Neue Unterhaltsrefo...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Neue Unterhaltsreform und mein böses Erwachen

Seite 1 / 4
 
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo ihr Lieben,

da mich bald etwas neues erwartet möchte ich gerne im Voraus Bescheid wissen.
Ich hoffe ihr könnt mir da helfen und mal nach nach rechnen? KU für meine Tochter fast 5 Jahre.
- Ich habe einen Titel von 2006  wonach ich 64 € zahlen muß und meine Frau mit 300 € Erziehungsgeld, mein Sohn und ich mit 1200 € fiktives Einkommen herangezogen wurden.
- 2007 wurde vom RA nach Umgangsverhandlung auch AG wechsel hinterfragt. 1900 € Brutto + 300 € Erziehungsgeld meine Frau. Der RA von KM kam auf 106 €.  Im gleichen Atemzug bekam ich Post von der UVK das KM UV bekommt. Ich teilte mit das ich ab jetzt 106 € zahle. Dies zahle ich jetzt immer noch. Mein Einkommen ist auf 2050 € Brutto gestiegen aber das Erziehungsgeld ist weg.
Ab Januar 2009 sind wir dann zu viert.
Ich verdiene ca. 29000€ Brutto ab nächstes Jahr.
Wann kann EX wieder nach Auskunft fragen?  oder auch UVK ?

Bin ja mal gespannt

Gruß
Sealjet


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.10.2008 20:02
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

bei 29000 Brutto im Jahr; Stkl 3 und dem neuen KK-Satz von 15,5% komme ich auf ein monatliches Netto von 1.785 Euro
- 5 % berufsbedingte Aufwendungen 89 Euro
- 4% max für Altersvorsorge 71 Euro
= bereinigtes Netto 1625 Euro
- Selbstbehalt 900 Euro
= Verteilermasse 725 Euro, Bedarf der Kinder 245 Euro (6J)+202+202(die beiden anderen)= 649 Euro

Das heißt, Du bist kein Mangelfall.

Damit wird für das große Kind bis zum 6. Geburtstag der volle Satz von 202 Euro fällig, danach 245 Euro.

Edit: Wenn 2007 nachgefragt wurde, bist Du 2009 wieder dran.

Besser wissende mögen mich korrigieren.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2008 20:12
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Ahhhhhhhhhhhh,
und was nun, muß ich das selber anzeigen oder nicht?
Ich muß 30 km zur Arbeit fahren, habe ne Miete von 800€.
Bei 202 € Unterhalt falle ich in Alg2 oder sowas.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.10.2008 20:16
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen,

muß man sich bei 10 % Unterschied selber melden zwecks KU erhöhung?
Letzte mal hat der RA von KM auch meine Kredite mit gerechnet.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2008 08:53
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Und können KM und UVK unabhängig voneinander Auskunft verlangen?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2008 10:30
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Mahlzeit,

ich gehe mal davon aus das ich mich jetzt nicht selber meiner EX offenbaren muß.

Wenn EX oder UVK nächstes Jahr kommen und Auskunft verlangen und ich direkt sage ich zahle 100%  wird sich sicherlich keiner zufrieden geben oder? 😡
O.K., ich denke mehr wirds aber wohl nicht werden. Gehen die von den letzten 12 Monaten aus oder vom letzten Kaländerjahr???


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2008 16:37
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi sealjet

und was nun, muß ich das selber anzeigen oder nicht?

Was meinst Du konkret?

muß man sich bei 10 % Unterschied selber melden zwecks KU erhöhung?

Nein.

Und können KM und UVK unabhängig voneinander Auskunft verlangen?

Jein. Handelt es sich um laufenden KU, so ist nur noch die UVK dazu berechtigt. Auch ein RA kann dann nichts dies bzgl. von Dir verlangen.Hast Du jedoch nur noch Nachzahlungen zu leisten und der KU ist andersweitig geregelt könnte es anders aussehen.

Wenn EX oder UVK nächstes Jahr kommen und Auskunft verlangen und ich direkt sage ich zahle 100%  wird sich sicherlich keiner zufrieden geben oder?

Exakt.

O.K., ich denke mehr wirds aber wohl nicht werden. Gehen die von den letzten 12 Monaten aus oder vom letzten Kaländerjahr???

Unterschiedlich. Allgemein rechtens sind die Einkünfte der letzten 12 Monate heranzuziehen. Es kommt aber auch vor, dass das letzte Kalenderjahr zusätzl. verlangt wird um Tendenzen und Sonderzahlungen etc. zu erkennen und zu berücksichtigen.

Gruss oldie

Edit: einen Pkt etwas präzisiert.


