Hallo liebe VS-ler!
Habe letzte Woche ein Schreiben vom Finanzamt erhalten, in dem stand, dass mein Guthaben mit meinen Unterhaltsschulden verrechnet wird. Da bin ich aus allen Wolken gefallen, da ich eigentlich mit meinem Anwalt durchgeboxt hatte, dass ich nicht leistungsfähig bin aufgrund meiner Erstausbildung. Wurde auch vom Jugendamt bestätigt.
Ich habe zwar Ende der Woche einen Termin mit meinem Anwalt, damit es mir bis dahin nicht ganz so schlecht geht, hoffe ich hier auf erste Informationen, was da passiert sein könnte.
Also, hier die Fakten: Bin noch im Erststudium und jobbe nebenbei, um mir mein Leben zu finanzieren.
Das Jugendamt hat Forderungen von ca. 5000€ an mich.
Muss ich die nun zurückzahlen, obwohl mir doch bestätigt wurde, dass ich nicht leistungsfähig bin?
Verzweifelte Grüße
Sakoku
Morgen sakoku,
hast du denn ein Schriftstück in dem explizit deine Leistungsunfähigkeit festgestellt wurde oder wurde da vielleicht in irgendeiner Form was davon geschrieben, das du den anlaufenden KU zurückzahlen mußt, da du derzeit nicht leistungsfähig bist, aber grundsätzlich pflichtig?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina!
In dem Schriftstück steht nur drin, dass ich derzeit nicht leistungsfähig bin. Und dass sie zu gegebener Zeit meine Leistungsfähigkeit überprüfen werden. Und dass ich mitteilen muss, wenn ich mein Studium beendet habe.
Aber nichts davon, dass ich was zurückzahlen muss. Und mein Anwalt hat mir auch mehrmals versichert, dass das so stimmt.
Letztes Jahr haben sie dann diese Überprüfung gemacht, mein Anwalt hat ihnen mitgeteilt, dass sich nichts geändert hat (hat auch Belege mitgeschickt). Und seitdem haben wir nichts mehr gehört.
Grüße
Pauli
Hm,
Habe letzte Woche ein Schreiben vom Finanzamt erhalten, in dem stand, dass mein Guthaben mit meinen Unterhaltsschulden verrechnet wird.
dieser Satz sagt mir 2 Dinge: Du hast mit deinem Job neben dem Sutdium soviel verdient das die Steuern zahlen mußtest, oder sehe ich das falsch?
Vielleicht nimmt das JA daher an, das du Einkünfte verschwiegen hast und daher eben eingentlich leistungsfähig gewesen wärst. Wobei mit schleierhaft wäre, warum das JA das FA überhaupt anschreibt. Irgendwas ist da nicht so ganz nachzuvollziehen
Tina
Ergänzung:
Jetzt hab ich aber mal ne ganz doofe Frage: In deinen alten posts outest du dich ja als KM. Warum mußt du überhaupt KU zahlen? So wie ich es verstanden hab betreut ihr euer Kind doch in etwa zu gleichen Teilen. Oh, doch nicht du 2 Tage, er 4.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo!
Habe einen Teilzeit-Job, dort bin ich als Studentin angestellt, zahle also fast keine Steuern und liege grad so beim Selbstbehalt. Das habe ich aber damals schon angegeben, das Jugendamt hatte meine Gehaltsmitteilungen.
Ja, ich bin eine KM. So ungefähr betreue ich unsere Tochter zur Hälfte -aber eben nicht ganz. Sie ist auch immer öfter bei mir, aber ich bezweifle, dass mein Ex dem Wechselmodell zustimmt, da ihm ja dann etliche Euros durch die Lappen gehen.
Grüße
Sakoku
Wird noch gezahlt, ist ja "erst" das3.Jahr.
Ja, ich weiß, dass ich auf die Aussage des Anwalts warten muss. Aber du kannst dir nicht vorstellen, was ich grad durchmache. Bin echt am Ende, weil ich so Angst habe, dass ich jetzt vor einem riesigen Schuldenberg stehe, die letzten Jahre Job, Studium und Kind unter einen Hut gebracht habe, damit ich bald fertig studiert habe, um dann sowas zu erfahren.
(Wenn es denn überhaupt so ist -ich weiß ja nicht, wie groß die Chance ist, dass der Fehler beim Jugendamt liegt)
Zudem wollten mein Mitbewohner und ich in ne größere Wohnung umziehen, damit meine Tochter ein eigenes Zimmer bekommt, was -bei den häufigen Aufenthalten hier - endlich nötig wird. Aber das wäre ja blöd, mehr Geld zu investieren, wenn da im Hintergrund der Schuldenberg ist und es immer mehr wird...
