst?
Immerhin hättest Du auch weiterhin das Fernstudium machen und nebenbei arbeiten gehen können...
Und so leid es mir tut, solange Dein Kind nicht geschlagen und mißbraucht wird, interessiert der Status Deines Kindes hier in Deutschland nun wirklich nicht...

Das mal als Argumentationskette pro Unterhaltsschulden, die ich schon zig-fach lesen durfte...
und die für mich durchaus logisch und schlüssig ist. Wenn ich ein Kind in die Welt setze, muß ich auch die finanzielle Verantwortung tragen können, oder?
Auch wenn dies bedeutet, meine eigenen Träume weit nach hinten schieben zu müssen...

Richte Dich besser darauf ein...
Mein Männe darf noch bis 2016 abbezahlen. Das Schöne ist, daß die sich in der Regel auch auf geringe Ratenzahlungen einlassen.
Unterhaltsschulden sind immerhin Ehrenschulden.
Und Dein Kind hat, Gott sei Dank, noch Eltern, die sich drum kümmern können...
Der einzig machbare Weg für Euch wäre, das Wechselmodell nachvollziehbar umzusetzen.
Dann würde keiner von Euch Unterhalt verlangen können und somit auch keiner Schulden anhäufen.
Dies als kleiner Tipp für die Zukunft, falls dies bei Euch umsetzbar ist?  

@Tina:
Denkst Du, man könnte tatsächlich eine solche Vereinbarung treffen? Privat vielleicht, aber doch nie und nimmer mit amtlicher Stelle. Das kann ich mir nicht wirklich vorstellen... Ich denke, die gehen von vornerein davon aus, daß es klar ist, daß der Vorschuss aufläuft.
Ich hab noch von keinem Fall gehört, daß der nicht zurückgezahlt werden mußte... Belehr mich hier bitte eines Besseren, wenn es anders ist.

Liebe Grüsse
Nixena

"Das Leben eines Menschen ist das, was seine Gedanken daraus machen" Marc Aurel

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2008 13:56
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Belehr mich hier bitte eines Besseren, wenn es anders ist.

Ich musste ihn nicht zurückzahlen!  :rofl2:

LG Thomas

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2008 14:00
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Nixena,

das ist ja die gute Frage an der ganzen Sache.

Gibt es keinen Unterhaltsvorschuß und der Unterhaltspflichtige ist nicht leistungsfähig wird das festgestellt und es gibt halt keinen KU. Da laufen dann auch keine Schulden auf, es sei denn man hätte einen Titel unterschrieben.

Der Vorschuß wird gezahlt, wenn der Pflichtige entweder nicht gewillt ist zu zahlen oderes nicht kann. Ist er unwillig laufen die Zahlungen der Kasse als Schulden bei ihm auf.

Ist er leistungsunfähig bin ich mir nicht so ganz sicher was passiert oder ob das vom "good will" des AB abhängt. Ich würde dazu tendieren es so zu handhaben wie in dem Fall das jemand nicht zahlen kann und auch kein Vorschuß gezhalt wird. Also keine Schulden. Aber ich befürchte fast, da es ja wider um öffentlich Gelder geht, dases in dem Fall eben genau anders ist. Das trotz festgestellter Leistungsunfähigkeit das Amt sich vorbehält den Vorschuß später zu fordern, falls der Schuldner zu Geld kommt. Aber sich bin ich mir da eben nicht und hab auch noch nichts wirklich eindeutiges gelesen.

Tina

P.S.: Jemmys Aussage bestärkt mich in meiner Befürchtung das es vom der Laune des jeweiligen Staatsdieners abhängt

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2008 14:05
(@sakoku)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Jemmy und Nixena!
Gut, dann lasse ich mir eine gewisse Unreife vorwerfen (im Übrigen habe ich beim JA angerufen), aber bevor ich etwas falsch mache, lasse ich lieber den Anwalt ran.
Es ist ja auch nicht so, dass mir mal eben eingefallen ist, dass ich studiere. Sondern ich habe noch während meiner Ehe angefangen und bin dann nach der Trennung auf Vollzeit-Studium umgestiegen, damit ich schneller fertig bin. Nebenbei dann noch der Job, damit ich dem Staat nicht noch zusätzlich auf der Tasche liege, sondern mich selbst ernähren kann.

