Hallo alle zusammen,
vorerst mein grosses Lob an alle die Helfen.
Ich habe bereits viel Infos in eurem Board gelesen und bin über die fachkundigen Kommentare erstaunt.
Nun zu meinem Problem - Ehegattenunterhalt:
Ich finde bisher immer nur Musterberechnung die den Mangefall berücksichtigen.
Eventuell kann mir hier jemand ein Beispiel für folgende Situation geben:
monatliches Netto-Durchschnittseinkommen inkl. Sonderzahlungen 2.390,- EUR
Ich habe einen 3 jährigen Sohn, der bei seiner Mutter leben wird.
Meine Frau ist selbstständig und hat ein leicht schwankendes Einkommen, im Mittel 1.300,- EUR.
Dazu bekommt meine Frau bisher das Kindergeld in Höhe von 154,- EUR auf Ihr Konto.
Unser Sohn hat einen Kindergartenplatz der 239,- EUR / Monat kostet.
Des weiteren zahle ich einen Kredit in Höhe von 265,- EUR / Monat für unser Auto ab.
Wie sieht es mit privaten Kosten aus, Altersvorsorge, Handyrechnung, etc. ? Wird so etwas berücksichtigt ?
Wir werden in kürze auseinanderziehen, meine Frau bleibt in unserer Wohung. Sind hier Ihre oder meine Mietkosten zu berücksichtigen?
Ich wäre für Hilfe dankbar (ich hoffe keinen Thread übersehen zu haben, der mein Problem aufgreift).
Liebe Grüße aus Hamburg
[Editiert am 22/2/2005 von MrTrustme]
hallo,
eine genaue berechnung dürfen und können wir nicht machen.
wende dich dau bitte an einen rechtsanwalt.
mel
Hey, ja das habe ich bisher in anderen Threads schon bemerkt.
Aber immer wieder tauchen halt Muster auf.
Mir reicht ja nur die exemplarische Vorgehensweise:
-Netto im Durchschnitt über 12 Monate
-dann 5% Pauschale abziehen
-das ist die Grundlage für den zu ermittelnden Kinderunterhalt
-davon 1/7.......dann 3/7.....
Hier fehlt mir leider noch die genaue Reihenfolge. Um einen Anwalt werde in natürlich nicht herumkommen.
Das Rechnen übernehme ich natürlich 😉
Moin MrTrustme,
die Reihenfolge ergibt sich aus den unterhaltsrechlichen Leitlinien des dafür zuständigen OLG (>hier<).
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo MrTrustme!
Von mir nur ein paar allgemein-gültige Aussagen:
Der Unterhalt richtet sich vornehmlich nach den Leitlinien deines OLG-Bezirkes. Du findest diese hir in den Aufsätzen. Damit steht und fällt vieles.
Wenn deine Frau das Kind bei sich behält, zahlst du den KU nach Düsseldorfer Tabelle. Die Berechnung des "bereinigten Einkommens" steht ganz konkret in den Leitlinien. Beachte dabei die Werbungskosten. Was du abziehen darfst und was nicht, musst du auch dort nachschauen! Das betrifft z.B. den Autokredit, je nach dem, ob du das Auto für die Arbeit brauchst oder nicht.
Der EU wird zusammen mit dem Einkommen deiner Frau bemessen. Bei Zwei-Verdiener-Ehen werden die beiden Einkommen zusammen als Grundlage angenommen (Jahreseinkommen durch 12)
Auch was den Selbstbehalt angeht und was er abdeckt, kannst du dort auch entnehmen. Meistens ist Miete und andere private Kosten dort enthalten. Ist leider so...
Die genaue Berechnung kann dir nur ein Anwalt machen, oder eben einer, der sich damit auskennt...
Grüße
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
hi,
von mir auch noch ein tip in richtung kindergartenbeitrag:
der beitrag wurde ja bisher nach dem einkommen von euch beiden berechnet, deswegen ist er so hoch. deine frau sollte sich an das zuständige jugendamt (ist hier bei uns dafür zuständig) wenden und, da ihr ja nicht mehr zusammenlebt eine neuberechnung machen lassen. der beitrag lässt sich dadurch oft erheblich senken, teilweise sogar oft runter bis auf null...
gruß
tortour
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
Hey, klasse. Das waren doch schon mal hilfreiche Tipps.
Die Leitlinie hat mir hinsichtlich einer Musterberechnung leider noch nicht weitergeholfen.
Aber natürlich wird sie gelesen und ist auf jeden Fall hilfreich 😉
Mach dir nichts draus, ich hab's die bestimmt 5mal gelesen 😉 Heute weiß ich, wie es darin läuft.
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
