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Neue Unterhaltsreform und mein böses Erwachen

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(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, das reicht nicht. Dürfte aber auch in deinem Interesse sein. Wird z.B. berechent das du weniger KU zahlen müßtest, dann könnte ohne neuen Titel einfach aus dem alten der höhere Unterhalt gepfändet werden...

Ich hab keine Ahnung warum du meisnt mit solchen Nickeligkeiten deine Ex ärgern zu müssen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 25.10.2008 12:18
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich kann besser schlafen wenn ich weiß, das ich nicht sofort gepfändet werde wenn ich mal nicht denn vollen Unterhalt zahlen kann.
Es kann zur Zeit schnell passieren das ich arbeitslos werde und dann kann ich ggenau das noch zahlen was jetzt tituliert ist.
Aber die UVK hat auch jetzt keine änderung des Titeld verlangt.
Ich soll nur halt mehr zahlen.


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Themenstarter Geschrieben : 25.10.2008 12:26
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Solange sie keine Titulierung verlangen ist doch alles in bester Ordnung.

Arbeitslosigkeit wird übrigengs als vorübergehndes Ereignis gewertet und bedeutet, das 6 Monate auf jeden Fall die bsiherige Höhe weitergezahlt weden muß, bei selbstverschuldetem Jobverlust sogar noch länger.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 25.10.2008 12:30
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Aha und wie sieht es mit Sonderzahlungen aus? 
Werden die für die nächste Zeit mitgerechnet. Ich meine Sonderzahlungen wie Umsatzbeteiligung.


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Themenstarter Geschrieben : 25.10.2008 12:44
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Meines Wissens fällt für den KU alles mit in die Berechnung, was Du verdienst. Deine Tochter partizipiert daran dann umgerechnet auf den Monat, falls Du damit in eine höhere Gehaltsgruppe rutschst.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 25.10.2008 13:06
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hm, ich meine halt wenn ich nächste Jahr Aprill 2000 € mehr bekomme u. UVK rechnet im August/September diese 2000€ mit und ich bekomme diese aber die nächsten Jahre nicht mehr, dann ist das schon etwas blöd oder?


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Themenstarter Geschrieben : 25.10.2008 13:09
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sealjet,

ich weiß nicht was du arbeitest oder wie gut oder schlecht du dich mit deinem Brötchengeber verstehst, aber möglicherweise kannst du es dir schriftlich geben lassen, dass das jetzt eine einmalige Sonderaktion ist, die nach menschlichem Ermessen in Zukunft nie wieder so sein wird und so weiter. Vielleicht kannst du dann so argumentieren: Du akzeptierst zwar die Neuberechnung für das laufende Jahr (und wirst dann vermutlich auch brav für die bereits verflossenen Monate nachzahlen dürfen), aber du tust das nur unter der Bedingung, dass es pünktlich zum 1. Januar des Folgejahres eine Neuberechnung gibt. Oder so ähnlich, denk dir selber ein Modell aus, das deinen Verhältnissen am nächsten kommt. Ob's irgend eine Aussicht auf Erfolg hat, kann ich dir nicht sagen. Ist vermutlich Verhandlungssache.

Wenn es sich bei den zweitausend europäischen Eiern nicht gerade um etwas handelt, worauf du einen vertraglichen, tariflichen oder sonstigen Anspruch hast, bzw. wenn das Geld noch nicht offiziell zugesagt ist: Kannst du vielleicht mit deinem Arbeitgeber verhandeln, ob du statt dessen was anderes bekommen könntest - unbezahlten Urlaub vielleicht, oder die schweineteure Fortbildung, die du schon immer haben wolltest und nie genehmigt bekommen hast? Gerade die Variante "Fortbildung" hat einen gewissen Charme; falls dir jemand auf die Schliche kommt, kannst du treuherzig gucken und sagen: "Sehet, ich tue wirklich alles, um beruflich voran zu kommen und so in Zukunft mehr Unterhalt zahlen zu können!"

Malachit,
der manchmal ein gscherter Hund ist.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 25.10.2008 14:55
 elwu
(@elwu)

Ich bekomme z.B. ab nächstes Jahr, einmal pro jahr zwischen 1500 -2000 € Brutto in einem Monat mehr. Man weiß aber nicht ob das jedes Jahr ist( Seit Jahren ist es so). Es steht nirgens. Ich entscheiden ob ich dieses Geld, wenn es denn kommt, auch in die Betreibsrente gebe kann oder mir auszahlen lassen kann.

Hallo,

wenn du es dir auszahlen lässt, wird es auch für die Unterhaltsberechnung berücksichtigt. Da ändern auch irgendwelche Bescheinigungen des Arbeitgebers nichts, von wegen das wäre eine einmalige Ausnahme blablablubb. Daher solltest du es in die Betriebsrente investieren. Beim Unterhalt kann dir dafür keiner was wollen, auch wenn das etwas über den 4% vom Jahresbrutto ist, die als Standardgröße für zusätzliche Altersversorgung akzeptiert wird.