Grüße
Sakoku
Wenn es denn überhaupt so ist -ich weiß ja nicht, wie groß die Chance ist, dass der Fehler beim Jugendamt liegt)
Ich kann mir eher vorstellen das das JA es einfach mal versucht. Allerdings muß ja, um Gelder beim FA ans JA weiterzuleiten irgendein Beschluß da sein.Das FA darf nicht ohne ein Schriftstück einfach mal sagen: Kommt ja von nem anderen Amt wird schon so stimmen...
Da muß irgendetwas da sein das dieses Vorgehen rechtlich abdeckt. Schau doch nochmal genau nach was in den Schriftstücken des JA steht.
Deine Panik ist verständlich, hilft aber nicht weiter. Allerdings geht es dir mit dieser Sache eben nicht besser als jedem Vater der zu Unterhalt verpflichtet ist. Imemr wenn derStaat zahlt versucht er alles, um möglichst viel Geld zurückzubekommen.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Wie gesagt, es steht drin, was ich geschrieben habe. Und seit der Überprüfung nach 2 Jahren haben wir nichts mehr gehört. Da haben sie mich angeschrieben, wir haben geantwortet, dass ich immer noch studiere und das wars, es kam nichts mehr vom Jugendamt.
Mir ist schon klar, dass er anderen Vätern nicht besser geht. Ich fühle mich nur so hilflos, weil ich nicht weiß, wies weitergehen soll. Wenn ich mir noch einen Zweitjob suche, heißt das a)noch weniger Zeit fürs Studium b) und auch weniger Zeit für meine Tochter.
Aber egal, ich mich halt abwarten und dann seh ich schon, was Sache ist!
Sakoku
Hallo Sakoku,
kann es sein, dass es einen Titel über Unterhalt gibt?
Dann vermute ich nämlich, dass aufgrund deiner momentan Nichtleistungsfähigkeit das JA momentan auf regelmäßige Zahlungen "verzichtet". Um auf der sicheren Seite zu sein bräuchtest du dann eine Abänderung, sonst häufen sich tatsächlich Schulden auf. Nur ein schriftlicher Vermerk vom JA, dass du nicht leistungsfähig bist, reicht da nicht.
eskima
Hallo Eskima!
Einen Titel heißt doch, was zu unterschreiben oder?
Wie gesagt, ich habe nur das Schreiben, in dem das JA bestätigt, dass ich derzeit nicht leistungsfähig bin.
Meine Kontakte zum Jugendamt sind auf 2x beschränkt, das Schreiben und dann nach 2 Jahren nochmal Nachfrage nach meinem Einkommen (ohne Antwort des JA nach Anwaltsschreiben).
Grüße
Sakoku
Hallo Sakoku,
wenn du nie eine Unterhaltsforderung freiwillig anerkannt hast und auch kein Gericht dich dazu verurteilt hat, dann gibt es keinen Titel. Dann hat das JA aber für mein Empfinden auch keine Rechtsgrundlage, sich Geld vom FA von dir zu holen.
Natürlich kann eine erneute Überprüfung deiner Einkommensverhältnisse stattfinden, in die das Guthaben beim FA mit einfließt.
Ich würde beim FA Bescheid sagen, dass du nicht damit einverstanden bist, dass dein Guthaben an das JA ausgezahlt wird.
eskima
Hallo zusammen!
Ohne Dir einen Schrecken einjagen zu wollen, nur mal so nachgefragt:
Könnte es sein, daß das UHV-Amt und nicht das Jugendamt das in die Wege geleitet hat?
Mein Schatzi hat nämlich die Schulden bei denen (immerhin bezahlen ja die den UHV) und nicht beim Jugendamt.
Und der UHV wird immerhin aus Staatskasse bezahlt, oder???
Mein Männe war auch leistungsunfähig für ein paar Monate und so häuften sich die Schulden...
Ich dachte, das sei immer so?
Immerhin heißt es Vorschuss... und der wäre dann der Mindestunterhalt von 125,00 € / Monat.
Aber da sind andere sicher klüger als ich...
Ich hoffe für Dich, daß es anders ist.
Liebe Grüsse
Nixena
"Das Leben eines Menschen ist das, was seine Gedanken daraus machen" Marc Aurel
Hallo Nixena!
