Hallo, ich bin die "Neue" 😉
Erstmal ein kurzer Lebenslauf:
Ich (ledig) bin/war alleinerziehend mit meinen Töchter 5 & 6J. und bekam bisher teils UH vom KV oder UVG, sowie eine komplette Bezuschussung für die Kindergarten Beiträge.
Seit 12.´04 bin ich arbeitslos (habe mich voller Elan nach meiner erfolgreichen Lehre zur Fachoberschule angemeldet und dann resigniert! ;( )
Seit 2003 habe ich nun einen tollen Partner und erstmals einen "Vater" für die Kinder an meiner Seite. Ich bin daher vor kurzem mit den Kindern in den Heimatort meines Freundes gezogen und teste das Leben "inoffiziel" als Lebensgemeinschaft.
Er ist also momentan ein Dauergast, nicht umgemeldet (offiziell ist er noch immer Junggeselle der bei Muttern lebt 😉 ) und auch dem Jugendamt nicht bekannt!
Noch nicht! Aber wohl ist uns nicht dabei!
Was passiert denn nun, wenn ich dem JA melde, dass es einen neuen Partner gibt, mit dem ich nicht nur Bett und Kühlschrank teile, sondern der auch mal bei Bedarf Miete und andere Kosten übernimmt?
Verfällt dann die Beistandschaft, bzw. der Anspruch für UVG? Denn verpflichtet bin ich ja die neuen Umstände beim JA zu melden. Muss dann der neue Partner die Kinder mit versorgen, wenn der KV wegen "Stempelgeld" im Winter den UH Zahlungen nicht nachkommen kann?
Was die Zuschüsse zu den Kindergartenbeiträgen betrifft, gehen wir ebenfalls davon aus, dass diese dann wegfallen, da vermutlich das Gehalt von meinem Freund mit angerechnet wird, oder?
Allerdings fände ich es ziemlich ungerecht wenn es so wäre! Da das dann ja auf Kosten meines Freundes passiert. Denn er hat die beiden schliesslich nicht in die Welt gesetzt, müsste aber nun von heute auf morgen mich und zwei Kinder mitversorgen, was meiner Meinung eigentlich Aufgabe des KV sein sollte :exclam: !
Steht einem nicht sowas ähnliches wie "Probeleben/wohnen" zu, bevor man alles offiziel ummeldet und bekannt gibt?
Ich hoffe ich habe das jetzt nicht zu wirr geschrieben und man steigt noch durch, denn wir wären über jede hilfreiche Info sehr dankbar!
Danke und beste Grüße,
marilena306
Hallo marilena,
den UVG bekommst du, solange ihr nicht heiratet. Kindergartenzuschuss bekam ich auch, weiss aber nicht, ob das Bundesland abhängig ist.
Das Einkommen deines LG wird an allen möglichen und unmöglichen Stellen angerechnet, aber für die Kinder bleibt immer noch der KV verantwortlich.
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege 😉
Gruß AJA
Hey!
Nein..also ich würd dich da jetzt nicht korrigieren @AJA ...
Sehe das auch so.. UVG gibt es ansich erst nicht mehr bei einer Heirat...allerdings gibt es da wohl teils auch unterschiedliche Auffassungen .. wegen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft ... wie es dann mit UVG ist...
Allerdings, eine eingetragene Lebenspartnergemeinschaft nach §1 LPartG würde ebenfalls einen Anspruch auf UVG ausschliessen .. aber das rifft hier ja auch nicht zu..
Bei dem Kindergartenzuschuss..ja..hm..bin ich mir nicht so sicher..abner das hängt ja vom Einkomen der KM ab , in diesem Fall, oder doch vom "Familieneinkommen" ?
Und wie @AJa es schon schrieb..angerechnet wird das Einkommen des neuen Partners dennoch oftmals überall u an unmöglichen Stellen..
Und auch da liegen leider einige "Ungerechtigkeiten" vor ..
