Hallo Sealjet,
Altersvorsorge, 5 % ???
vom Brutto o. Netto?
Ähm, meines Wissens darf man bei der Unterhaltsberechnung üblicherweise bis zu 4% des Bruttoeinkommens von seinem Einkommen abziehen, nicht 5% - oder um was genau geht es dir hier? Wichtig ist noch: Das ist keine Pauschale, es gelten die tatsächlich gezahlten Beträge, die 4% sind nur die Obergrenze dafür.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
4 %? wären bei ca. 94 €
Ich zahle ca. 136 € Altersvorsorge.
Gruß Sealjet
Hi sealjet,
na dann zahlst du mehr als annerkennungsfähig ist - der Mehrbetrag ist dein Privatvergnügen, findet unterhaltrechtlich aber keine Berücksichtigung.
Noch ein kleiner Tipp: Ist bei dir schon der Scheidungsantrag gestellt???? Wenn nicht, würde ich den Altersvorsorgebetrag im Augenblick schnellstens auf 4% begrenzen - denn im Rahmen des Versorgungsausgleichs bekommt deine Ex auch die Hälfte von den Beträgen, die du jetzt über den 4% bezahlst. Und Riester oder was auch immer du abgeschlossen hast, werden staatlich auch nur bis 4% gefördet.
Die Zahl 5% stammt von den pauschalen berufsbedingten Aufwendungen.
Grüße
galaxy
