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neues Unterhaltsgesetz - setzt dieses die alte Urkunde außer kraft ?

 
(@donald-duck)
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Hallo zusammen,  🙂

ich möchte mich kurz bei Euch vorstellen. Mein Name ist Tom, bin 36 Jahre alt und habe einen 9 jährigen Sohn mit meiner Ex ( nicht verheiratet ).

So jetzt zu meiner Frage :

Im Jahr 2003 habe ich eine Urkunde über Unterhaltsverpflichtung an meine Ex abgeschlossen. Nun kam ein schreiben vom Amt, dass diese den Unterhaltsanspruch wegen des neuen Gesetzes nochmals überprüfen. Ich muß und bin verpflichtet Auskunft zu geben. Ist das korrekt ? Kann die Unterhaltszahlung erhöht werden trotz Urkunde ? In meiner Urkunde ist beglaubigt, dass ich ab 2005 bzw. ab 2011 mtl. 135 % des jew. Regelbetrages der entsprechenden Altersstufe zahlen muß.

Da ich jetzt mehr verdiene wie damals wäre die lachende meine Ex  :mad:. Mein Gehalt setzt sich aus Fixgehalt und Provision zusammen. Kann nur das Fixgehalt zur Berechnung herangezogen werden, da die Provision schwankt ?   

Über Eure Antworten freue ich mich.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2008 00:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Donald,
herzlich willkommen im Forum auch für die Rechte von Erpeln.

Im Jahr 2003 habe ich eine Urkunde über Unterhaltsverpflichtung an meine Ex abgeschlossen. Nun kam ein schreiben vom Amt, dass diese den Unterhaltsanspruch wegen des neuen Gesetzes nochmals überprüfen. Ich muß und bin verpflichtet Auskunft zu geben. Ist das korrekt ?

Ich gehe mal davon aus, dass diese Urkunde ein Unterhaltstitel ist und das Amt das Jugendamt oder?
Alleine wegen des neuen Gesetzes dürften Sie dich nicht fragen, wenn du aber zuletzt in 2003 Auskunft gegeben hast, musst du jetzt wieder neu Auskunft geben.

Kann die Unterhaltszahlung erhöht werden trotz Urkunde ? In meiner Urkunde ist beglaubigt, dass ich ab 2005 bzw. ab 2011 mtl. 135 % des jew. Regelbetrages der entsprechenden Altersstufe zahlen muß.

Ja.
Die Unterhaltssätze, die Einkommensstufen und die Prozentsätze haben sich geändert und finden sich in der neuen DT von 2008 wieder. Diese findest du hier wieder.

Da ich jetzt mehr verdiene wie damals wäre die lachende meine Ex  :mad:. Mein Gehalt setzt sich aus Fixgehalt und Provision zusammen. Kann nur das Fixgehalt zur Berechnung herangezogen werden, da die Provision schwankt ?   

Die lachende Dritte ist in dem Fall nicht Daisy, sondern euer Kind, dies als schwacher Trost.
Aber, ja wenn dein Einkommen steigt, steigt möglicherweise auch der KU.
Berechnungsgrundlage ist dafür ein 12tel deines Jahreseinkommens inkl. der Provision dieser letzten 12 Monate.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2008 00:25
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wann wurde die letzte Auskunft über dein Einkommen verlangt?

Ist dir bekannt, dass eine Beistandschaft eingerichtet wurde?

Bezieht die KM evtl. UHV?

Die Ausrede mit dem neuen Unterhaltsrecht ist Dummzeug in Tüten (>hier< und Antwort 457 >hier<)

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2008 00:35
(@donald-duck)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,

danke für die schnelle Antwort. Das hatte ich so befürchtet ;(

Wenn das Geld für meinen Sohn wäre oder besser gesagt direkt bei Ihm aufs Konto kommen würde, wäre das kein Thema. Leider kann meine Ex das Geld jedoch anderweitig gut gebrauchen  :frustrierend:

Hallo Deep Thought,

letzte Auskunft war beim erstellen der Urkunde - Unterhaltstitel - 2003.

Was ist bitte eine Beistandschaft ? Und was bedeutet UHV ? Gibt es eine Kürzelliste  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2008 00:42
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

hehe  🙂

Die Abk.
von Abk.
ist Abk.

>Abkürzungen<

Beistandschaft heißt, das JA kümmerst sich um den KU statt eines RA.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2008 01:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Beistandschaft heißt, dass sich das JA um den Unterhalt kümmert.
In dem Fall kann es auch sein, dass das JA UHV (Unterhaltsvorschuss) leistet.

Aber ganz ehrlich, Kinder kosten auch Geld. Wenn du glaubst, dass Daisy von deinem Unterhaltsbetrag noch viel für sich abzweigen kann, müsste dein Kind Hungerödeme haben.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2008 01:02