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2008 16:52
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

danke oldie,

aber so ganz verstehe ich das mit der UVK immer noch nicht.
Also 09/2007 kam RA von KM und wollte eine Auskunft. RA meinete 106 € muß ich zahlen. Ich sagte ja. 14 Tage späte kam UVK und fragte mich was ich denn zahlen würde. Ich sagte 106€. Ich mußte übrings zu diesem Zeitpunkt die 106 € gerade das erstemal bzw. incl. Nachzahlung  zahlen.
UVK sagte dann zu mir, bitte zahlen Sie die Nachzahlen und den aktuellen Unterhalt an uns.
Hm, ich mal blöd geguckt.  😉
Seitdem läuft alles über die UVK.

Was heißt das jetzt für mich?
Hat EX nix mehr zu melden? Wenn dann nur noch über UVK? Oder was?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2008 17:08
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Genaueres steht im >>UhVorschG<<, insbesondere §7. Den gesamten Schriftverkehr zw. UVK, KM und sonstwem solltest Du Dir noch mal anschauen und auf eine Abtretung/Übergang überprüfen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2008 17:25
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Werden einmalige Sonderzahlungen für die Berechnung des zukünftigen KU mit  berechnet?
Ich meine Umsatzbeteiligung oder so was. Weder vertraglich noch tariflich erfasst.
Ich bekomme z.B. ab nächstes Jahr, einmal pro jahr zwischen 1500 -2000 € Brutto in einem Monat mehr. Man weiß aber nicht ob das jedes Jahr ist( Seit Jahren ist es so). Es steht nirgens. Ich entscheiden ob ich dieses Geld, wenn es denn kommt, auch in die Betreibsrente gebe kann oder mir auszahlen lassen kann.
Was sagt den der KU dazu. Muß ich es mir auszahlen lassen? Darf es überhaupt mit angerechnet werden?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2008 17:46




(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen,

Sky hatte in einem anderem Beitrag gesagt das ich mir aussuchen könnte was in einer Jugendamtsurkunde stehen kann.
Kann ich schreiben ich zahle 100% DD solange die Einkommenverhältnisse so bleiben. Wenn das Einkommen durch Arbeitslosigkeit singt, das der KU neu errechnet wird, bzw. die Urkunde ihre gültigkeit verliert.

Gruß Sealjet

:question: Wie sieht es denn mit der Sonderzahlung aus?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2008 09:27
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

Du hast doch einen Titel. Nach oben kannst Du ihn m. W. immer abändern. Ich bin mir aber nicht sicher, wie es aussieht, wenn Du freiwiliig höher titulierst, nicht aber in der Höhe, die du eigentlich titulieren müsstest.

Die Klausel mit der Arbeitslosigkeit kannst Du vergessen. Arbeitslosigkeit gilt im Unterhaltsrecht als vorübergehendes Ereignis, das heißt, Du zahlst wie tituliert weiter und kannst erst 6 Monate später auf Abänderung klagen.

Weißt Du, mir gefällt irgendwie nicht, wie Du hier alles versuchst, die Zahlungen an Deinen Großen so niedrig wie möglich zu halten. Tatsache ist, Du bist kein Mangelfall, also sei doch bitte so aufrichtig und lass ihm zukommen, was ihm zusteht. Wenn das Geld bei euch so knapp ist, dann hättest Du einfach mal darüber nachdenken müssen, bevor Du Dein drittes Kind gezeugt hast.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2008 10:22
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,
übrings ist es ein Mädchen.
ich habe so das Gefühl das mich keiner versteht oder verstehen will. Ich würde gerne dem KIND mehr Geld geben. Aber die Frage ist doch für WAS??? KM läßt das Kind schlampig rumlaufen und kauft fast nur gebrauchte Sachen. Gute Sachen wie z.B. Spielzeug oder auch gute Anziehsachen werden bei Ebay verkauft. Aber 3000€ für ne Autolackierung ausgeben, ja das kann KM.
Und KM geht es sehr gut finanziell.
Naja egal.
KM soll ihre 100% bekommen wenn Sie wieder aukunft verlangt. Mehr als 100% wird es nicht werden.
Wenn ich 100% zahle kann KM trotzdem eine Abänderungsklage machen? Ab wann geht das eigentlich mit einem Konto fürs Kind?

Gruß Sealjet


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2008 10:58
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Und noch was muß ich dazu sagen. Wenn das Kind auf das Geld angewiesen wäre dann wäre es keine Frage ob ich zahlen möchte.
Aber KM nimmt den KU als Druckmittel und versucht damit nur Streß zumachen.
Habe von Anfang an 100% gezahlt. Selbst als ich Arbeitslos war. Selbst als ich arbeitslos war und das zweite Kind da war.
Dann konnte ich einmal nicht zahlen und SOFORT kam der Gerichtsvollzieher. Ich habe KM gebeten von 192€ auf 100€ erstmal runter zugehen und ich zahle ihr den Rest nach. Nein.
Vor Gericht hat KM dann nur noch 64 € bekommen. Seitdem ist bei mir Schluss.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2008 11:10
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sealjet,

Deine Wut darüber, dass das Kind nicht ordentlich gekleidet ist, ist verständlich, nur kannst Du das nicht ändern. Und es ändert halt leider auch nichts daran, dass Du zahlen musst. Meinst Du ernsthaft, dem Kind ginge es besser, wenn Du zahlst? Du musst versuchen, Deine Verpflichtung der KU-Zahlung isoliert zu sehen, unabhängig davon, wie KM sich benimmt. Sie ist und bleibt letztlich nur die Verwalterin des Geldes. Unabhängig davon, ob sie sich die Nägel oder ihr Auto lackiert.

