Hallo Gemeinde,
in einigen Tagen beginnt das neue Studienjahr. Im April hat das Bafög-Amt letztmalig Staub aufgewirbelt. Seitdem habe ich vom Bafög-Amt nichts mehr gehört bzw. zu lesen bekommen. Das studierende Kind übt sich schon länger in Funkstille.
Muss ich vom studierenden Kind für das neue Studienjahr eine Immatrikulations- bzw. Rückmeldebescheinigung anfordern? Oder gilt die Unterhaltsforderung vom Beginn des Studiums gleich für die gesamte Studienzeit?
Danke schon mal vorab ...
Hi malsehen,
das Kind muss dir regelmäßig nachweisen das es noch studiert. Dazu gehört auch die Imma des aktuellen Semesters. Ebenso könntest dusogar Scheine uned Prüfungsergebnisse abfragen.
Grß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen