Hallo erstmal,
also ich bin die "Neue" und wir (Freund und ich) brauchen einen Rat. Hier sind viele, die schlimmer zu kämpfen haben als mir
aber uns wird das Wasser bald bis zum Hals stehen.
Mein Freund muss für 2 Kinder Unterhalt zahlen (werden 5 und 10 Jahre) macht gesamt knapp 500€.
Laut neuer Berechnung vom Jugendamt muss er diesen Betrag zahlen, da er nur 20 Euro unter dem
Selbsterhalt liegt. Wir haben eine gemeinsame Tochter, die noch kein Jahr alt ist. Sie wurde bereits in
der Rechnung berücksichtigt.
Er verdient durch Schicht ca. 1.400 Euro Netto. An sich ist das viel Geld aber das ganze hat einen "winzigen" Haken.
Wir zahlen seine Schulden ab, die in der Ehe durch zig Aus- und Einzüge ect. entstanden sind. Besser gesagt, läuft der Kredit auf
mich und mein Freund zahlt ihn ab. Das sind auch knapp 500€ im Monat. Die werden aber nicht gerechnet, als Konsumschulden.
Bleiben ihm knapp 400 Euro. Da kommen jetzt noch Versicherungen, eine Betriebsrente und Telefon/Internet weg...
Macht knapp 200€, die am Konto sind (zumindest in der Theorie)
Ich bekomm bis August noch Elterngeld + Kindergeld macht gut 950 Euro.
Davon weg gehen Miete, Nebenkosten, Strom, Versicherungen, Bausparer, ein Sparauftrag ect.
Mir bleiben auch gute 250 Euro (auch Theorie für sowas gibts GEZ ect :thumbdown: ).
Wir haben im Monat gute 450 Euro, von denen ich Lebensmittel und Babynahrung kaufe. Die Kleidung für die Kleine kaufen meine Eltern.
Es ist nichts mehr drin, keine Kleidung oder mal was unternehmen am Wochenende (nicht mal ein Ausflug in die Eisdiele im Sommer).
Jeder weis, was ein normaler Einkauf, selbst mit Billiglebensmitteln heute kostet und langsam frage ich mich,
wann der Selbsterhalt das letzte Mal erhöht wurde. Weis das zufällig jemand?
Wie kann es sein, dass eine KM die Harz IV bezieht (obwohl sie arbeiten könnte), die Arbeitsagentur mit falschen Angaben prellt (arbeitet schwarz)
und ihre Kinder bei den Großeltern parkt (braucht man bloß um Mitleid zu kriegen) gute 1.800 € jedes Monat zur FREIEN Verfügung hat?
Gibt es keine Möglichkeiten, das Ganze noch irgendwie zu drehen? Wir können unserer Kleinen nichts kaufen und die andere Tochter (eine total Liebe Maus) kriegt ein Netbook zu Weihnachten. Ich bin nicht neidisch oder so, das Geld soll ja für die Kinder sein aber da kommt das Geld nicht an! Auf der anderen Seite zahlen alles die Eltern der KM und die KM gibt den Unterhalt für andere Sachen aus (leider wissen wir das aus sicherer Quelle).
Wär schön, wenn jemand irgendwas wüsste oder einen Rat hätte...
Gruß Ina
PS: Ich weis, Rechtschreibung, Inderpunktion (oder wie es heißt) und Satzstellung sind mies :crash:
Hallo neue Freundin,
Also der Wohlstand wird bei 1.400,- Netto und 3 Kindern sicher nicht so schnell ausbrechen.
Andererseits müsste der KU, spätestens seit 2010 neu berechnet werden.
Nach DT stünde allen 3 Kindern ein KU von 225,- + 225,- + 272,- = 722,- zu.
Die Verteilungsmasse ist aber nur 1.400,- minus 900,- (SB) = 500,-.
Dieser Betrag muss zwischen den 3 Kindern nach Quote aufgeteilt werden.
Danach ergibt sich 156,- + 156,- + 188,- also 344,- Zahlbetrag an die beiden ersten Kinder.
Evtl. noch etwas weniger, wenn man noch 5% Erwerbskostenpauschale abziehen kann.
Es ist zwar immer deutlich schwerer, einen bestehenden KU nach zu ändern, als nach oben, aber das sollte er versuchen.
Er wird dafür einen Anwalt brauchen, aber bekäme sicher Verfahrfenskostenhilfe.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
das JA hat den Unterhalt neu berechnet, der Bescheid kam gestern. Laut denen muss er 497,- zahlen.
Hab den Brief gerade aus seinen Unterlagen gefischt und hier stehen 1.442,- anrechenbares Einkommen.
(vobei Einmalzahlungen schön mit reingerechnet werden).
Verteilungsmasse nach Abzügen 702 Euro.
Erst ab einer Wesentlichkeitsgrenze von 10% wird der KU gekürzt. Nachdem er bloß 20,- drunter ist muss er zahlen.
Laut JA müsste er wegen dem KU gegen seine Kinder klagen und das möchte er nicht.
Gibts keine anderen Möglichkeiten außer klagen?
Gruß
PS: Wir können nicht mal die Differenz nachzahlen, die im Januar und Februar entstanden ist...und die KM geht hintenrum zum
JA und beschwert sich obwohl telefonisch ausgemacht wird, dass es erst mit dem Urlaubsgeld zahlbar ist.
Wie kommen die auf eine Verteilmassen von 702 €?
Das wäre ein SB von 740 € und das ist noch unter dem SB von Arbeitslosen (770€).
*achja* die haben seinen SB um 20 % wegen des Zusammenlebens mit dir gekürzt.
als 205 € für euer Kind
und 248,50 für jedes der beiden anderen.
Ich würde klagen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi DieNeueFreundin
Die von Tina angesprochene Kürzung des SB um 20% ist nicht rechtens, da Dir unter Berücksichtigung Deiner eigenen UH-Verantwortung ggü. eurem Kind deutlich weniger als der SB von 770€ verbleibt. Dies berücksichtigt ist die Wesentlichkeitsgrenze deutlich erreicht.
Dein EK:
950€ - 184€ (KG) - 225€ (KU) = 541€
Eine Kürzung des SB Deines Freundes ist hier völlig unangemessen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
Im Selbsterhalt von 900€ wurden noch 160€ Mietanteil abgezogen, macht 740€.
Verteilungsmasse sind dann plötzlich diese 702€.
- 1. Kind (2. Altersstufe) normal KU 272,- Erechnet 264,-
- 2. Kind (1. Altersstufe) normal KU 225,- Erechnet 219,-
- 3. Kind (1. Altersstufe) normal KU 225,- Erechnet 219,-
zu leistender Unterhalt gesamt 702,-
Bezahlt werden muß der festgesetzte Betrag der DT.
Wo kann er den Unterhalt überprüfen lassen, außer über den Herrn vom Jugendamt? Anwalt?
Hab gestern den Herrn vom JA angerufen, um ihn darauf hinzuweisen, dass die ausstehende Differenz für
Januar und Februar erst später gezahlt werden kann. Haben eine Frist bis April bekommen...die KM
hatte schon angerufen und sich beschwert. 😡
KM rächt sich für den festgesetzten Termin beim Sozial-Pädagogischen Dienst wegen dem ungeregelten Umgang.
Gruß DieNeueFreundin
PS: langsam geht uns echt die Puste aus, ständig Ärger ... mag nimmer ;(
Moin,
Was für ein Mietanteil?
Heißt das, sie haben den SB gekürzt und noch Miete abgezogen?
Wo kann er den Unterhalt überprüfen lassen, außer über den Herrn vom Jugendamt? Anwalt?
Hier!
Die JAs haben genauso wenig die Hoheit darüber, den Unterhalt zu bestimmen wie wir.
Sie können einen Vorschlag machen, den der Pflichtige durch Unterschrift akzeptieren kann oder eben nicht.
Im Zweifelsfall entscheiden kann nur ein Gericht.
Der Unterschied zwischen JA und uns: Wir lügen den Unterhaltspflichtigen nicht an.
Wichtig ist, dort nichts zu unterschreiben.
Wenn es noch keinen Titel gibt, er also weder beim JA eine Verpflichtung unterschieben hat, noch von einem Gericht verurteilte wurde, so soll er den JA- Heini auffordern, den "richtigen" Unterhalt titulieren zu lassen, oder sich dessen Weigerung, einen Titel nach den Wünschen des "Kunden" anzufertigen schriftlich geben lassen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Neue Freundin,
Im Selbsterhalt von 900€ wurden noch 160€ Mietanteil abgezogen, macht 740€.
Steht da wirklich "Mietanteil" im JA-Schreiben drin?!? Normalerweise geht es das JA nämlich einen feuchten Kehricht an, ob dein LG von seinem Selbstbehalt nur ein möbliertes Zimmer oder eine Anderthalb-Zimmer-Wohnung anmietet, oder was auch immer.
Haben diese JA-Dampfplauderer denn auch geschrieben, auf welcher rechtlichen Grundlage die das machen? Also kein Wischi-Waschi-Gesülz, sondern der zugrundeliegende Paragraf oder das zugrundeliegende Referenz-Urteil? Wenn nein, könntet ihr dann bitte bei denen schriftlich und mit Fristsetzung die Begründung anfordern, auf welcher gesetzlichen Grundlage hier der Selbstbehalt gekürzt wurde?
Denn faktisch bedeutet das ja: Diese Heinis haben den Selbstbehalt gekürzt, weil die Mietkosten angeblich niedriger sind als das, was im Selbstbehalt standardmäßig berücksichtigt wird - da würde es mich im Umkehrschluss nämlich schon interessieren, ob der Selbstbehalt denn auch erhöht wird, wenn die Mietkosten nachweislich höher sind ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ich fürchte fast, das sie den SB wegen des Zusammenlebens mit NF gekürzt haben.
Es stimmt, Miete geht sie einen feuchten Kehricht an, das hat sogar ein Gericht so entschieden.
Aber weiter oben hatte oldie ja schon das richtige geschrieben:
Eine Kürzung des SB geht hier zu Lasten von NF, deren SB dann mehr als unter schritten wird. Wenn es eien Haushaltsersparnis wegen Zusammenlebens gibt, dan ngeht es nur, wenn dadurch die Existenzgrundalge der anderen Person nicht bedroht wird.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi
das JA hat den Unterhalt neu berechnet, der Bescheid kam gestern. Laut denen muss er 497,- zahlen.
Die Frage, welche sich mir vor allem stellt, lautet: Was hat Dein Freund unterschrieben? Exitieren Titel? Und wenn ja - von wann sind sie und wie lauten sie?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo an alle,
danke erstmal, dass ihr euch meinen Kopf zerbrecht. Wenn ich ehrlich bin, brummt mir beim Lesen schon der Schädel.
Schade, dass ich keinen Scanner habe um den Wisch online zu stellen. Eigentlich hab ich mich immer für einigermaßen
schlau gehalten aber langsam glaub ich das nimmer :knockout: .
Zitat aus dem Wisch vom JA:
der Selbstbehalt von 900,00 € muss um 160,00 € gekürzt werden, da der Mietanteil von Herr ***** mtl.
200,00 € beträgt
@Oldi
Ich hab hier nur eine Urkunde über die Verpflichtung zum Unterhalt für jedes Kind. Die sind vom 04.02.2009 und verpflichten
ihn dynamischen Unterhalt zu zahlen.
Neuere Unterschriften hat er keine geleistet.
@all
Das heißt wohl auf gut deutsch, dass wir dem Herrn vom JA auf die Füße steigen müssen?
Kann ich über meinen SB dann irgendwas drehen?
LG NeueFreundin
Offtopic: verlieb dich nie in einen Mann der schon geschieden ist und zwei Kinder hat.... ;(
Hi
Als Agrumentationshilfe ggü. dem JA:
Da Du ein Kind unter 3 Jahre hast ist Dein Freund grundsätzlich Dir unterhaltspflichtig. Damit steigt die Gesamtzahl auf 4 UH-Berechtigte. Ausserdem ist bei Dir der Mindestbedarf von 770€ nicht gewährleistet - daher kommt es nicht zu einer Haushaltsersparnis. Ebenso steht es nicht in der Disposition des JA, über die Verwendung der einzelnen Bestandteile im SB von 900€ zu befinden - eine Reduzierung des SB um einen Mietanteil (wegen Ersparnis durch Zusammenleben) entbehrt jeder Rechtsgrundlage. Lediglich eine (allgemeine) Haushaltsersparnis wäre denkbar, kommt aus oben genannten Gründen aber nicht in Betracht.
Zudem muss dem Pflichtigen soviel verbleiben (bei Herabsetzung des SB), dass er nicht selber zum Sozialhilfefall wird (stammt aus einem BGH-Urteil). Und hier müssten dann wahrscheinlich die ehebedingten Schulden zur Geltung kommen.
Aber sage doch bitte noch, wieviel KU nach den Titeln aus 2009 zu zahlen ist. Ich schätze es sind 100%.
Allerdings vermute ich, dass Dein LG hier UH-Klage auf Abänderung der Titel wird stellen müssen. Dazu braucht er einen RA. Beratungsschein und VKH sollten gewährt werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
@Oldi
Ja, sind 100%.
Der vom JA meinte, dass er alles getan hätte, um meinen LG unter die SB rutschen zu lassen. Da hat
der gute Mann dann wohl gelogen.
Die Schulden laufen über meinen Namen, geht es überhaupt da was geltend zu machen?
Was kann ich genau machen?
Sorry, wenn ich nerve aber die Materie ist mir nicht vertraut :redhead:
Kann das Ganze auch nach hinten losgehen, wenn wir das mit dem UH für mich anfangen?
Lg
Hi
>>Hier<< etwas Lesestoff, dazu benanntes BGH-Leitsatzurteil.
Darin heisst es klar und deutlich, dass eine Haushaltsersparnis dann angemessen ist, wenn der mit dem UH-Pflichtigen zusammenlebende Partner über ausreichendes eigenes EK verfügt. Für Deinem LG trifft das nicht zu, dazu hast Du zuwenig eigenes EK.
Die Schulden laufen über meinen Namen, geht es überhaupt da was geltend zu machen?
Wenn es eheprägende Schulden sind - wie können diese über Deinen Namen laufen? Umschuldung? Das würde am Verursacherprinzip nichts ändern.
Was kann ich genau machen?
Gar nichts - jedenfalls nicht Du selber. Dein LG muss hier aktiv werden, das ist einzig und allein seine Angelegenheit.
Kann das Ganze auch nach hinten losgehen, wenn wir das mit dem UH für mich anfangen?
Nein - faktisch unmöglich. Sie können es höchstens ignorieren. Dein Anspruch laut Gesetzeslage bemisst sich auf Höhe Deines letzten EK.
Allerdings braucht Dein LG einen Anwalt. Trotz Beratungsschein und PKH können hier eventuell Kosten anfallen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi,
das werd ich meinem LG so mitteilen, wenn er von der Arbeit kommt. Mal schauen was er sagt.
(Die beiden führten eine ON-OFF-Ehe, mal zusammen in einer Wohnung, mal zusammen in getrennten
Wohnungen, mal getrennt... über gut 8 Jahre kommt da einiges an Renovierungs- und Möbelkosten zusammen.
Er wollte seine Schulden zusammenfassen (waren mehrere Positionen) und bekam keinen Kredit.
Ich habe mich damals bereit erklärt, den Kredit aufzunehmen. Die Gläubiger bekamen ihr Geld und
es muss bloß noch an die Bank ein Betrag bezahlt werden.)
Danke für Deine Hilfe.