Gruß
Jens
Mensch, ihr seit ja schnell mit den Antworten! Danke :red:
Möglicherweise muss ich mich mal bei dem zuständigen JA vorsichtig heran tasten und raushören wie das hier so gehandhabt wird.
Dieses "inoffizielle" Leben soll ja nun doch irgendwann in Ehe, gemeinsames Kind und Haus bauen enden und kein Dauerzustand sein, um möglichst viele Behörden anzuzapfen.
Wenn das liebe Geld, was keiner hat, nicht immer alles so kompliziert machen würde! :knockout:
Ich fühl mich nur nicht so wohl dabei, einem Junggesellen, der sich jeden Schund leisten konnte, nun das Geld aus der Tasche zu ziehen, weil ich nun Kinderschuhe, Miete und Schulranzen größtenteils von seinem Geld bezahle. Von heute auf morgen ne Familie zu versorgen ist ja nun auch nicht so einfach!
Ich könnte ja neben dem Arbeitsl.geld vom Sozi unterstüzt werden, allerdings wird uns das dann doch etwas zu gefährlich. Nicht nur weil uns jemand anschwärzen könnte (Nachbarn oder auch einfach nur der KV), sondern auch weil die Kindergärtnerin die Frau des Sozi Boss ist!
Aber wie auch immer es mal endet, er wollte uns ja schließlich und große Träume kosten eben etwas mehr 😉
Danke schon mal für die Antworten!
Gruß,
marilena306
Hallo marilena,
das Unterhaltsvorschussgesetz gibt es m.E. nicht her, dass UHV beim Zusammenleben mit einem neuen Partner entfällt. Wenn ihr allerdings heiratet, entfällt der UHV tatsächlich.
wenn Du noch ALG I beziehst, wird das Einkommen des Partners nicht berücksichtigt. Bei Bezug von ALG II schon, denn dann bildet ihr eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft.
Zu den Kindergartenbeträgen hatten wir HIER schon mal eine Diskussion.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo marilena,
ich bekomme den Kindergartenbeitrag für meinen Sohn von der Stadt bezahlt (wohne in Rheinland Pfalz). Allerdings gilt das nur für die Halbtagsbetreuung.
Bei der Berechnung des Einkommens wurde nur mein Einkommen (momentan Erziehungsgeld) hinzugezogen, dazu das KG und KU. Das Einkommen meines neuen LG spielt hierbei keine Rolle.
Den Antrag habe ich im November gestellt, habe ihn aber nur bis März bewilligt bekommen. Die Sachbearbeiterin beim Jugendamt meinte, das ich dann einen neuen Antrag stellen muß wegen der Umstellung auf Hartz4. Vielleicht wird es ja dann auch eine Bedarfsgemeinschaft wie bei ALG II und dem Kinderzuschlag ... ich werde nächste Woche einen neuen Antrag stellen, mal sehen was dabei herauskommt.
LG Lilli
Leben ist das, was passiert,
während Du eifrig dabei bist,
andere Pläne zu machen.
(John Lennon)
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
Für das Kind ist es daher egal, wenn KM oder KV mit einem neuen Partner zusammen lebt. Dadurch fällt also der Zahlungsanspruch nicht weg! Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, muss nur ledig, verwitwet, geschieden oder von dem Ehegatten dauernd getrennt lebend, dann gibt es Geld!
Das weiss ich auch RAMSCH - aber erklär mir bitte die Logik, warum das wegfällt, wenn mit dem neuen Partner eine Ehe eingegangen wird. Er wird ja wohl dadurch auch nicht automatisch der Vater der Kinder, oder? Aber zahlen darf er dann :knockout:
Klasse Sache - ich spekuliere mal, darauf wartet mein Ex :gunman:
Gruß AJA
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
Hmmm... Ich glaube ich bleibe besser ledig bis die Jüngste 12 wird oder zumindest aus dem KiGa raus ist! 😉
Diese Regelung mit dem UVG hat es irgendwie noch nicht in sich.
