Hallo Gemeinde,
versuche mich kurz zu fassen. Werde meine Partnerin im nächsten Jahr heiraten :thumbup:. Habe aus erster Ehe 2 Kids von denen
eins noch Abi (KU nach DDT Stufe 5) und das Andere gerade ein Studium beginnt (Unterhalt für ihn noch in Diskussion wg Bafög usw.).
Beide wohnen bei der KM.
Im Zuge der Heirat müssen wir uns noch auf die jeweiligen Steuerklassen verständigen da wir beide voll arbeiten und hier habe ich gehört, dass
beim Kindesunterhalt der Splittingvorteil der neuen Ehe allen Kindern zugute kommen muss, wenn sie aus der alten Ehe stammen.
D.h. das die KM von der Wiederheirat profitiert indem sie mehr KU für das privilegierte Kind fordern kann, weil ich dann mehr Netto habe? Ich muss dann die 3 nehmen, meine Frau die 5 und weniger Netto in Kauf nehmen (wo sie doch überhaupt nicht akzeptiert wird)?
Bitte keine Grundsatzdiskussion: das Geld ist doch für das Kind o. ä., ist für mich ein rotes Tuch .. Geld das gezahlt wird kommt doch nie in voller Höhe bei den Kids an sondern landet bei der KM :knockout:
Wir lassen mal außer Acht, ob 3/5 oder 4/4 sich grundsätzlich mehr lohnen würde ......
Welche Optionen haben wir, frei zu entscheiden welche Steuerklasse nach der Heirat wir wollen.... zumal bei KU DDF Stufe 5 (plus 90 € Schulgeld) ich keinen Mangel sehe ....
Danke an alle.
Gruss RP
Moin
Wenn ihr beide annähernd gleiches Einkommen hat, macht 3/5 keinen Sinn. Spätestens beim Jahresausgleich, der ebenfalls bei der Berechnung des UH-rechtlichen Einkommens einfließt, werden Vor-/Nachteile ausgeglichen. Von daher gibt es keinen StKl-Vorteil, wie er in den URL bzw. in der DT verstanden wird. D.h. es ist egal, ob 3/5 oder 4/4 gewählt werden. Und da das so ist, würde ich 4/4 wählen, um keine falschen Hoffnungen zu wecken.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin zurück,
Danke für die Antwort. Ich verdiene das Doppelte .... 4/4 war auch mein Ansatz. Hält das den Gegebenheiten stand?
Bei 3/5 würde ich ca. 420 Euronen mehr Netto haben und meine Dame ca. 290 Euronen weniger ...
Gruss RP
Moin
Deiner zukünftigen Frau (ZF) darf kein Nachteil entstehen. Das heißt, Dein Splittingvorteil kann abzüglich des Nachteilsausgleiches Deiner ZF durchaus als Einkommensplus beim UH-rechtlichen Einkommen zwecks KU-Ermittlung einfließen.
Also: 420€ - 290€ = +130€ Einkommen
Wenn insgesamt ein steuerlicher Vorteil wegen lediglich Heirat entsteht, empfinde ich dies auch als fair.
Gruss oldie
PS: Übrigens bin ich für die Abschaffung dieser altertümlichen Anschauung von mit der Ehe verbundenem Splittingvorteils. Das ist inzwischen ungerecht hoch drei. Naja, usw. usf.. 🙂
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.