Grüße
Sakoku

Thomas, warum wurde es dir erlassen?

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Themenstarter Geschrieben : 03.06.2008 14:09
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

mein Mann musste die UVG-Leistungen in Höhe seiner Leistungsfähigkeit zurückzahlen, aber darüber hinaus sind keine Schulden aufgelaufen.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2008 14:22
(@nixena)
Rege dabei Registriert

@Jemmy:
:phantom: Wie hast Du es angestellt?

@Tina:
Meiner Meinung nach ist er aufgelaufen, weil sie sich der gesteigerten Erwerbspflicht aufgrund der Ausbildung entzogen hat.
Sie hat sich bewußt leistungsunfähig gemacht!
Anders wäre es meiner Meinung nach, wenn sie arbeitssuchend wäre und einfach keinen Job findet.
Dann könnte man vielleicht nochmal drüber reden...  

@Sakoku:
Es geht hier nicht um Angriff gegen Deine Person von meiner Seite, sondern nur darum, daß Du die Argumentation verstehst.
Ich selbst weiß nur zu gut, wie leicht man unverschuldet, in Situationen gerät, die man einfach nicht bedacht hat, weil einem die Erfahrung fehlt.
Würdest Du als Mann hier so etwas schreiben, wärest Du von Beginn Deines Threads ganz anders angegangen worden.
Als Beispielthreads:
                                    http://www.vatersein.de/Forum-topic-12429.html
                                    http://www.vatersein.de/Forum-topic-6806.html
Unter Studium + Unterhalt findest Du sicher noch mehr...
Für mich ist diese Argumentation schlüssig und sinnvoll. Ich persönlich würde niemals auf die Idee kommen, andere für mein Kind zahlen zu lassen.
Es gibt immer Wege, so etwas zu umgehen. Aber das sind Dinge, die obliegen jedem selbst.

Liebe Grüsse
Nixena

*edit: Link hinzugefügt*

"Das Leben eines Menschen ist das, was seine Gedanken daraus machen" Marc Aurel

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2008 14:29
(@jemmy)
Registriert

Hallo Sakoku

Gut, dann lasse ich mir eine gewisse Unreife vorwerfen ...

Vergiss das! Dieser Satz zeugt eher von Unsicherheit. Aber die ist nachvollziehbar, wenn man Neuling im Familienrecht ist.

(im Übrigen habe ich beim JA angerufen)

Habe ich etwas überlesen? Wenn nicht, wir können nicht Hellsehen. Dann wäre es doch interessant zu wissen, was die gesagt haben? Aber schon komisch, dass du darüber noch nichts geschrieben hast.

, aber bevor ich etwas falsch mache, lasse ich lieber den Anwalt ran.

Dir ist aber schon klar, dass der Kamerad auch nicht für Lau arbeitet?

Thomas, warum wurde es dir erlassen?

Das ist ne längere Geschichte. Ich wollte die UV Schulden begleichen, aber es wurde darauf verzichtet ( war auch kein hoher Betrag ).

LG Thomas

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Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2008 14:34
(@sakoku)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Jemmy und die Anderen!
Habe schon geschrieben, dass ich heute beim JA angerufen habe. Die haben mir dann gesagt, dass es fast 500€ sind, allerdings auch, dass mein Fall an das Landesamt übergeben wurde.
Und ich habe mich doch nicht bewusst leistungsunfähig gemacht, da ich doch schon vor der Trennung angefangen habe zu studieren. Und das JA hat ja auch geschrieben, dass ich die Ausbildung zu Ende machen darf.
Ok, ich bin auch nicht die Person, die andere zahlen lassen will. Doch habe ich mich bemüht, so schnell wie möglich zu studieren, damit ich bald zahlen kann.
Aber ok, wenn ich die Schulden zurückzahlen muss, kann ichs nicht ändern. Und wenn ich fertig studiert habe, ist die Chance auch größer, dass ich das problemlos machen kann.
Eskima, was bedeutet "in Höhe seiner Leistungsfähigkeit"?