Was auch immer ich, oder wir tun, hat irgendwie Auswirkungen auf´s Geld.
Spart man Steuern als Eheleute, geht der Unterhalt vorraussichtlich mehr oder weniger flöten.
Man gut, dass die Schule "noch" nix kostet! Sonst müsste ich mir dann wieder Gedanken wegen Zuschuss zum "Schulgeld" oder so machen!
Da ich vermutlich ab Jan. ´06 ein Hartz IV Fall werde, bleibe ich wohl besser erstmal alleinerziehend und lass das lieber mit der Lebengemeinschaft. Nicht das meine bessere Hälfte noch abhaut, weil er bald gar nix mehr für sich hat, sondern alles in seine drei Mädels steckt! ;(
...ach menno, ist das kompliziert mit diesen Behörden! :mad2:
Ist aber schön und hilfreich, doch so viele Antworten zu bekommen,
dafür erstmal DANKE! 🙂
Liebe Grüße,
marilena306
Hallo Marilena306
Hmmm... Ich glaube ich bleibe besser ledig bis die Jüngste 12 wird oder zumindest aus dem KiGa raus ist!
Dieses "inoffizielle" Leben soll ja nun doch irgendwann in Ehe, gemeinsames Kind und Haus bauen enden und kein Dauerzustand sein, um möglichst viele Behörden anzuzapfen.
Ich könnte ja neben dem Arbeitsl.geld vom Sozi unterstüzt werden, allerdings wird uns das dann doch etwas zu gefährlich. Nicht nur weil uns jemand anschwärzen könnte (Nachbarn oder auch einfach nur der KV), sondern auch weil die Kindergärtnerin die Frau des Sozi Boss ist!
Da fehlen mir die Worte
Marilena,
du schreibst deine Kinder sind 5 und 6. Du schreibst auch, du bist schon immer allein erziehend. Mich wundert, dass du fürs ältere Kind noch UVG bekommst. Normal wird es längstens für 6 Jahre gezahlt...
Also müsste es längst weggefallen sein. Desweiteren finde ich es erschreckend, wie du hier öffentlich Pläne schmiedest, wie Du möglichst an Geld kommst aber dennoch die Freuden einer Partnerschaft erlebst. Nunja, ichbin einer Verfechterin der Selbstständigkeit und wenn du mit Deinem LG zusammen lebst, solltest du so fair sein und das melden. Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass Du praktisch von seinem Einkommen lebst aber dennoch Leistungen beziehst, die in diesem Fall einfach nicht gerechtfertigt wären!
So, eine Frage noch: warum zahlt der KV nicht? Kann er nicht oder weiß man nicht wo er ist oder wie?
Du schreibst auch, die Kinder gehen in die KiTa. Du könntest also eigentlich auch, zumindest halbtags arbeiten. Und wenns Regale einräumen im Supermarkt ist. Keine Arbeit schändet, solange man damit sein Geld ehrlich verdient. Darum heißt es ja "verdienen"!
Ich weiß schon, man ist nicht "gezwungen" zu arbeiten bis die Kinder 12 sind, aber ich finde auch das hat was mit Selbstständigkeit zu tun. Zumal deine Kinder in die KiTa gehen. Manche berufstätige Mütter stehen monatelang in der Warteschlange auf einen KiGaplatz, weil die Plätze von Kindern nicht berufstätiger Mütter belegt sind (kein Witz! Weiß ich von meiner Mutter, die eine KiTa leitet, seit vielen Jahren!)
Daher: Überdenke Dein Handeln!
Ansonsten viel Glück, jeden erwischt es irgendwann mal, und im Anscheißen sind alle Menschen schnell...
Romy...
[Editiert am 27/2/2005 von RomyH]
Uih, da hagelt es ja direkt Kritik, obwohl ich lediglich Informationen sammeln möchte!
Erstmal an Chris:
Dir fehlen die Worte, aber warum?
