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Neuer Titel?? wegen Unterhaltsrecht 2008

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(@skillshot)
Rege dabei Registriert

Hallo midnightwish,

aha so geht das also, warum steht das nirgenswo?? 
was geht die tabelle von 3 unterhaltsberechtigten aus??  pfffttt

Danke Skillshot

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2008 19:08
(@romyh)
Registriert

ein "pfffft" hört hier niemand gern, ja?

Anmerkungen:


1. [...]

Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein. Anmerkung 6 ist zu beachten. Zur Deckung des notwendigen Mindestbedarfs aller Beteiligten – einschließlich des Ehegatten – ist gegebenenfalls eine Herabstufung bis in die unterste Tabellengruppe vorzunehmen. Reicht das verfügbare Einkommen auch dann nicht aus, setzt sich der Vorrang der Kinder im Sinne von Anm. 5 Abs. 1 durch. Gegebenenfalls erfolgt zwischen den erstrangigen Unterhaltsberechtigten eine Mangelberechnung nach Abschnitt C.

[...]

6. Der Bedarfskontrollbetrag des Unterhaltspflichtigen ab Gruppe 2 ist nicht identisch mit dem Eigenbedarf. Er soll eine ausgewogene Verteilung des Einkommens zwischen dem Unterhaltspflichtigen und den unterhaltsberechtigten Kindern gewährleisten. Wird er unter Berücksichtigung anderer Unterhaltspflichten unterschritten, ist der Tabellenbetrag der nächst niedrigeren Gruppe, deren Bedarfskontrollbetrag nicht unterschritten wird, anzusetzen.

[...]

Siehe ma da, steht hier auf der Seite....

Romy

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2008 19:53
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