Benachrichtigungen
Alles löschen
Hallo!
Ich hab keine Ahnung, noch wohnen sie getrennt, aber sie ist oft da. Mein LG zahlt für ein Kind.
Gruss Melanie
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2004 21:51
Für den Fall, dass er für nicht mehr als 2 Kinder zahlt und der Anspruch seiner Ex ggf. verwirkt, wandert er in der DT dann automatisch eine Stufe nach oben.
Liebe Sylvie,
ich muss Dir mal etwas wiedersprechen. Bei mir war dies der Fall und das Gericht hat eine höher Stufung abgelehnt da der Vater (ich) das Kindergeld nie beansprucht hat bzw. sofort nach Trennung dem Amt mitgeteilt hat, das das Kindergeld auf das Konto der Noch-Frau überwiesen wird. (Ex hatte damals nicht gearbeitet).
Gruss,
Christoph
Geschrieben : 29.07.2004 22:55