Der erste Satz, den du mir dort so hervor zitierst, war mit einem dicken fetten Smiely hinterlegt. Das sollte also mehr ironisch gemeint sein und ich dachte, dass dies jeder verstanden hat!
Zum zweiten Zitat sei gesagt, dass ich nichts illegales betreiben möchte, sondern nur meine neue Partnerschaft nicht gleich finanziell so belasten möchte und den neuen Mann an meiner Seite die Möglichkeit geben möchte sich an die neue Rolle als Partner und Vater gewöhnen kann. Und zwar nicht nur an die Aufgaben, sondern auch an den Kosten!
Ist das so verkehrt gedacht? Wir wollen dies doch nicht als Dauerzustand!
Und nun zu Romy:
Weiter oben habe ich geschrieben, dass ich je nach Zahlungsfähigkeit des KV mal UH oder UVG bekomme, da er als Dachdecker im Winter Zuhause sitzt. Dass heißt der Anspruch ist noch nicht erschöpft und wird auch noch einige Jahre (Winter) reichen.
Was die Selbstständigkeit angeht brauch ich mir von niemanden etwas vormachen!
Ich versuchs mal zu begründen:
Meine Eltern wohnen seit Jahren 2000km von mir entfernt, meine Schwester hat nix für Kinder über, meine Großeltern sind zu alt und mit dem KV (samt seiner Familie) hab ich leider nur äußerst selten mal Kontakt! Letzteres scheitert jedoch nicht an mir.
Kurz gesagt: Ich habe mich nicht nur zur Geburt allein ins Kr.Haus kutschiert, ich war auch bis Herbst 2003 allein mit allen Sorgen und Problemen. Also absolut alleinerziehend!
Meine Töchter waren 6Monate und 1,5 Jahre alt als ich bereits wieder arbeiten ging. Ich habe eine Lehre im Bau Nebengewerbe gemeistert, als Innungsbeste. Habe das 1. Lehrjahr aufgrund guter Leistungen übersprungen und bin im 2. Lehrjahr nach einem schweren Arbeitsunfall ein halbes Jahr krank gewesen. In dieser Zeit hatte ich niemanden, außer der Tagesmutter für meine Kinder!
Ich hatte während der Lehrzeit morgens um 6 Uhr in der Firma zu sein und war gegen 18 Uhr erst wieder bei der Tagesmutter. Anschließend hab ich mich um die Bedürfnisse meiner Töchter und um den Haushalt gekümmert, bis ich dann abends nicht mal mehr den Spielfilm sehen konnte, weil ich oft genug in den dreckigen Arbeitsklamotten auf dem Sofa eingeschlafen!
In meinem Übermut begann ich im Sommer die Fachoberschule Gestaltung und zerbrach im Dezember an Depressionen, weil mir Schule, Umzug und Probleme innerhalb der Famile einfach zu viel wurden.
Ist es also ein Vergehen, wenn ich mich jetzt einfach mal danach sehne wieder Ordnung in mein Leben zu bringen und vor Allem endlich ein wenig Zeit mit meinen Töchtern verbringen möchte? Das erste Mal in meinem Leben hab ich Kontakt mit anderen Müttern, da ich nun in der Lage bin, die beiden ohne Hetze in den KiGa bringen und abholen kann und, ganz wichtig, die beiden geniessen es förmlich.
Was das Einkommen meines Partners angeht, so lebe ich nicht davon. Da ich aber seit Dezember auf meine Zahlung vom Arbeitsamt warte, war ich nicht in der Lage die Miete und alle anderen Kosten zu tragen, so dass er eingesprungen ist. Und wie ich ja bereits geschrieben hatte, habe ich KEINE Sozialhilfe beantragt, obwohl sie mir zustehen würde.
Ich bin kein "Schmarotzer" in dem Sinne wie es vielleicht vorher aufgefasst wurde. Auch ich möchte selbstständig bleiben und mich nicht einzig auf die Hilfe vom Staat oder meines Partners ausruhen. Ich bin gern bereit wieder zu arbeiten, aber nicht auf Kosten meiner Kinder und meiner Gesundheit.