/elwu


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Geschrieben : 25.10.2008 15:12
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

und wirst dann vermutlich auch brav für die bereits verflossenen Monate nachzahlen dürfen

Hallo,

was meint er denn mit nachzahlen?


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Themenstarter Geschrieben : 25.10.2008 20:03
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Seal,

ich mach mal einen zweiten Versuch mit dem, was ich sagen wollte (und was ich wohl unklar ausgedrückt habe): Du hast dauerhaft ein Jahreseinkommen von xx.xxx Euro und einmalig eine Sonderzahlung von y.yyy Euro. Der Unterhalt wird (erst mal korrekterweise) anhand von xx.xxx Euro plus y.yyy Euro berechnet; du fürchtest aber, dass es bereits im nächsten Jahr keine y.yyy Euro mehr geben wird und du trotzdem an die alte Berechnung gebunden bleibst, die ja dann einen zu hohen Zahlbetrag ergibt. Meine Grundidee war, auf irgend eine Weise zu provozieren, dass relativ bald eine Neuberechnung gemacht wird. Aber, wie elwu schon erklärt hat: So einfach, wie ich mir das gedacht habe, geht das nicht.

Mit "nachzahlen" meinte ich eigentlich nur, dass du für die real gezahlten y.yyy  Euro so oder so auch tatsächlich wirst Unterhalt zahlen müssen (also die Hälfte davon oder zwei Drittel oder wie viel das bei deinen persönlichen Verhältnissen auch immer ist), und dass, wenn die Zahlung im April erfolgt und die Sache erst im August publik wird, du dann möglicherweise die Zahlung nicht für August des laufenden Jahres bis Juli des Folgejahres aufgedrückt bekommst, sondern für April des laufenden Jahres bis März des nächsten Jahres, in diesem Sinne also für April bis August des laufenden Jahres rückwirkend (auch damit kann ich falsch liegen, ich fürchte halt nur, dass da auch noch Fallstricke liegen könnten). Wichtig wäre nur, ob man irgendwie punktgenau zum Ende dieses Zeitraums, wenn also die Sonderzahlung "verbraucht" ist, eine Neuberechnung erzwingen kann, falls die Sonderzahlung dann entfallen ist oder deutlich reduziert wurde. Wenn meine Gedankengänge immer noch unklar sind, dann (a) liegt das an mir und (b) ist es eigentlich auch egal: Wie ich oben schon eingeräumt habe, es geht vermutlich eh nicht so, wie ich mir das vorgestellt habe.

Entschuldige bitte, wenn ich hier Verwirrung gestiftet habe. Ich bin da wohl einer Schnapsidee aufgessen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2008 00:47




(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

bei 29000 Brutto im Jahr; Stkl 3 und dem neuen KK-Satz von 15,5% komme ich auf ein monatliches Netto von 1.785 Euro
- 5 % berufsbedingte Aufwendungen 89 Euro
- 4% max für Altersvorsorge 71 Euro
= bereinigtes Netto 1625 Euro
- Selbstbehalt 900 Euro
= Verteilermasse 725 Euro, Bedarf der Kinder 245 Euro (6J)+202+202(die beiden anderen)= 649 Euro

Hallo,

89€ berufsbedingte Aufwendung, da komm ich aber nur den halben Monat zur Arbeit.
Bei 30 km einfache Strecke.
Was ist denn mit Gewerkschaftsbeiträge?

Und die 1.785 sind auch so ne Sache. Habe im Monat 1560€ netto.
2000€ Weihnachtsgeld
600€ Urlaubsgeld
und evtl. 1500 -2000€ Umsatzbeteiligung.
Wenn vom monatlichen Durchschnitt ausgegangen wird,
dann können aber die Steuerrückzahlungen nich voll berechnet werden, oder???

Gruß sealjet


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2008 20:28
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sealjet,

mehr als 5% pauschal wird i.d.R. (zumindest habe ich es so in Erinnerung) nicht anerkannt.

Wenn vom monatlichen Durchschnitt ausgegangen wird,
dann können aber die Steuerrückzahlungen nich voll berechnet werden, oder???

Was hat jetzt das monatliche Durchschnittsnetto mit der Steuerrückzahlung zu tun?

Vereinfacht ausgedrückt ist es so, dass alles, was im Jahr an Einnahmen erzielt wird, auf 12 Monate umgelegt wird. Und zwar alle, ohne Ausnahme.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2008 20:44
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Was hat jetzt das monatliche Durchschnittsnetto mit der Steuerrückzahlung zu tun?