Was meinst Du mit Konto? Zu welchem Zweck?

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2008 11:22
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Ab einem gewissen Alter kann man doch für Kinder ein Konto eröffnen oder? Dann würde ich es lieber darauf überweisen. War das nicht ab 14 J. Ich weiß das KM dann immer noch genau so auf das Geld zugreifen kann, aber ich fühle mich dann irgendwie besser.

Wie ist das denn wenn der von mir gezahlte Unterhalt nicht tituliert ist. Werden die Zahlungen von Behörden trotzdem akzeptiert? z.B. bei Wohngeld o. Kinderzuschlag


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2008 11:31
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*seufz*

Nein Sealjet, der KU ist nicht dafür da, um fürs Kind zu sparen, sondern für den monatlichen Bedarf. Und den wirst Du die nächsten 12 Jahre noch brav aufs Konto der Mutter überweisen. Du hast zu KU meiner Meinung nach eine völlig falsche Einstellung. Du siehst es immer noch als "Geschenk" an die Mutter.

Mal ganz ehrlich, mein Sohn bekommt auch von meiner Familie viel Kleidung geschenkt. Setz die mal gleich mit "Trödelmarktkleidung", aber trotzdem verursacht er Kosten. Anteilig Miete, Strom, Nebenkosten aller Art, er hat einen gesunden Appetit, die Kita kostet Geld, dann wird "Kitakasse" fällig, es werden Ausflüge gemacht, jetzt kommt der Winter mit Winterkleidung. Nächstes Jahr braucht er einen Schulranzen, Turnbeutel, Erstausstattung, Büchergeld, bald hat er Geburtstag und möchte mit seinen kleinen Freunden feiern. Was meinst Du, was das alles kostet? Ich überlege momentan, wo ich an allen Ecken und Enden einsparen kann, damit er "wenigstens den Standard" von allem haben kann. Wenn ich dann so lese, wie Du über den KU denkst....

Inwieweit das bei Behörden anerkannt wird, weiß ich nicht, da müssen Andere was zu sagen.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2008 11:55
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Naj, ich weiß schon wofür der KU ist und ich meinte auch nur auf ein Konto für Kinder bzw. ab 16 J bekommt man doch eh ein Girokonto. Das der KU nicht gespart werden kann ist mir schon klar. Hatte ich auch nicht vor.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2008 12:04
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen seal,

. War das nicht ab 14 J. Ich weiß das KM dann immer noch genau so auf das Geld zugreifen kann, aber ich fühle mich dann irgendwie besser.

Meine Kinder haben von Anfang an (und das teilweise ab dem 1. Lebensjahr) ein eigene Girokonto mit angeschlossenem Sparbuch gehabt. Darauf geht jeweils der Unterhalt. Ob sich dadurch der KV oder die Rentenkasse besser fühlt wage ich zu bezweifeln. Ich habe bis Volljährigkeit uneingeschränktes Zugriffsrecht und hebe auch das Geld ab, das eben benötigt wird. Einen Nachweis darüebr was ich dann damit mache hat wiederum auch keiner.

Ein Konto für das Kind kannst du bei GSR nur mit Zustimmung der KM einrichten und dann könnten auch beide Elternteile nur mit Zustimmung des anderen abheben und ich glaube nicht das sie das mitmachen wird. Hast du kein SR kannst du eh kein Konto auf den Namen eröffnen.

Wie ist das denn wenn der von mir gezahlte Unterhalt nicht tituliert ist. Werden die Zahlungen von Behörden trotzdem akzeptiert? z.B. bei Wohngeld o. Kinderzuschlag

Ich denke ja, allerdings wird die Behörde wohl auf einer genauen Berechnung und einer Titulierung bestehen, die deine Ex dann durchsetzen müßte.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2008 12:06
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Morgen midnightwish,

gut, dann hat sich das mit dem Konto erledigt. Schade.

Wenn UVK demnächst kommt, machen die bestimmt eine neue Berechnung, aber eine Abänderung des alten Titel gibt es nicht oder ? Reicht es wenn ich einfach den neuen KU bezahle?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2008 12:13




Seite 1 / 4