UHV-Amt? Bei mir ist es Jugendamt/ Landratsamt. Und irgendwann, das habe ich heute erfahren, wurde es dann an das Landesamt für Finanzen weitergeleitet. Was die machen -keine Ahnung. (W.g. ich baue auf meinen Anwalt)
Es ist mir klar, dass das nur ein Vorschuss ist. Aber meines Wissens, wenn man leistungsfähig wäre, aber nicht zahlt. Da ich nicht leistungsfähig bin, da ich noch studiere, hieß es, ich muss nichts zurückzahlen. Meine Ausbildung ist ja auch die Chance, später zahlungsfähig zu sein. Denn ohne Ausbildung liegen die Chancen für einen Job über dem Selbstbehalt ja nicht so hoch. War die Begründung meines Anwalts -und das JA war einverstanden.
Liebe Grüße
Sakoku
Hi,
na eins glaube ich klarstellen zu können. Nach >>§7 Abs.1 UhVorschG<< gehen die UH-Ansprüche an das Land über. Damit fordert also nicht das JA (und ist auch kein direkter Ansprechpartner) sondern das Land. Wie die Ämter bei Dir aber organisiert/angesiedelt sind weiss ich nicht.
Die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen ist dort auch angesprochen. M.M.n. kommt es sehr genau darauf an, wie die Formulierungen in den beiden Schreiben vom JA/Landratsamt aussehen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
. M.M.n. kommt es sehr genau darauf an, wie die Formulierungen in den beiden Schreiben vom JA/Landratsamt aussehen.
Gruss oldie
Genau deshalb hatte ich ja nachgefragt. ich kann mir gut vorstellen das da irgenwo in nem kleinen Satz was davon steht, das es vorbehalten bleibt den Vorschuß bei Lesitungsfähigkeit zurückzufordern.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Sakoku,
im Eingangspost sagst Du
Das Jugendamt hat Forderungen von ca. 5000€ an mich.
.
Die schreiben doch nicht "Rück mal 5000 Ücken rüber." sondern sagen auch, womit sie die Forderung begründen inkl. Vorgangsnummer - such noch mal richtig.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ich habs grad nochmal rausgekramt.
Im 1. Schreiben vom Jugendamt steht nur drin, dass ich nicht leistungsfähig bin und dass sie sich vorbehalten, zugegebener Zeit nochmal mein Einkommen zu prüfen.
Ein 2. Schreiben gibt es nicht, nur die Anfrage wg. meines Einkommens, worauf der Anwalt ihnen dargelegt hat, dass ich immer noch nicht mehr Geld habe, da ich immer noch studiere. Daraufhin haben wir nichts mehr gehört.
Alos nichts von Geld, das sie zurückfordern werden.
@Oldie:
ich habe auch nichts schriftliches vom Jugendamt, sondern nur die telefonische Aussage von heute morgen. Dass ich dort Schulden habe (aber nicht wieviel), ist am Steuerbescheid ersichtlich -meine 80€ die ich raus bekomme, zieht das Jugendamt ein.
Vom JA habe ich noch NIE irgendwas wegen Rückzahlungen bekommen.
Grüße
Sakoku
Hallo
Etwas verstehe ich nicht. Du studierst, dass impliziert, dass du eine gewisse Reife haben solltest.
Warum greifst du dir nicht mal das Telefon und rufst da an? Statt hier Ewigkeiten zu spekulieren, wäre es doch naheliegend, da mal nachzufragen, was da läuft
und auf welcher Rechtsgrundlage die Aktionen seitens der UVK gestartet wurden.
Es kann doch nicht sein, dass du in deinem Alter einen RA brauchst, um für dich zu telefonieren, denn mehr kann der auch nicht machen, solange nichts schriftliches und rechtsmittelfähiges vorliegt.
Nebenbei erwähnt, solange du von der UVK kein Entlastungsschreiben hast, aus welchem eindeutig hervorgeht, dass keine Unterhaltsschulden mehr vorhanden sind, schuldest du den UV. Meines wissens nach, ist es gängige Praxis, dass der geschuldete Unterhalt irgendwann erlassen wird, doch ist das eine "good will" Entscheidung. Die Unterhaltsschulden müssen nicht erlassen werden. In jedem Fall, kann es nicht schaden, sich mit der UVK gut zu stellen.
LG Thomas
*edit*
Du musst, als der KV den UV beantragt hat, eine Rechtswahrungsanzeige bekommen haben. Mit diesem Schreiben wurdest du " in Verzug " gesetzt.
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World