Grüße
Sakoku

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2008 14:47
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Nixena,

Meiner Meinung nach ist er aufgelaufen, weil sie sich der gesteigerten Erwerbspflicht aufgrund der Ausbildung entzogen hat.
Sie hat sich bewußt leistungsunfähig gemacht!

Sehe ich anders. In ihren alten Threads hat sie es ja ausgeführt. Sie hat ungelernt gejobbt und während der Ehe ein Fernstudium angefangen (also liegt der Grund für die Lesitungsunfähigkeit ja irgenwo noch zu Ehezeiten). Dieses ist ihre Erstausbildung (die ihr niemand zugusnten des Unterhalt verwehren darf). Evtl. kann man ihr entgegenhalten das sie auf Vollzeitstudium umgestiegen ist und damit nicht mehr soviel Geldverdeint hat.

Mit deiner Argumentation dürfte ja kein Unterhaltspflichtiger mehr eine Erstausbildung beginnen bzw. fertig machen, da er sich irgendnen Jobsuchen muß. Das kann auch nicht sein.

In den meisten Fällen hier geht es ja darum das man nach erfolgter Erstausbildung ein Studium anschließen möchte und das kollidiert dann wirklich mit der Erwerbsobliegenheit.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2008 14:50
(@schrippe)
Schon was gesagt Registriert

hallo Sakoku,
sieh mal hier rein:
www.wer-weiss-was.de/theme64/article4129142.htmlgrüße aus berlin

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2008 14:54




(@nixena)
Rege dabei Registriert

Hallo Sakoku!

Jetzt hab ich einen Thread gefunden, der es etwas rosiger für Dich ausschauen läßt:

Fakten: 1) Das Studium ist Deine Erstausbildung
             2) Du hast keinen Titel unterschrieben

Dann lies hier: http://www.vatersein.de/Forum-topic-11722.html

@Tina:
Jip, hast Recht. Das hab ich bis dato überlesen gehabt. Bin aber in der Zwischenzeit auch dahinter gekommen. Also nur noch der Wechsel von Fern- auf Vollzeitstudium...

Liebe Grüsse
Nixena

"Das Leben eines Menschen ist das, was seine Gedanken daraus machen" Marc Aurel

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2008 14:58
(@sakoku)
Schon was gesagt Registriert

Nixena und Schrippe, danke für die Links!
Beruhigen etwas!

@ Tina: ich habe nicht weniger Geld verdient -Job-mäßig blieb  alles beim alten nach der Trennung! Was sich verändert hat, ist, dass ich Vollzeit studiere = schneller fertig = weniger UHV.

grüße
Sakoku

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2008 15:03
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Rehi Sakoku,

Eskima, was bedeutet "in Höhe seiner Leistungsfähigkeit"?

Ist auch eine komplizierte Sache, in Kurzform: Das Familiengericht hat eine Leistungsfähigkeit in Höhe X festgestellt, den Unterhalt hat mein Mann gezahlt und die Kinder bekamen ergänzend UVG-Leistungen. Der Gegenseite war es zu wenig (Mangelfall) und ging vors OLG. Das OLG hat gemeint, dass die Höhe X zu gering sei und legte einen höheren Betrag fest.

Somit hatte er auf Schlag über 4000 DM (!) Schulden über die Differenz. Zum Glück aber bei der UVG-Kasse, denn die hat ihm Ratenzahlung eingeräumt.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2008 15:08
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