Weil RA von KM letzte mal die Steuerrückzahlung mit gerechnet hat.
Weil monatliches Durchschnittsnetto und Steuerrückzahlung anrechnen, das kann ja wohl nicht ganz sein oder?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2008 21:12
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

doch, kann sein. Steuerrückzahlungen heißen ja nichts anderes, als dass Du mehr Steuerlast getragen hast, als Du nach Deinem zu versteuernden Einkommen müsstest. Oder übersetzt: eigentlich hättest Du jeden Monat mehr netto haben müssen, was widerum Deiner Tochter zugute hätte kommen müssen.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2008 21:50
(@ralfk)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin,moin zus.,

also die Fahrtkosten kannst Du mit  20 Tage x 30km  x 2 x 0,3 Euro vom unbereinigten netto abziehen lassen Hin und -Rückfahrt,weil Scheidungsrecht nicht gleich Steuerrecht. Würde also bei Dir mit 360 Euro zu Buche gehen pro Monat. Es sei denn,Du hast ne Fahrgemeinschaft. Das wird dann abgezogen werden dürfen...................Hab das nämlich gerade alles durch mit dem Unterhalt,daher weiss ich das so genau.

LG............Ralf


AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2008 23:12
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

@RalfK

Hab das nämlich gerade alles durch mit dem Unterhalt,daher weiss ich das so genau.

Soso. Ihr habt natürlich den gleichen OLG-Bezirk, mal angenommen. Und ihr habt natürlich auch die gleichen Bedingungen, dass keine alternativen Fahrtmittel benutzt werden könnten und ihr darüber hinaus auch noch den gleichen Richter bzw. eine andere Entscheidungsperson habt, welcher zu diesem Zeitpunkt der gleichen Meinung ist.

Meine Auffassung ist: Es gibt keine identischen Entscheidungen, so dass es auch niemand sagen kann:

..., daher weiss ich das so genau.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2008 23:38
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

@RalfK

Wenn das bei dir so....

also die Fahrtkosten kannst Du mit  20 Tage x 30km  x 2 x 0,3 Euro vom unbereinigten netto abziehen lassen

....angerechnet wurde, hast du meiner Meinung nach Glück gehabt.

Eigentlich müssen deine "Fahrtage" aufs Jahr hochgerechnet werden, also abzüglich Urlaubs-, Krankheits- und Feiertage und dann auf den Monat runtergerechnet werden. Würde mich wundern, wenn da wirklich 20 Tage pro Monat dabei rauskommen.

Viele Grüße
galaxy


AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2008 01:43
(@ralfk)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,schönen guten Morgen,

das ist reine Auslegungssache,was  jede Seite will. Bei mir war es so,das die Gegenseite extrem hohe Ansprüche gestellt hat (TU > 1700 Euro/ Monat)und beim Gerichttstermin musste aber die Gegenseite dann auch Federn lassen. Würde sie das nicht tun, könnte ich zum Beispiel meinen Urlaub im Trennungsjahr nicht nehmen,sondern bis Ende März des nächsten Jahres.Ich hatte dieses jahr zum Beispiel erst 10 tage Urlaub,war nicht krank (eben Glück gehabt) Somit hätte ich fast reale 17-19 Tage Fahrtkosten pro Monat angeben können. das Gericht hat das so akzeptiert,eben nach dem oben genannten rehcenbeispiel mit 0,30Euro/Kilometer.Ich möchte hier aber keine Diskussion nun anzetteln deswegen. Wie gesagt,ich denke mal,wer viel fordert muss auch mit viel Widerstand rechnen und beim Unterhalt muss man Kompromisse fordern,damit bei Seiten überleben können................

Mfg.............Ralf


AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2008 11:07
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

muß RA von KM bei der Neuberechnung von KU die gleichen Beträge wie letzte Mal anrechnen wenn sich daran nichts geändert hat?
wie z.B. den Kredit hat RA letzte Mal angerechnet, der läuft immer noch.

Gruß Sealjet


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.10.2008 18:15
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo sealjet,

muß RA von KM bei der Neuberechnung von KU die gleichen Beträge wie letzte Mal anrechnen wenn sich daran nichts geändert hat?

RA der KM muss überhaupt nichts anrechnen - er kann fordern was er will. Entscheiden kann dies nur ein Gericht. Ist der RA aber vernünftig, fordert er nur das was er auch denkt durchsetzen zu können - der RA muss schließlich öfter wie du zum Gericht, und wenn er in den Prozessen immer Unsinn fordert, leidet sein Ruf beim Gericht, was ja auch nucht unbedingt förderlich ist.

Andersrum wird ein Schuh draus: Wird der Kredit nicht angerechnet, dann darauf hinweisen, dass dieser eheprägend war und auch schon bei der letzten Berechnung berücksichtigt wurde. Dann muss die Gegenseite erklären, warum dies nun plötzlich nicht mehr der Fall ist.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2008 18:53




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