Ich möchte nur nicht meinen Partner gleich ins kalte Wasser schubsen, indem ich ihn die Verantwortung und Kosten an einer Familie aufbürde. Wir stehen gerade am Anfang und ich finde es beeindruckend wie gut er sich bereits in die Rolle einer Vaterfigur entwickelt. Er hatte nicht die Möglichkeit sich bereits während der Schwangerschaft an diese Rolle zu gewöhnen. Er bekam gleich drei "fremde" Menschen vorgesetzt, von denen zwei im Trotzalter stecken und eine depressiv wurde! Das er geblieben ist, zeigt mir viel Vertrauen und Liebe, und die möchte ich nicht gleich ausnutzen.
Das war sehr viel und ich hoffe du konntest so ein wenig mehr über mich erfahren und meine Gedanken verstehen. Es ist nicht immer einfach mit Kritik umzugehen, aber ich habe dennoch über deine Worte nachgedacht.
Mit Grüßen,
marilena
Hey marilena,
nimms mir nicht übel! Es kann schon sein, dass meine Kritik zu hart war, im ersten Moment, aber diese Meinung konnte ich mir nur aufgrund der Fakten bilden, die Du preisgegeben hast.
Somit: Entschuldige bitte!
Nun zu Deiner Antwort. Ich habe Hochachtung vor allen Müttern, die sich nicht auf ihrer Mutterschaft ausruhen und trotzdem ihre Ausbildung durchziehen. Nichtsdestotrotz arbeitest Du im Moment nicht, obgleich Deine Kinder schon älter sind als damals. Egal, das kommt schon, keine Bange.
Um was es mir letztlich ging ist, dass Du laut darüber nachgedacht hast, ob Du Dich nun samt Deiner Kinder bei Deinem neuen Schatz anmeldest, oder nicht.
Ich sage Dir: Mach es. Erstens, weil es Gesetz ist, zweitens, weil Du dann mit Sicherheit ruhig schlafen kannst.
Wenn Du UVG erhälst, erhälst Du den auch weiterhin.
Wenn Du tatsächlich Ansprúch auf Geld vom Arbeitsamt hast, dann hoffentlich ALG I, denn dann spielt das Einkommen deines Partners keine Rolle. Wenn ALG II, dann bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft und sein Einkommen wird zur Berechnung herangezogen.
Unter Umständen erhalten aber, wenn Du nix bekommst, deine Kinder Sozialgeld, denn die haben ja mit ihm nichts zu tun.
Du solltest auch mal zur Familienkasse gehen, denn seit Januar 2005 gibt es die Möglichkeit von Kindergeldzuschlag. Wer ihn bekommen kann, kann ich Dir aber nicht im Einzelnen sagen. Ich weiß nur, dass es für Familien gedacht ist, deren Einkommen zu gering ist und sonst ergänzende Sozialhilfe beantragen müssen. Der Sinn ist, die Kinder vor dem "Sozialamt zu bewahren".
Ich verstehe gut, dass Du Dein Leben in den Griff bekommen möchtest, das ist ganz natürlich. Dennoch solltest Du Dich nicht zulange darauf ausruhen. Du weißt ja dass es geht, Kinder und Beruf zu vereinen, zumal Du nun auch Hilfe hast.
Ein Job auf 400€ Basis wäre sicherlich das Richtige für Dich! Dann würde vermutlich auch der Kindergeldzuschlag (wenn Du ihn bekommst) nicht wegfallen. Und Du hättest ein gutes Gefühl dabei!
Arbeitgeber vergeben ganz gern diese Minijobs, wie ich gemerkt habe, da sie kaum Abgaben haben. Krankenversichert wärst Du dann auch (bist Du's im Moment?).
Okay, das solls erstmal gewesen sein.
Liebe Grüße, Romy